ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Notwehr

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Musashi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2018
Registriert: Di 13. Jul 2010, 14:51
Wohnort: 3rd rock from the sun

Re: Notwehr

Beitrag von Musashi » So 24. Nov 2013, 20:07

Würde ich wegen Vermögen zur Waffe greifen - eher nicht. Räumt das österr. Notwehrrecht einem das Recht ein? Absolut.
Unfugabwehr heißt (wie im "Kirschendieb" Fall) einige Euro, nicht hunderte!! Auch einem flüchtenden Dieb nachzuschießen
kann durchaus gedeckt sein. Speziell geschützt sind nur Kinder, geistig Behinderte, etc.

Bitte machts den einschlägigen Kurs beim Heinz!
Bild

Bud Spencer

Re: Notwehr

Beitrag von Bud Spencer » So 24. Nov 2013, 20:53

Musashi hat geschrieben:Würde ich wegen Vermögen zur Waffe greifen - eher nicht. Räumt das österr. Notwehrrecht einem das Recht ein? Absolut.
Unfugabwehr heißt (wie im "Kirschendieb" Fall) einige Euro, nicht hunderte!! Auch einem flüchtenden Dieb nachzuschießen
kann durchaus gedeckt sein. Speziell geschützt sind nur Kinder, geistig Behinderte, etc.

Bitte machts den einschlägigen Kurs beim Heinz!



Dass es im rahmen des notwhrrechts eingeräumt ist, steht ausser frage. Allerding geht es hier um die verhältnissmäßigkeit und nicht die bloße kantsche unfugabwehr.

Am besten fragst mal den trafikanten der dem räuber damals von hinten eine draufbrennt hat. Oder dem juwelier im 15. der noch immer keine klarheit hat und sein gschäft zusperren muss und bei dem dauernd ein wachmann vor der tür steht.

Recht mag zwar irgendwann gesprochen werden. Es gibt aber einige Fälle von notwehrexzessen.

Benutzeravatar
mr_bene
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 207
Registriert: Di 4. Okt 2011, 15:07

Re: Notwehr

Beitrag von mr_bene » So 24. Nov 2013, 20:57

Was ist der Kurs beim Heinz?
Regionalität rocks! - Life is good

Bud Spencer

Re: Notwehr

Beitrag von Bud Spencer » So 24. Nov 2013, 20:59

mr_bene hat geschrieben:Was ist der Kurs beim Heinz?



Die HESA bietet ua Kurse im Waffengebrauchs- und notwehrrecht an. ;)

Benutzeravatar
mr_bene
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 207
Registriert: Di 4. Okt 2011, 15:07

Re: Notwehr

Beitrag von mr_bene » So 24. Nov 2013, 22:24

gerade gelesen und für gut empfunden:
Chuzpe ist, wenn jemand Vater und Mutter ermordet hat und vor Gericht um mildernde Umstände bittet, weil er Vollweise ist.
Regionalität rocks! - Life is good

Benutzeravatar
wallenstein
Supporter .30-06
Supporter .30-06
Beiträge: 238
Registriert: Sa 31. Dez 2011, 17:49
Wohnort: Wien

Re: Notwehr

Beitrag von wallenstein » Mo 25. Nov 2013, 00:01

mr_bene hat geschrieben:gerade gelesen und für gut empfunden:
Chuzpe ist, wenn jemand Vater und Mutter ermordet hat und vor Gericht um mildernde Umstände bittet, weil er Vollweise ist.


Das ist dann sehr weise von ihm :mrgreen:
Ein Politiker wird nicht dadurch zum Experten, daß er etwas über etwas sagt. (Manfred Rommel)
Bild
.22lr,9P,.38spl.45ACP,.223,6,5Carc,6,5x55,6,5Jap,7x57,7,35Carc,30-30,.308,30.06,.303,75x54,7,5x55,7,62x54R,7,62x39,7,65x53,8x50R, 8x57IS,8x56R,8mmLeb,8mmKrop

Polaris
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 879
Registriert: Di 23. Apr 2013, 20:15

Re: Notwehr

Beitrag von Polaris » Mo 25. Nov 2013, 11:39

wallenstein hat geschrieben:
mr_bene hat geschrieben:gerade gelesen und für gut empfunden:
Chuzpe ist, wenn jemand Vater und Mutter ermordet hat und vor Gericht um mildernde Umstände bittet, weil er Vollweise ist.


Das ist dann sehr weise von ihm :mrgreen:



:clap:

Benutzeravatar
MeanMachine
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1558
Registriert: Di 18. Sep 2012, 14:39

Re: Notwehr

Beitrag von MeanMachine » Mo 25. Nov 2013, 12:03

Quasi richtungsweisend... ;-)
ACHTUNG! Zwang kann Spuren von Müssen enthalten.

_Jack_
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 165
Registriert: Do 12. Apr 2012, 22:49

Re: Notwehr

Beitrag von _Jack_ » Mi 4. Dez 2013, 00:12

Bud Spencer hat geschrieben:Allerding geht es hier um die verhältnissmäßigkeit und nicht die bloße kantsche unfugabwehr.


Verhältnissmäßigkeit abseits des Unfugabwehr § gibt es im Notwehrrecht doch gar nicht. Kann es auch nicht geben weil das Leben immer das höchste Rechtsgut ist und somit nie tödliche Gewalt gerechtfertigt wäre.

Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17536
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Notwehr

Beitrag von BigBen » Mi 4. Dez 2013, 08:12

_Jack_ hat geschrieben:
Bud Spencer hat geschrieben:Allerding geht es hier um die verhältnissmäßigkeit und nicht die bloße kantsche unfugabwehr.


Verhältnissmäßigkeit abseits des Unfugabwehr § gibt es im Notwehrrecht doch gar nicht. Kann es auch nicht geben weil das Leben immer das höchste Rechtsgut ist und somit nie tödliche Gewalt gerechtfertigt wäre.


Wessen Leben jetzt...dass des Angreifers oder des Opfers? ;-)

Ich versteh schon was du meinst, die provokante Frage musste aber sein.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

Bud Spencer

Re: Notwehr

Beitrag von Bud Spencer » Mi 4. Dez 2013, 08:47

_Jack_ hat geschrieben:
Bud Spencer hat geschrieben:Allerding geht es hier um die verhältnissmäßigkeit und nicht die bloße kantsche unfugabwehr.


Verhältnissmäßigkeit abseits des Unfugabwehr § gibt es im Notwehrrecht doch gar nicht. Kann es auch nicht geben weil das Leben immer das höchste Rechtsgut ist und somit nie tödliche Gewalt gerechtfertigt wäre.


Wenn du dir den thread genau durchgelesen hättest, würdest du sehen, dass es um notwehr bei einem angriff auf vermögen gegangen ist. In diesem fall kennt die judikatur sehr wohl eine gewisse verhältnismäßigkeit in bezug auf höhe des vermögens (geraubten guts) und den einkommens verhältnissen des opfers.

Benutzeravatar
Musashi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2018
Registriert: Di 13. Jul 2010, 14:51
Wohnort: 3rd rock from the sun

Re: Notwehr

Beitrag von Musashi » Mi 4. Dez 2013, 09:24

Irre Einzelurteile mag es geben, eine Güterabwägung ist (jenseits der Unfugabwehr) trotzdem nicht aus dem StGB herauslesbar.
Bild

Bud Spencer

Re: Notwehr

Beitrag von Bud Spencer » Mi 4. Dez 2013, 10:22

Musashi hat geschrieben:Irre Einzelurteile mag es geben, eine Güterabwägung ist (jenseits der Unfugabwehr) trotzdem nicht aus dem StGB herauslesbar.


Im stgb stehts nicht. Ist aber gängige Lehrmeinung der jur. Interpretation an universitäten und in einschlägigen publikationen. Die speziell im strafrecht und noch dazu in einem dehnbaren bereich sind die eindeutig teil einer urteilsfindung.

Benutzeravatar
Old Sam
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1899
Registriert: So 9. Mai 2010, 18:46
Wohnort: Xeis -Im Reiche des Steinadlers

Re: Notwehr

Beitrag von Old Sam » Mi 4. Dez 2013, 10:34

Musashi hat geschrieben:Würde ich wegen Vermögen zur Waffe greifen - eher nicht. Räumt das österr. Notwehrrecht einem das Recht ein? Absolut.
Unfugabwehr heißt (wie im "Kirschendieb" Fall) einige Euro, nicht hunderte!! Auch einem flüchtenden Dieb nachzuschießen
kann durchaus gedeckt sein. Speziell geschützt sind nur Kinder, geistig Behinderte, etc.

Bitte machts den einschlägigen Kurs beim Heinz!


Hmm, ich denke wenn ich einem - schon flüchtenden - Dieb nachschieße, kommen ich bei keinem Gericht hier bei uns mit Notwehr durch.
Einfach weil der Täter schon beim Abhauen ist und dadurch kein Angriff auf meine Person oder andere anwesende Personen ausgeübt wird. Es besteht also keine Gefahr mehr für Leib und Leben. Du hättest in eventuell Notwehr gehandelt, wenn du versucht hättest, den Täter am Raub zu hindern und er dich bedroht. Aber wenns schon vorbei ist hinterher zu schießen, da hast schlechte Karten.
Howdy

Old Sam

Bild
Jede Seele, die dem Schwarzen Pulver zugeführt wird, spricht für Dich beim jüngsten Gericht
Amen

http://www.styriamountainmen.com/

Antworten