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VwGH: Unversperrte Pistole bei Alleinwohnenden erlaubt

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Warnschuss
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VwGH: Unversperrte Pistole bei Alleinwohnenden erlaubt

Beitrag von Warnschuss » So 22. Dez 2013, 21:25

Hier eine kürzlich ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs: http://diepresse.com/home/recht/rechtal ... tspanorama

Singlehaushalt: Pistole in Lade erlaubt
Wer allein in einem versperrten Haus lebt, muss eine Waffe nicht nochmals einschließen.

Wien. Singles mit Waffenbesitzkarte dürfen eine Pistole in einer offenen Schreibtischlade im Wohnzimmer liegen haben. Das hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden (2013/03/0075).

Die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See hatte einem Mann die Waffenbesitzkarte entzogen, weil sie bei einer nicht angekündigten Überprüfung eine Glock 17 in einer offenen Schreibtischlade im Wohnzimmer vorfand. Die Unordnung im Zimmer sei zwar, wie die Sicherheitsdirektion (jetzt: Landesdirektion) in zweiter Instanz ausführte, für sich genommen nicht entscheidungsrelevant gewesen, habe jedoch waffenpsychologisch kein gutes Bild auf den Mann geworfen.

Der VwGH hob den Entzug der Waffenbesitzkarte auf. Von einer allein lebenden Person könne nicht generell „ein zusätzliches ein- bzw. aufbruchsicheres Behältnis für die Waffe“ gefordert werden. Warum in dem Fall ohne weitere Anhaltspunkte anzunehmen wäre, eine fremde Person könne mangels Aufsicht durch den Waffenbesitzer die Räumlichkeiten durchsuchen und die Waffe finden, ließ sich dem Bescheid nicht entnehmen.

Elmo12
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Re: VwGH: Unversperrte Pistole bei Alleinwohnenden erlaubt

Beitrag von Elmo12 » So 22. Dez 2013, 22:17

Bäh...Super....und grad letzte Woche zwei neue Safes bekommen.

Aber Wurscht, dann hab i hald doppelt gemoppelt :)

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Re: VwGH: Unversperrte Pistole bei Alleinwohnenden erlaubt

Beitrag von pointi2009 » Mo 23. Dez 2013, 09:20

Und dennoch würde ich, auch wenn ich alleine wohnen würde, meine Waffen bei Verlassen der Wohnung in einen Tresor sperren. Auch wenns kein 100% Schutz ist, muss ichs dem möglichen Einbrecher nicht leichter machen, als es so und so ist.
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Re: VwGH: Unversperrte Pistole bei Alleinwohnenden erlaubt

Beitrag von hungarus_old » Mo 23. Dez 2013, 09:25

pointi2009 hat geschrieben:Und dennoch würde ich, auch wenn ich alleine wohnen würde, meine Waffen bei Verlassen der Wohnung in einen Tresor sperren. Auch wenns kein 100% Schutz ist, muss ichs dem möglichen Einbrecher nicht leichter machen, als es so und so ist.


Nicht nur denen: Feuerwehr bei Wasserrohrbrüchen, Rauchentwicklungen usw.

Bud Spencer

Re: VwGH: Unversperrte Pistole bei Alleinwohnenden erlaubt

Beitrag von Bud Spencer » Mo 23. Dez 2013, 09:44

----------------------------------
Zuletzt geändert von Bud Spencer am Mi 11. Mai 2016, 19:30, insgesamt 1-mal geändert.

Thule
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Re: VwGH: Unversperrte Pistole bei Alleinwohnenden erlaubt

Beitrag von Thule » Mo 23. Dez 2013, 10:40

Die Unordnung im Zimmer sei zwar, wie die Sicherheitsdirektion (jetzt: Landesdirektion) in zweiter Instanz ausführte, für sich genommen nicht entscheidungsrelevant gewesen, habe jedoch waffenpsychologisch kein gutes Bild auf den Mann geworfen.

WTF!?
Waffenpsychologisch!? Anstatt Wörter zu erfinden und sich Gedanken über die Haushaltsführung von alleinstehenden Männern zu machen, könnten die Damen und Herren von der LPD ja zum Aufräumen vorbeischauen wenn sie die Unordnung beim bewaffneten single-Mann so die Mitte verlieren läßt.

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Re: VwGH: Unversperrte Pistole bei Alleinwohnenden erlaubt

Beitrag von zaphod » Mo 23. Dez 2013, 10:54

Bud Spencer hat Recht und die Verwaltungsverfahrensreform wird einigen noch Kopfschmerzen verursachen, nicht nur den LWB.

Der Bescheid dürfte schlampig gemacht worden sein. Wenn Sie rein geschrieben hätten, dass die Feuerwehr bei einem Wasserrohrbruch/Brand das Haus rechtmäßig betreten hätte dürfen, hätte der VWGH ebenso in die andere Richtung entscheiden können.

Die Behörde hat sich aber offensichtlich nur mit dem LWB Bashing befasst....

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Re: VwGH: Unversperrte Pistole bei Alleinwohnenden erlaubt

Beitrag von Django » Mo 23. Dez 2013, 12:12

Thule hat geschrieben:
Die Unordnung im Zimmer sei zwar, wie die Sicherheitsdirektion (jetzt: Landesdirektion) in zweiter Instanz ausführte, für sich genommen nicht entscheidungsrelevant gewesen, habe jedoch waffenpsychologisch kein gutes Bild auf den Mann geworfen.

WTF!?
Waffenpsychologisch!? Anstatt Wörter zu erfinden und sich Gedanken über die Haushaltsführung von alleinstehenden Männern zu machen, könnten die Damen und Herren von der LPD ja zum Aufräumen vorbeischauen wenn sie die Unordnung beim bewaffneten single-Mann so die Mitte verlieren läßt.
Genau das Selbe habe ich mir auch gedacht.
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Re: VwGH: Unversperrte Pistole bei Alleinwohnenden erlaubt

Beitrag von diver99 » Mo 23. Dez 2013, 12:33

Selbst wenn ich alleine wohnen würde, meine Waffen würde ich immer sicher verwahren. Der Teufel schläft nicht. Ich hätte da keine ruhige Minute!
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!

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Re: VwGH: Unversperrte Pistole bei Alleinwohnenden erlaubt

Beitrag von Kapselpracker » Mo 23. Dez 2013, 13:40

diver99 hat geschrieben:Selbst wenn ich alleine wohnen würde, meine Waffen würde ich immer sicher verwahren. Der Teufel schläft nicht. Ich hätte da keine ruhige Minute!

Damit führst du aber das Recht auf SV ad absurdum.

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Re: VwGH: Unversperrte Pistole bei Alleinwohnenden erlaubt

Beitrag von RR1000 » Mo 23. Dez 2013, 14:55

Wenn du einen geeigneten "Tresor" hast, wie z. B. einen Gunvault, schliesst sich sichere Verwahrung und Bereithalung zur SV nicht aus.

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Re: VwGH: Unversperrte Pistole bei Alleinwohnenden erlaubt

Beitrag von pointi2009 » Mo 23. Dez 2013, 15:11

wenn dir im Fall von SV zu Hause die Zeit fehlt, die Waffe aus dem Tresor (der ja im Schlafzimmer sein sollte) zu nehmen, hast auch mit einer Waffe auf dem Nachtkastl ein Problem. Ich brauch für das ganze ca. 5Sek. dann hab ich die aus dem Tresor und feuerbereit in der Hand.
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