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wie soll das gehen bitte?
was steht dann da im efwp eingetragen...?
waere ja praktisch wenn das geht
Sag' mal, lest ihr überhaupt die Gesetze, über die hier diskutiert wird?
gleich-oder ähnlichlautender Text steht in jedem Waffengesetz eines jeden EU-Landes - drum is ja der EU-FWP eingeführt worden.
Das mit den Einladungen ist nur eine Möglichkeit bei limitierter Schusswaffenanzahl einmalig auch ohne Voreintrag im EUFWP auch Mitnehmen zu können.
Des ändert aber nichts an der reglären Vorgangsweise.
Deutschland:
(1) Die Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis D) und sonstiger Waffen oder Munition, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedürfen, in den oder durch den Geltungsbereich des Gesetzes kann erteilt werden, wenn die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 vorliegen. Die Erlaubnis kann für die Dauer von bis zu einem Jahr für einen oder für mehrere Mitnahmevorgänge erteilt werden und kann mehrfach um jeweils ein Jahr verlängert werden. ......
(2) Eine Erlaubnis nach Absatz 1 darf Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat haben und Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis D) und die dafür bestimmte Munition nach Absatz 1 mitnehmen wollen, nur erteilt werden, wenn sie Inhaber eines durch diesen Mitgliedstaat ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpasses sind und die Waffen in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind.
Österreich:
§ 38. (1) Mitbringen von Schußwaffen und Munition ist deren Verbringen durch persönlichen
Transport im Rahmen einer Reise. (2) Schußwaffen und Munition für diese dürfen von
Menschen mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in das
Bundesgebiet mitgebracht werden, sofern diese Waffen in einem dem Betroffenen
ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpaß eingetragen sind und deren Mitbringen von der
nach dem Ort des beabsichtigten Aufenthaltes oder, im Falle der Durchreise, des
Grenzübertrittes im Bundesgebiet zuständigen Behörde bewilligt worden ist. Der Antrag kann auch bei der für den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zuständigen österreichischen
Vertretungsbehörde eingebracht werden. Die Bewilligung kann für die Dauer von bis zu
einem Jahr erteilt werden, wenn keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß das
Mitbringen der Waffen durch den Feuerwaffenpaßinhaber die öffentliche Ruhe, Ordnung und
Sicherheit in Österreich gefährden könnte. Sie ist in den Europäischen Feuerwaffenpaß einzutragen und kann mehrfach um jeweils ein Jahr verlängert werden.
EU-Richtlinie:
3.6. Verbringung während einer Reise
3.6.1. Europäischer Feuerwaffenpass und Genehmigung gemäß Artikel 12 Absatz 1
(61) Wie bereits erwähnt, ist bei Reisen im Besitz einer Feuerwaffe nach Artikel 12
Absatz 1 eine Genehmigung der betroffenen Mitgliedstaaten erforderlich. Diese
Genehmigungen müssen in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden.
(62) Einige Mitgliedstaaten haben die Kommission davon in Kenntnis gesetzt, dass sie
deshalb verlangen, dass der Europäische Feuerwaffenpass an sie gesandt wird, damit
sie die Genehmigung in den Pass eintragen und diesen mit dem Stempel der
zuständigen Behörde versehen können...........
(64) Nach Artikel 12 Absatz 2 können Jäger und Sportschützen, die im Besitz eines
Europäischen Feuerwaffenpasses sind, grundsätzlich von einem Mitgliedstaat in einen
anderen reisen, um an einer Jagd teilzunehmen oder ihrem Sport nachzugehen. Die
Kommission ist der Auffassung, dass der Pass als solcher ein geeignetes Instrument
ist, wenn zwischen dem Wunsch von Jägern und Sportschützen, sich frei in der
Gemeinschaft zu bewegen, und der Notwendigkeit abgewogen werden muss,
Situationen zu vermeiden, in denen diese Freiheit zu Sicherheitsproblemen führt.
Für was glaubts ihr, sind die dafür vorgesehen vielen Seiten hinten im EUFWP überhaupt da?
Bauli
