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Blöde Frage

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Severin2
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Blöde Frage

Beitrag von Severin2 » Fr 16. Mai 2014, 18:40

Liebe Forum-Gemeinschaft heute habe ich eine blöde aber für mein Gewissen sehr wichtige Frage:

Ich besitze eine Wbk(cz-75), will demnächst den SSV-Kellerberg beitreten und wohne bei meinen Eltern (22 Jahre alt :D ) in einer großen Villa mit großem Garten. Jetzt möchte ich auch im Garten zum schießen anfangen :o .........Luftdruck natürlich :D (Gamo Delta 160m/s) Meine Nachbarn habe ich schon darauf hingewiesen und die sind einverstanden. Ich weiß dass das recht eigentlich sagt schießen nur solange es gewährleistet ist das kein Geschoss den garten verlassen kann. Dies kann ich nicht zu 100 % erfüllen. Ich will gegen eine Ziegelsteinmauer schießen, die 40 meter lang und 2 Meter hoch ist. Dahinter ein unbewohntes Grundstück,nächstes Haus ungefähr 400 meter weit weg. So jetzt zu meiner Frage falls doch irgendwer die Polizei ruft ist dann meine WBK weg?

Jede Meinung ist gut zu hören und vielen dank

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Re: Blöde Frage

Beitrag von savage3000 » Fr 16. Mai 2014, 18:46

Rein von der Schilderung dürfte das kein Problem sein. Bzw sehe ich hier die Verlässlichkeit nicht gefährdet (Angabe ohne Gewähr!)

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Re: Blöde Frage

Beitrag von BigBen » Fr 16. Mai 2014, 18:52

Ich hätte gesagt das hängt in erster Linie von dir und dem jeweiligen Polizisten ab falls sich dann doch mal wer aufregen sollte oder gar Anzeige erstattet.
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Re: Blöde Frage

Beitrag von Twister » Fr 16. Mai 2014, 19:47

savage3000 hat geschrieben:Rein von der Schilderung dürfte das kein Problem sein. Bzw sehe ich hier die Verlässlichkeit nicht gefährdet (Angabe ohne Gewähr!)


bist du dir sicher?
um am eigenen Grundstück zu schießen muss ich doch gewährleisten das kein Projektil mein Grundstück verlässt und das kann Severin2 nicht zu 100%. da ist es doch egal ob das Grundstück hinter der Mauer unbewohnt ist oder nicht?

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Re: Blöde Frage

Beitrag von BigBen » Fr 16. Mai 2014, 19:48

Wer - inkl. vieler Schiessstände - kann das wirklich zu 100% garantieren?
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Re: Blöde Frage

Beitrag von Twister » Fr 16. Mai 2014, 19:59

BigBen hat geschrieben:Wer - inkl. vieler Schiessstände - kann das wirklich zu 100% garantieren?


bei der Verlässlichkeit bin ich mir aber trotzdem nicht so sicher, falls was passiert ist sie sehr wahrscheinlich weg! so denke ich also Angaben ohne Gewähr!

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Re: Blöde Frage

Beitrag von BigBen » Fr 16. Mai 2014, 20:00

Ja falls was passiert ist die Verlässlichkeit sicher weg, aber das ist ein anderes Thema.
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Re: Blöde Frage

Beitrag von Kapselpracker » Fr 16. Mai 2014, 20:03

savage3000 hat geschrieben:Rein von der Schilderung dürfte das kein Problem sein. Bzw sehe ich hier die Verlässlichkeit nicht gefährdet (Angabe ohne Gewähr!)

BigBen hat geschrieben:Wer - inkl. vieler Schiessstände - kann das wirklich zu 100% garantieren?

Ich sehe das genau so, wenn es nach dem gehen würde müssten alle Schießstände im Keller sein.

@Severin2,ich würde diesen Herren einmal Kontaktieren

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Re: Blöde Frage

Beitrag von savage3000 » Sa 17. Mai 2014, 09:20

is eigentlich eh a wahnsinn, denk i da noch zurück vor 15 jahren oder so , wo die nachbarsbauernbuam mit dem lufti rumgeballert haben, hat sich echt kein mensch aufgeregt. sogar meinen eltern als medium awn`s wars wurst...weils einfach "normal" war ...

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Re: Blöde Frage

Beitrag von rhodium » Sa 17. Mai 2014, 09:47

Stell halt ein Metallfass quer ohne Boden als Blende hin und sag Du schießt nur dadurch. Damit kannst du keine Schüsse in den Himmel tätigen und die Schüsse werden auch leiser. Wenn die Polizei anrückt, stell dich hinter den Tisch mit dem Fass und dem passenden Stuhl *g*

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Re: Blöde Frage

Beitrag von GSchoenbauer » So 18. Mai 2014, 14:31

um am eigenen Grundstück zu schießen muss ich doch gewährleisten das kein Projektil mein Grundstück verlässt [...]

Wo wird das gesetzlich gefordert?


Des is gesetzlich nirgends gefordert, sondern wird da herinnen nur gebetsmühlenartig wiederholt, weil's irgendwer mal reingschrieben hat.
Es gibt in Österreich kein Gesetz, wo des Schießen auf eigenen Grund behandelt wird.
Nur des FÜHREN.

Es gelten aber alle Gesetze (spez. des bürgerliche Recht) über Gefährdung, Belästigung, Lärmerregung .. etc, genauso wie Dein Recht darauf, Dein Grundstück angemessen zu nutzen ... selbst wenn ein Nachbar dagegen ist.
Diese Gesetze gelten aber genauso für alles andere wie Modellflieger, Bogen, Gartenfest, Motorcross ... oder, oder....

der Knackpunkt ist als immer:'
was ist angemessen, wann ist wer gefährdet, und wann ist wer belästigt. Und genau wirst des erst NACH einer Anzeige oder gerichtlichen Verhandlung wissen.

Probleme kriegst aber sicher, wenn'st nach so einem Spruch tatsächlich wen gefährdet hast.

Bud Spencer

Re: Blöde Frage

Beitrag von Bud Spencer » So 18. Mai 2014, 14:59

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Zuletzt geändert von Bud Spencer am Di 10. Mai 2016, 07:15, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Blöde Frage

Beitrag von GSchoenbauer » So 18. Mai 2014, 15:13

ja, nix anderes hab ich gesagt!
Vernunft und Eigenverantwortung is schon gefragt!
Des kommt halt in jedem Fall auf die speziellen Umstände an.

Aber wenn ich einen Nachbarn hab, den schon ein lautes Lachen in meinen Garten am Nachmittag stört, obwohl's des durchaus eine angemesse Nutzung meine Gartens ist, dann möcht' ich des schon sehen, falls es mit einer Aussprache net zu regeln ist.

hab ja auch net geschrieben, daß ein Kugelfang a BLödsinn is, den man net braucht.
mir gehts nur um die ausgesprochene Frage, wo des mit'm "Geschoss über die Grundstücksgrenze" steht -- und des steht einfach nirgends. Sowas is halt vernünftig, gesetzlich regeln kannst net jeden Blödsinn, der wem einfällt.
Zuletzt geändert von GSchoenbauer am So 18. Mai 2014, 15:29, insgesamt 2-mal geändert.

Bud Spencer

Re: Blöde Frage

Beitrag von Bud Spencer » So 18. Mai 2014, 15:28

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Zuletzt geändert von Bud Spencer am Di 10. Mai 2016, 07:14, insgesamt 1-mal geändert.

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