Ich gehe mal zu Polizei und werde mir dort genau die Frage stellen.
Das wird ganz sicher das Beste sein, und falls Sie Dir noch was Schriftliches geben könnten, wäre das noch besser!
Ich gehe mal zu Polizei und werde mir dort genau die Frage stellen.
Wiener73 hat geschrieben:
Ob ich ein Blasrohr (ohne damit zu "Schießen") am Körper sichtbar in der Öffentlichkeit tragen zB am Rucksack hinten angebunden, nicht in der Hand, darf oder nicht wurde mir auch nicht klar beantwortet.
Blasrohre können, wenn sie waffencharkter aufweisen, auch unter den Schusswaffenbegriff fallen.
armbrust, pfeil und bogen und blasrohr können je nach ihrer beschaffenheit spielzeug, sportgerät oder waffe sein.
Schnittbrot hat geschrieben:soviel zum Thema "warum einfach, wenn's kompliziert auch geht"
@Wiener73: so wie ich das beurteile, hast du die Antworten sehr wohl erhalten, willst sie nur nicht wahrhaben. Ist aber deine Sache.
Wiener73 hat geschrieben:ich hab jetzt gerade gemessen, die Nadel (Projektil) hat genau 1(ein) Millimeter Durchmesser.
Ok, wenn ich es in der Öffentlichkeit tragen darf (hinten am Rucksack angebunden) wäre für mich super! Ich plane genau so mit der U-Bahn bis zum Donauinsel zu fahren.