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Online ZWR
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Online ZWR
Wie viele Waffen dann wohl plötzlich gestohlen oder verloren werden???
Re: Online ZWR
KGR84 hat geschrieben:Wie viele Waffen dann wohl plötzlich gestohlen oder verloren werden???
Glaub ich gar nicht, denn das gibt nur unangenehme Fragen und mächtig Ärger.
Verkaufen der Waffen ist dann auch nicht mehr möglich.
Re: Online ZWR
Ich habe ältere C-Waffen, von denen ich nicht weiss, wann sie erworben wurden (sicher aber vor 1980)
Man muss aber ein Datum eingeben.
Wie handhabt Ihr das?
Man muss aber ein Datum eingeben.
Wie handhabt Ihr das?
Jagen mit Herz und Hirn!
- Whit3Tig3r
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- Wohnort: Iuvavum
Re: Online ZWR
eigentlich schon ziemlich a schweinshacken, wenn da für jeden ein eigener A4 (Akt)Ordner angelegt wird...
Hauptsache zwischen 2 Nagants, die ich gemeldet hab, sind dazwischen irgendwie die Bezeichnungen geändert worden.
Hauptsache zwischen 2 Nagants, die ich gemeldet hab, sind dazwischen irgendwie die Bezeichnungen geändert worden.
"Erzähl mir nur nicht du seist unschuldig..... Denn das beleidigt meine Intelligenz und macht mich sehr zornig... " -Michael Corleone
Re: Online ZWR
sorry... ich bin einer von denen die das ganze noch immer net durchschaut haben.
wenn ich eine waffe kat b privat verkaufe... muss ich das ja ganz normal bei meiner BH melden. muss ich dann noch zusätzlich die waffe ausn ZWR nehmen lassen von einem waffenhändler oder macht das die BH bei kat B ????
danke, lg
wenn ich eine waffe kat b privat verkaufe... muss ich das ja ganz normal bei meiner BH melden. muss ich dann noch zusätzlich die waffe ausn ZWR nehmen lassen von einem waffenhändler oder macht das die BH bei kat B ????
danke, lg
-
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Re: Online ZWR
amstein hat geschrieben:sorry... ich bin einer von denen die das ganze noch immer net durchschaut haben.
wenn ich eine waffe kat b privat verkaufe... muss ich das ja ganz normal bei meiner BH melden. muss ich dann noch zusätzlich die waffe ausn ZWR nehmen lassen von einem waffenhändler oder macht das die BH bei kat B ????
danke, lg
Beim Privatverkauf von Kat. B muss ein Formular vom Verkäufer und vom Käufer ausgefüllt werden und an die jeweilige Heimatbehörde (eingeschrieben) geschickt werden. Einen Händler braucht es dazu nicht.
Die Behörde ändert aufgrund der Meldung vom Käufer und Verkäufer die Daten im ZWR.
§28 Abs. 2 WaffG
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
Don't steal! - The government hates competition!
"Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh." Henry Ford
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Re: Online ZWR
Gibt es hierfür eine Vorlage oder ähnliches? Finde leider im Forum nichts diesbezüglich
Re: Online ZWR
ich mach das für gewöhnlich mit dem hier
http://www.waffen-ellinger.at/formulare ... _Kat_B.pdf
http://www.waffen-ellinger.at/formulare ... _Kat_B.pdf
Re: Online ZWR
rubylaser694 hat geschrieben:amstein hat geschrieben:sorry... ich bin einer von denen die das ganze noch immer net durchschaut haben.
wenn ich eine waffe kat b privat verkaufe... muss ich das ja ganz normal bei meiner BH melden. muss ich dann noch zusätzlich die waffe ausn ZWR nehmen lassen von einem waffenhändler oder macht das die BH bei kat B ????
danke, lg
Beim Privatverkauf von Kat. B muss ein Formular vom Verkäufer und vom Käufer ausgefüllt werden und an die jeweilige Heimatbehörde (eingeschrieben) geschickt werden.
das ist falsch
BEIDE muessen die meldung an die behoerde des kaeufers schicken ...
in geeigneter form
nachweislich soll es halt sein
das ist aber auch zb fax und auch email ist theoretisch moeglich
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Online ZWR
Hat sich da in letzter Zeit etwas geändert? Bisher habe immer nur MEINE zuständige Behörde informiert. Egal ob Kauf oder Verkauf einer Kat. B Waffe. Hat immer gepasst.
Darum nochmal gefragt, hat sich da etwas geändert?
Gruß 686er
Darum nochmal gefragt, hat sich da etwas geändert?
Gruß 686er
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Re: Online ZWR
Hi!
Nein:
mfg Andi
686er hat geschrieben:...
Darum nochmal gefragt, hat sich da etwas geändert?
...
Nein:
§ 28......
(2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der
Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen jener Behörde schriftlich anzuzeigen, die
den Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte des Erwerbers ausgestellt hat.......
mfg Andi
Re: Online ZWR
OK, danke. Dann hab ich das immer falsch gemacht und die Behörde(n) haben meinen Fehler ausgebügelt.
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-
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Re: Online ZWR
OK, danke. Dann hab ich das immer falsch gemacht und die Behörde(n) haben meinen Fehler ausgebügelt.
Haha, ich hab es auch falsch gemacht. Wurscht geht im ZWR eh per "Knopfdruck" zum ausbügeln. Wozu haben wir es denn sonst.
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Re: Online ZWR
"Wurscht" ist es meiner Meinung nach nicht; immerhin ist es doch echt unmissverständlich geregelt:
§ 28 WaffG Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B
(2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen jener Behörde schriftlich anzuzeigen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Erwerber ausgestellt hat. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung.
Nichts gegen euch Leute, es wird in der Praxis eventuell auch anders funktionieren, ich will nur verhindern, dass sich zukünftige Besucher des Forums die diesen Thread lesen denken "is eh wurscht, wo i des möld"; weils eben grundsätzlich NICHT wurscht ist.
Grüße,
Weissi
§ 28 WaffG Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B
(2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen jener Behörde schriftlich anzuzeigen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Erwerber ausgestellt hat. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung.
Nichts gegen euch Leute, es wird in der Praxis eventuell auch anders funktionieren, ich will nur verhindern, dass sich zukünftige Besucher des Forums die diesen Thread lesen denken "is eh wurscht, wo i des möld"; weils eben grundsätzlich NICHT wurscht ist.
Grüße,
Weissi