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Zubehör und freier WBK Platz

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Zubehör und freier WBK Platz

Beitrag von pointi2009 » Fr 4. Okt 2013, 10:09

dass ich erst Zubehör eintragen kann, wenn die dazugehörige Waffe auf der WBK reg. ist, ist mir persönlich schon klar. :) Zubehör ist ja nur ein Beiblatt zur eingetragenen Waffe zu sehen.
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Re: Zubehör und freier WBK Platz

Beitrag von Hafidriver » Fr 4. Okt 2013, 10:15

Das Problem sind halt die neuen Plastikkarten - kostet ja jedesmal EUR 114,- wenn was geändert wird.

Da wärs halt einfacher, wenn Zubehör nur bei der Behörde eingetragen wird und net unbedingt wieder eine neue Karte ausgestellt würde.

Lg vom Hafidriver

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pointi2009
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Re: Zubehör und freier WBK Platz

Beitrag von pointi2009 » Fr 4. Okt 2013, 10:18

irgendwie müssens ja zu geld kommen :) .... diese ganze plastikkartenmanie ist ja nichts anderes.
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Re: Zubehör und freier WBK Platz

Beitrag von Lichtgestalt » Fr 4. Okt 2013, 10:19

Ich fasse mal die bisherigen Erkenntnisse in Kurzform zusammen:
1) es ist durchaus realistisch, dass die Behörde fälschlicherweise ein WS auf einen freien Platz bucht
2) das bedeutet wieder mühsame Rennereien und Schriftverkehr
3) es gibt keine Ö-weiten Standard bei Plastikkarten; jede Behörde arbeitet willkürlich
4) Trotz elektronischen Register ZWR braucht es eine neue Plastikkarte und im schlimmsten Fall bei jedem später gekauften Zubehör eine neue Karte weil es ja keinen vernünftigen Standard gibt
5) die Behörden es uns möglichst schwer und teuer machen

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Re: Zubehör und freier WBK Platz

Beitrag von rupi » Fr 4. Okt 2013, 10:38

der Witz an dem ganzen ist ja wenn ich gewusst hätte dass ich dann hinten statt "Zubehör" plötzlich eine weitere Begrenzung mit "3 Zubehör" hab hätt ich gleich noch mehr Anträge gezahlt

nur sagt einem das keiner, pure Geldmacherei.....
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Re: Zubehör und freier WBK Platz

Beitrag von gewo » Fr 4. Okt 2013, 10:39

Lichtgestalt hat geschrieben:Ich fasse mal die bisherigen Erkenntnisse in Kurzform zusammen:
1) es ist durchaus realistisch, dass die Behörde fälschlicherweise ein WS auf einen freien Platz bucht


hi

nein, eigentlich nicht

WENN du mit einer reservierungsbestaetigung ueber ein bestimmtes waffenzubehoer (inkl. angabe der seriennummer und des modells der basiswaffe, die du bereits auf dich gemeldet hast, zu dem dieses waffenzubehoer dazugehoert) zu deinem amt gehst tragen die dir das als wechselsystem ein

WENN du einfach so ein waffenzubehoer kaufen gehst dann belegt es einen platz

faelschlich passiert da eigentlich normal nix
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Re: Zubehör und freier WBK Platz

Beitrag von Stickhead » Fr 4. Okt 2013, 10:56

Deshalb: Beim Kauf eines Zubehörs immer ausdrücklich vermerken zu welcher Waffe es gehört. ("Dieser Gegenstand ist Zubehör zur Pistole Glock 17, #ABC123")
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Zubehör und freier WBK Platz

Beitrag von Lichtgestalt » Fr 4. Okt 2013, 10:58

Schon klar, aber garantieren kann das keiner.

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Re: Zubehör und freier WBK Platz

Beitrag von tschuttl » Di 8. Okt 2013, 16:14

So richtig schlau bin ich aus den Beiträgen nicht geworden.
Deshalb Frage: Wenn ich auf der Plastikkarte hinten lediglich "Zubehör" eingetragen habe (Wechselsystem für die 1911) und ich möchte bspw. einen Wechsllauf für die Glock dazu kaufen brauche ich da eine neue Karte oder genügt der Eintrag der bereits drinnen ist? (Meldung ist schon klar, macht ja der Händler sowieso)
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Re: Zubehör und freier WBK Platz

Beitrag von sepp » Di 8. Okt 2013, 16:21

Ich würde an deiner Stelle deinen zuständigen Sachbearbeiter bei BH oder Waffenamt
kontaktieren und konkret fragen ohne gleich zu betonen es gibt auch 2 Zubehör 3 Zubehör
als Eintragung wo anders.
Dann weißt du aus erster Hand wie der oder die für dich zuständige Person bzw. Behörde
die Sachlage sieht :idea:

Wäre interessant was bei euch gesagt wird - bitte posten :!:

lg sepp :at1:

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Re: Zubehör und freier WBK Platz

Beitrag von Stickhead » Di 8. Okt 2013, 21:05

Wenn man nicht in Wien wohnt, ist das so, Tschuttl. Wies die lieben Wiener genau handhaben, weiß ich leider nicht - aber da muss man auch vorher einen "Antrag" stellen... hab ich persönlich (NÖ) noch nie gebraucht.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Zubehör und freier WBK Platz

Beitrag von pane » Sa 12. Okt 2013, 23:46

Also ich bekomme demnächst die neue WBK mit Zubehör drauf stehen. Hat sage und schreibe 2 Monate gedauert...Wien halt,Umzug der Behörde,Sommerferien,Whatever...nachdem ich dann mehrmals die Woche angerufen hab gings. Eine Frechheit!! Gekostet hats 80,90€.
Und in der Tat,man muss wie Stickhead schreibt einen Antrag mit z.B. der Laufnummer oben stellen,und dann warten,warten,warten...davor darf man das Teil nicht besitzen...aber ganz so genau nehmen sie's dann auch nicht wenn man höflich die Sache bespricht.
Jedenfalls kommt jetzt dann noch ein Zubehör dazu...extra gefragt hab ich nicht wegen 2 oder 3 Zubehör,aber die Dame wusste Bescheid und gesagt hat sie nichts...ich gehe also davon aus dass nur Zubehör draufsteht,egal wieviel man hat. Nächste Woche weiss ich mehr,melde mich dann wieder...

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Re: Zubehör und freier WBK Platz

Beitrag von pane » Mi 23. Okt 2013, 19:21

Also die Dame heute hat mir gesagt dass nur Zubehör steht,nix von 2 oder 3...

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Re: Zubehör und freier WBK Platz

Beitrag von Maximilian » Mi 30. Okt 2013, 17:14

Guten Abend allerseits.
Das ist eine Frage, die mich auch lange beschäftigt hat. Ich habe eine Glock 32 und eine SLB2000+ vor einiger Zeit habe ich mir ein Wechselsystem in 9mm für die Glock dazugekauft. Bin extra zur Bundespolizeidirektion und habe die nette Dame gebeten mir einen Voreintrag zu machen..die hat mich ungläubig angesehn und gemeint ich kann des Wechselsystem gleich kaufen und der Händler meldet es dann als Wechselsystem...so hab ich es auch gemacht-Seitdem ist ein halbes Jahr vergangen-aber sicher ob das alles richtig ist bin ich irgendwie auch nicht...
Bei anderen hat es wohl bei gleicher und ähnlicher vorgehensweise Ärger gegeben...

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Re: Zubehör und freier WBK Platz

Beitrag von Stickhead » Mi 30. Okt 2013, 18:34

Na dann frag einfach auf der Behörde nach. Das Umständliche Voreintrag machen, machen nur die Wiener, meines Wissens.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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