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Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von IT Guy » Do 26. Dez 2013, 23:24

yoda hat geschrieben:... Welches körperliche Gebrechen sollte man haben um nicht sachgemäß mit Waffen umgehen zu können ? Selbst wenn man Rollstuhlfahrer oder taub ist kann man problemlos mit Waffen sachgemäß umgehen.
Also die Liste wird laaaang...
- Blind
- extrem Fehlsichtig
- keine Hände
- keine Daumen
- keine/verkürzte Finger
- schwere Gicht in den Händen
- Lähmungen
etc. pp.

Aber im Prinzip alles vom SB erkennbar. ;-)

dpool
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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von dpool » Fr 27. Dez 2013, 02:57

ohmygodhotsprings hat geschrieben:Weil ich grad herschaue.

Jemanden zum Amtsarzt zu schicken heisst nicht ihn für unzuverlässig im Sinne des Gesetztes zu halten.
Und nur weil sich auf einem Amt wer was anmaßt, heisst das noch lange nicht, dass Amtsanmaßung begangen wird. Vielleicht wärs gut sich etwas in Verwaltungsrecht einzulesen, dann werden Begrifflichkeiten klarer.

Die Behörden snd in Vbg. einfach vorsichtig bei den WBKs. Find ich cool und nützt am Ende des Tages allen und by the way wens wirklich stört oder wer die Untersuchung nicht derpackt, der kanns ja einklagen. Geht ganz leicht.

liebe Grüsse

ohmygodhotsprings
Vielleicht hast du noch nicht Begriffen dass du hier nicht in einen Forum der Waffengegner bist. Du machst dich hier ganz und gar nicht beliebt und bist bei einigen schon als Foretroll bekannt. Erst polterst du im Jagdthread gegen das Jagen und hier forderst du strengere Waffengesetze. :tipphead:

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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von Revierler_old » Fr 27. Dez 2013, 08:11

Die sind nicht vorsichtig, die überschreiten ihre gesetzlichen Befugnisse. Du bist auf dem verkehrten Dampfer, mein lieber ohmygodtrollspeaks. Wem soll das nützen?
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von Teal'c » Fr 27. Dez 2013, 09:01

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manche schreien ja regelrecht "hallo ich bin ein Troll, bitte bannt mich bevor ich noch mehr blödsinn schreibe". :headslap: :lol:

PS: war auf den Hotsprings bezogen, nicht dass sich jetzt jemand anders angesprochen fühlt!
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von ohmygodhotsprings » Fr 27. Dez 2013, 09:42

Der Kollege Maggo hat sich die Mühe gemacht euch zu zeigen worauf sich die Behörden - meiner Ansicht nach durchaus sinnvoll und zu Recht - berufen.

Ist er jetzt auch ein böser Troll?

Das einzige was man den Behörden wirklich ankreiden kann, ist die von BH zu BH völlig unterschiedliche Auslegung mancher Teile des WG - Stichwort Erweiterungen - aber das ist wohl dem Mir san Mir Föderalismus in Ö geschuldet. Neun Jagdgesetze, neun Bauordnungen, neun Jugendschutzgesetzte und halt auch neun Auslegungen des WG. Wundert sich da wirklich noch wer?

Nichstdestoweniger ist die Wahrheit auch den Waffenbesitzern zumutbar.

Jetzt mag ich aber numma.

Ganz liebe Grüsse und fröhliche Feiertage wünscht

ohmygodhotsprings

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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von Revierler_old » Fr 27. Dez 2013, 09:58

Deine Wahrheit diefferiert offensichtlich von meiner. Weil Waffengesetz gibts nur eines. Und daher dürfte es auch nur eine Auslegung geben. Ich sags ja, falscher Dampfer.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von Thule » Fr 27. Dez 2013, 10:41

http://www.pulverdampf.com/search.php?k ... bmit=Suche" onclick="window.open(this.href);return false;

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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von Revierler_old » Fr 27. Dez 2013, 11:06

Wöhlt da wieder mal einer im PD rum.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von Maggo » Fr 27. Dez 2013, 17:41

Revierler hat geschrieben:eines. Und daher dürfte es auch nur eine Auslegung geben.........
Eben gibt es sie doch, und das von jeder Behörde zu Behörde die nicht mal 5 Km voneinander entfernt sind.Die eine Behörde verzichtet auf die Vorgehensweise,die andere Behörde Schickt dich zum Amtsarzt.Bei der einen Behörde bekommst 10 Waffen ohne Probleme,die andere Behörde macht schon bei Vier Waffen viel Ärger.
Strafen (egal welche) können von Behörde zu Beörde unterschiedlich sein,das kommt auf den Sachbearbeiter, Bezirkshauptmann,Abteilungsleiter drauf an wie er das Gesetz und Judikatur usw. auslegt.Im Endeffekt stehen auch nur Menschen dahinter, auch hinter Gesetzen.

Die Vorarlberger sind wohl dafür bekannt das sie alles zu 120% zu erledigen,von daher verwundert mich eigendlich diese Vorgehensweise über Amtsarztbesuche nicht.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von sepp » Fr 27. Dez 2013, 19:11

Anhand eines Ausspruches in folgendem Posting

http://www.pulverdampf.com/viewtopic.ph ... 65#p326165" onclick="window.open(this.href);return false;

dürfte der neue Forumstroll auch Vorarlberger Wurzeln haben :think:

lg sepp :at1:

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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von dpool » Fr 27. Dez 2013, 21:04

sepp hat geschrieben:Anhand eines Ausspruches in folgendem Posting

http://www.pulverdampf.com/viewtopic.ph ... 65#p326165" onclick="window.open(this.href);return false;

dürfte der neue Forumstroll auch Vorarlberger Wurzeln haben :think:

lg sepp :at1:
Könntest recht haben.

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