
Wo steht das mit "in Vertretung-Funktion"?
Dann Punkterl bei Handy setzen, Vorwahl auswählen, Nummer eingeben, Hackerl bei "ja, habe ....." und "weiter" und dann noch den weiteren Punkten folgen.Bürgerinnen und Bürger, die FinanzOnline nutzen, können sich auf Grund der bei FinanzOnline bereits einmal erfolgten Identifikation auch Ihre Bürgerkarte freischalten lassen. Die Aktivierung der Bürgerkarte ist mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden.
http://ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesno ... 19241.html" onclick="window.open(this.href);return false;Die Registrierungspflicht ist erfüllt, sobald der Registrierungspflichtige die Bestätigung in Händen hat.
ok. sorry, verstehe ich jetzt net ganz... das meine wafffe registriert ist... ist mir klar. ist sie jetzt aber auch im ZWR ?Stickhead hat geschrieben:http://ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesno ... 19241.html" onclick="window.open(this.href);return false;Die Registrierungspflicht ist erfüllt, sobald der Registrierungspflichtige die Bestätigung in Händen hat.
danke, das wollte ich wissen !Stickhead hat geschrieben:Die Bestätigung gemäß § 33 gibt's erst seit dem neuen Waffenregister. Sie steht also schon im ZWR und ist registriert.
Der Händler darf dir eigentlich keinen Zugang zu seinem Computer gewähren...alfacorse hat geschrieben:Werd's mit Handysignatur machen, oder mich mal an den Computer meines Händlers setzen!
§ 8
(2) Der gemäß § 32 Abs. 1 WaffG ermächtigte Gewerbetreibende darf für die Vornahme der Registrierung nur solche Mitarbeiter als Benutzer heranziehen, die sich ihm gegenüber zur Einhaltung des Datengeheimnisses gemäß § 15 des Datenschutzgesetzes 2000 – DSG 2000, BGBl. I Nr. 165/1999, verpflichtet haben.
(9) Findet in Räumen mit einer Zugriffsmöglichkeit auf das ZWR Geschäftsverkehr statt, ist jedenfalls sicherzustellen, dass eine Einsichtnahme in die Daten des ZWR durch Dritte nicht möglich ist.