rhodium hat geschrieben:Gegenwärtig geistert überall die Vision eines zukünftigen Halbautomaten-Verbotes herum. Laut den von der EU veröffentlichten Absichtserklärungen, ist es ja durchaus möglich, daß besonders "gefährliche" Waffen Einschränkungen (= Verboten) unterworfen werden.
Bevor hier nun groß über etwaige Strategien gegen das sich abzeichnende Unheil diskutiert wird, stellt sich mir eine wichtige Frage:
Welche Länder erlauben ihren Bürgern gegenwärtig überhaupt halbautomatische Waffen? In anderen Worten: wen hätte man als (betroffene) Mitstreiter als Verbündete?
Mir fällt hier zuerst einmal Deutschland ein, daß seit dem Fall des Anscheinsparagraphen einen wachsenden Markt an HA hat. Die Schweiz ist als nicht EU-Land mal aussen vor?
Wie sieht es mit anderen Ländern aus?
Mein lieber rhodium,
darf man fragen, was, bzw. welch fundierter Anlass, Dich zu dieser Thread-/Themenstellung veranlasst
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Also genauer, läuft da ev. gerade aktuell, irgendetwas, irgendwo, in irgendwelchen Gesetzesentwerfenden/-gebenden Institutionen, bzw. ev. beauftragten Gremien, was uns als Waffenbesitzer, Jäger, Sportschützen in irgendeiner Form tangieren könnte
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Wenn ja, vernehme ich das, als äußerst interessiert Betroffener auch sehr gerne
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Dann aber bitte auch mit Quellenbezügen, verweisen auf, für jedermann zugänglichen Dokumentationen.
"Oiso bittschän a bissi mehr Moak,Speck und Fleisch am Knochen, den Du uns da vorwirfst"
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Mit unstichhaltigen Medienschmiererreien derfst dir’n Oasch owischen.
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LG
HS911 hat geschrieben:Halbautomaten sind fast überall in Europa erlaubt (in manchen Ländern vermutlich nur für Sportschützen):
Unter anderem: Italien, Frankreich, Niederlande, Deutschland, Dänemark, Schweden, Finnland, Estland, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Bulgarien.
Mein lieber HS911,
SORRY FÜR DIE KRITIEK, aber das ist doch ein ziemlich inhaltsloser, flach verallgemeinernder EU-Rundumschlag, ohne jegliche Fakten, den Du da machst.
Ich gebe zu, das man bei näherer Betrachtung und Durchsicht der jeweiligen Waffengesetze, durch den geläufigen Begriff „semiautomaisch/halbautomatisch“, zu einem irrtümlichen Trugschluss gelangen kann, da man nirgends, die expliziten Begriffe wie SELBSTLADEPISTOLE bzw. SELBSTLADEGEWEHR, beides ja semiauto-/halbautomatische Waffen, findet.
Stand der Dinge: (Auszugsweise in Alphabetischer Reihenfolge)
AUSTRIA/ÖSTERREICH
SELBSTLADEPISTOLE = grundsätzlich JA (ev. Einschränkungen außer Waffenverbot mir dzt. unbekannt.)
SELBSTLADEGEWEHR = JA (z.B. OA-Austria-Edition/AUG-Z; und alles was nicht unter Kriegswaffenkontrollgesetz fällt u.a. nicht als Kriegswaffe deklariert ist; Sonder-/Ausnahmegenehmigungen entziehen sich meiner dztg. Kenntnis.)
BELGIEN: (Dztg. Wohnort)
SELBSTLADEPISTOLE = grundsätzlich JA (mit Einschränkungen, wird Roman …)
SELBSTLADEGEWEHR = grundsätzlich NEIN (WENN ÜBERHAUPT NUR, MIT/AUF SONDERANTRAG: Entsprechender SONDERANTRAG/-GENEHMIGUNG ist beim Gouverment (Landeshauptmannschaft) zu stellen, einzuholen! Ist ERMESSENSENTSCHEIDUNG!!! Da Ermessenentscheidung, empfiehlt sich Subventionierung des Ermessens, ein Empfehlungsschreiben aus dem königl. Hause; sportlicher Bezug/Entwicklung/Ursprung müssen auch gegeben sein, womit z.B. dann eine OA-M1/OA-10 Bull Barrel, am besten dann auch nur in 24“/26“, mit vom Hersteller erstellter, unterzeichneter Erklärung, das Waffe rein, und auch nur, für den Schießsport entwickelt wurde, z.B. für F-Class F/TR (.223 Rem/.308 Win), in den Bereich des Möglichen rücken.)
GERMANY/DEUTSCHLAND:
SELBSTLADEPISTOLE = grundsätzlich JA (ev. Einschränkungen, mir dzt. unbekannt, da nicht nachgeschaut.)
SELBSTLADEGEWEHR = JA (ev. Einschränkungen, mit dzt. unbekannt, da nicht nachgeschaut, aber auch Vollautomatisch nur auf SONDERANTRAG, mit entsprechender BKA-GENEHMIGUNG, insofern nicht durch Kriegswaffenkontrollgesetz, als Kriegsschusswaffe ausgeschlossen; wird nur in seltenen Ausnahmefällen erteilt)
NORWEGEN:
SELBSTLADEPISTOLE = grundsätzlich JA (ev. Einschränkungen, mir dzt. unbekannt, da nicht nachgeschaut.)
SELBSTLADEGEWEHR = grundsätzlich NEIN (seit 2011) (NUR NOCH AUF/MIT SONDERANTRAG/-GENEHMIGUNG Halbautomatische Gewehre müssen zwingend zentral von der KRIPOS typgeprüft werden. Das gilt auch für alle KK. Die Prüfung hat nicht nur den, ev. mögl., Umbau auf Vollauto zu evaluieren, sondern auch sonstige Gefährlichkeiten (Möglichkeit, große Magazine zu nutzen; Licht/Laser anzubringen, mögliche Schusskadenz etc.) zu berücksichtigen.)
THE NETHERLANDS/NIEDERLANDE: (WBK-Vergabe nur durch Polizeibehörde)
SELBSTLADEPISTOLE = grundsätzlich JA (ev. Einschränkungen, mir dzt. unbekannt)
SELBSTLADEGEWEHR = grundsätzlich NEIN (NUR AUF/MIT SONDERANTRAG/-GENEHMIGUNG für Schießsport und auch nur für selbigen entwickelt, z.B. in .22lr.)
(Anm.: bzgl. SONDERANTRAG w.o. gemachter Äußerungen, betr. königl. Haus, da naheliegend, Bitte ÜBERLESEN!!! Da ohne jeglichen gerechtfertigten Bezug!!! Schließe aber nicht aus; falls „alter Studien-Spezi“ vom Wilhelm-Alexander (selbst, öffentlich stark kritisierter, begeistert jagender König der NL) vll. „sich wos richten lässt“. Rein pers. Vermutung, dient auch nur als solche gelesen und verstanden zu werden!!!)
SCHWEDEN:
SELBSTLADEPISTOLE = grundsätzlich JA (ev. Einschränkungen, mir dzt. unbekannt.)
SELBSTLADEGEWEHR = grundsätzlich NEIN (SONDERANTRAG/-GENEHMIGUNG; ABLAUF/VERFAHREN unbekannt)
Zu den übrigen EU-Staaten müsste ich SUCHEN, LESEN, NACHLESEN, EVALUIEREN, um hier, aussagekräftige, belegbare Informationen, veröffentlichen zu können.
Da’s EU-weit noch kleine, feine Unterschiede gibt, verweise ich auf den Umstand, dass z.B. in Frankreich, Zivilpersonen der Erwerb/Besitz von Munition der Kaliber 5,56×45mm NATO, 7,62×51mm NATO, generell verboten ist, was meinem Vernehmens nach, auch in Spanien und Italien der Fall sein soll.
Ich erwähne Kaliber/Munition, da z.B. in/im, derzeit noch heimatlichen, Belgien das Kaliber 6,5x55SE, da historisch beleg-/nachweisbar nicht für den Schießspot entwickelt, dem BE-Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegt.
Da hilft weder Ermessenssubvention, Empfehlungsschreiben aus königl. Hause, noch der Ver-/Beweis/Beleg, das 6,5x55SE in den skandinavischen Ländern auch historisch beleg-/nachweisbar zum Sportschießen verendet wurde/wird, sich da äußerster Beliebtheit erfreut, wodurch wiederum sogar extra, Sportwaffen wie die SigSauer STR200 entwickelt wurden, welche sich auch wiederum, in den skandinavischen Ländern höchster Beliebtheit, nicht nur bei den Sportschützen, erfreut.
STR steht ja auch für „Skandinavian Target Rifle“. Die STR200 ist in Belgien dann auch nur, in den noch möglichen Varianten .22lr Wechselsystem, oder auch nur in .308Win erhältlich.
Beides zusammen wird durch „nur einen vordeffinierten BE_WBK-Platz“ ausgeschlossen, geht aber auch noch, falls man auch einen BE-Jagdschein hat.
(… falls man den, beim Lesen dieser Zeilen, nicht eh schon kriegt, ist dann aber ein ganz anderer …)
Upps …!!! Thread-/Themaverirrung die STR200 ist ja kein SELBSTLADEGEWEHR.
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Zum eingangs o.u.a. erwähnten Trugschluss verwiese ich auf eine ev. mögliche Quelle einer Fehlinterpretation.
Der „Amoklauf von Alphen“ hier http://de.wikipedia.org/wiki/Amoklauf_von_Alphen in magerer deutschsprachiger Ausführung, wo völlig korrekt, ein „halbautomatisches Kleinkaliber-Gewehr“ als Tatwaffe benannt wird.
Für diejenigen die der NL-/Flämischen Sprache mächtig sind lassen sich hier, http://nl.wikipedia.org/wiki/Schietpartij_in_Alphen_aan_den_Rijn umfangreicher, ausführliche Informationen finden.
Leider aber auch mit einigen Fehlern.
Hier eben kurz zusammengefasst das Wichtigste:
Der Täter benutzte als Tatwaffe, eine „Smith & Wesson M&P15-22“ http://www.smith-wesson.com/webapp/wcs/stores/servlet/Category4_750001_750051_757786_-1_757784_757784_image / http://nl.wikipedia.org/wiki/Smith_%26_Wesson_M%26P15-22, weiter wurden bei ihm (am Körper) eine Pistole der Marke „Colt“ in .45 ACP und ein Revolver der Marke „Taurus 66“ in .357 vorgefunden.
Zur Tatausübung wurde hauptsächlich die „M&P15-22“ benutzt.
Rechtslage:
Die „Colt“ und die „Taurus“ besaß der Täter, „rechtmäßig“, als registrierter Sportschütze aufgrund von NL-Polizeibehörde ausgestellter NL-WBK.
Die „M&P15-22“ war Eigentum des Vaters, auch, inzw. ehem., Sportschütze, seinerzeit, durch Sondergenehmigung, legal, in dessen Besitz, und wurde durch Täter unrechtmäßig zur Verübung seiner Tat entwendet.
Da dieses Ereignis, ja auch überall in den Medien (???äußerst stichhaltig???) breitgetreten wurde, ist nicht auszuschließen, das hieraus, die irrige Annahme, Trugschluss abgeleitet werden kann, das semi-/halbautomatische SELBSTLADEGEWEHRE in den NL standard in der WBK zugelassen sind.
Dies ist nicht der Fall es Bedarf eine seperaten Sonder-/Ausnahmegenehmigung.
Anm.: Diejenigen, die bisher der lapidaren Meinung waren, .22lr ist ja nur KK, sollten sich bewusst werden, was man damit anrichten kann, wenn sowas in die verkehrten Hände gelangt.
Vor der Platzierung irgendwelcher Verallgemeinerungen und anderem geist. DS, empfehle ich, die von mir präferierte Handlungsweise: SUCHEN, LESEN, NACHLESEN, EVALUIEREN, NACHDENKEN, und erst dann PUBLIZIEREN, anzuwenden.
Oder, wie’s auf guad deitsch so hoast: Vor Inbetriebnahme des Mundwerkes, Bitte Verstandskasten einschalten.
Laienhaft übersetzt: „ bevor‘s de goschen aufmochst nodenken“
Wie gesagt pers. Empfehlung, wer will und sich dazu gewogen sieht, „kaun si damit a den Oasch owischen“
LG
swerdeofwar hat geschrieben:Finnland, Tschechien, Italien, Frankreich erlauben Halbautomaten was ich weiß; siehe auch:
http://www.ar15.com/forums/t_8_49/560419_Belguim__France__and_Italy_gun_laws_and_other_European_countries_gun_laws_can_someone_confirm_.html
http://www.ar15.com/archive/topic.html?b=1&f=5&t=1361542
Slovakei & Ungarn seit Orban glaub ich auch.
Die Nützlichkeit von Verweisen in andere, bzw. Auslandsforen ist aufgrund auch dortiger, nicht auszuschließender Spekulationen, Vermutungen etwas dürftig, solange eindeutige Quellenbezüge, Referenzen zu für jeden offen zugängliche Dokumentationen nicht auffindbar sind.
LG