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Erwerb nach dem 30.Juni 2014

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Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Beitrag von gewo » Fr 27. Jun 2014, 12:37

hi

sonntagsjaeger hat geschrieben:Gesetz dem Fall, eine bereits im ZWR gemeldete C-Waffe wird privat mit einem Kaufvertrag der nur die minimalsten Daten beinhaltet verkauft und der Käufer meldet diese nicht. Durchaus legal, da er die Waffe innerhalb der 6 Wochen ins Ausland verbringt, was der Verkäufer aber nicht wissen kann - er wundert sich nur, dass die verkaufte Waffe noch immer im ZWR ist.

verbringung ist nur moeglich mit verbringungsgenehmigung deiner waffenbehoerde und ausfuhrerlaubnis des wirtschaftsministeriums
und die bekommst nur mit der vorherigen einwilligung des ausfuhrstaates
es sind also in mindestens 3 datenbanksysteme die daten der waffe die ausgefuehrt wurde hinterlegt

sonntagsjaeger hat geschrieben:Ob die Behörde sich dann selbsttätig auf die Suche nach einer eventuellen Ausfuhrgenehmigung macht, darf angezweifelt werden.
Gruß

spaetestens wenn der vorbesitzer bei der behoerde beantragt die waffe aus seinem bestand zu loeschen wird dem ganz sicher nachgegangen ...
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rhodium
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Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Beitrag von rhodium » Fr 27. Jun 2014, 17:38

Theoretisch ja ... ich bin überzeugt davon, dass die wenigsten eine richtige Ausfuhrgenehmigung (also beim Wirtschaftsministerium) beantragen. Oder macht einem die BH beim Prozedere darauf aufmerksam?

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Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Beitrag von gewo » Fr 27. Jun 2014, 18:02

rhodium hat geschrieben:Theoretisch ja ... ich bin überzeugt davon, dass die wenigsten eine richtige Ausfuhrgenehmigung (also beim Wirtschaftsministerium) beantragen. Oder macht einem die BH beim Prozedere darauf aufmerksam?


hi

in aller regeln ist das offenbar nicht der fall

die waffenbehoerde ist aber auch nicht fuer den vollzug der aussenhandelsbestimmungen zustaendig sondern eben nr fuer das waffenrecht
daher haben die mitarbeiter der behoerden dazu meist auch keine informationen

manche wissen es aus privatem interesse und machen dich aufmerksam drauf
ist eine art dienstleistung

verpflichtet sind sie - mangels zustaendigkeit - nicht dazu

details zur erfordrelichen verbringungsgenehmigung findet man ueberall im internet, zb auf der seite der WKO kaernten

https://www.wko.at/Content.Node/branche ... fenEU.html

Verbringung von nicht militärischen Waffen in die EU
Wir bringen Sie auf den neuesten Stand der Gesetze.
Gemäß Außenwirtschaftsgesetz 2011 BGBl. I Nr. 26 in der gültigen Fassung in Verbindung mit der Ersten Außenwirtschaftsverordnung 2011 BGBl. II Nr. 343 in der gültigen Fassung und der Zweiten Außenhandelsverordnung 2011 BGBl. II Nr. 418 in der gültigen Fassung besteht seit 1. Juli 2012 eine Genehmigungspflicht für die Verbringung von Verteidigungsgütern in die Europäische Union. Diese gilt sowohl für konzessionierte Waffenhändler als auch für Privatpersonen!
Die Genehmigung ist beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, Abteilung C2/9, Stubenring 1, 1011 Wien einzuholen. Es gibt die Möglichkeit, eine Einzelgenehmigung, eine Allgemeingenehmigung oder eine Globalgenehmigung zu beantragen. Die Ausnützung der Bewilligung hat bei einer Einzelgenehmigung sofort nach erfolgter Verbringung zu erfolgen, während bei Allgemein- und Globalgenehmigungen alle Geschäftsvorgänge eines Kalenderjahres bis spätestens 1. März des darauffolgenden Jahres zu melden sind.
Dies betrifft auch Ersatzteile und Zubehör von Waffen wie Gewehrschäfte, Zielfernrohre, Zielfernrohrmontagen, Abzüge, Sicherungen, Geschosse und Hülsen für Wiederlader, Mündungsbremsen, Magazine etc. Waffen der Kategorien B und C fallen unter die ML Position 1 (gilt auch für Waffen mit Drall), während es sich bei der Kategorie A um verbotene Schusswaffen handelt. Weitere Informationen zur Thematik finden Sie auch hier.
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Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Beitrag von boko » Fr 27. Jun 2014, 18:56

Sturm im Wasserglas? Zu viel der Ehr'! Doch vielen Dank.
Und die Verwarnung erst - Welch Amusement.

Ja, das Thema ist aktueller, als mancher Kleingeist es sich vorstellen kann.
Mit dem 1.7.2014 werden vermutlich tausende Waffen illegal werden und hunderte Bsitzer zu illegalen Waffenbesitzern. Wahrscheinlich kann man da jeweils noch eine Null anhängen.
Ähnlich, wie schon beim Vorderschaftsrepetierer (Pump Gun), wird es auch hier aus heutiger Sicht keine reguläre Möglichkeit geben, die Langwaffen problemlos zu legalisieren. Aus welchem Grund die Waffen nicht zum 1.7. registriert wurden ist irrelevant.


Den Gesetzen nach daher folgende Tatsachen::
1. Ab 1.7.2014 müssen alle C Waffen im ZR registriert sein.
2. Ob eine Waffennummer unter mehreren Besitzer registriert ist kann sowohl dem neuen, als auch dem alten Waffenhalter egal sein.
3. Wird nach dem 1.7.2014 eine C Waffe registriert, so ist dies für den Neubesitzer und Veranlasser straffrei.
4. Der Vorbesitzer hatte sich strafbar gemacht, kann jedoch bei nichtvorliegen entsprechender ZR Meldung nicht ausgeforscht werden.(?)
5. Im Rahmen von Privaterwerb einer C Waffe ist man zum Datenaustausch nicht verpflichtet.
6. Im Rahmen von Privaterwerb einer C Wafe ist man zur Kaufvertragserrichtung nicht verpflichtet.

Interessanterweise wird hier im Forum auf eine eventuelle Beweislastumkehr bei Registrierung nach dem 1.7. (bei Privatkauf), so wie es z.B. bei den Lenkererhebungen von Behörden illegalerweise praktiziert wird (Stichwort "Mitwirkungspflicht"), nicht eingegangen.

Eas ist zwar schön, den Erwerb einer C-Waffe von der Vorlage von Ausweisdokumenten, oder gar Kopieen, abhängig zu machen - es bleibt ein Privatvergnügen des Käufers ohne direkter gestzlicher Grundlage (OK, vielleicht die Redlichkeit). Dafür aber mit einer Menge vorauseilendem Gehorsam.

Und auch bei einer allfälligen B WaffenKontrolle muss ich dem Kontrolleur die C Waffe nicht zeigen. Außer in Fällen von vorauseilendem Gehorsam, oder beginnender geistiger Inkontinenz.
Der zu neugierige Beamte wird mit dem Verweis auf gültige Gestze freundlich aufgefordert, seinen Rüssel aus meinen Räumlichkeiten zu entfernen. Im Übrigen muss ich ja nicht da sein und kann dan zwischenzeitlich "Ordnung" zu machen (Achtung: Anleitung, um irgendwelche Gesetze zu umgehen!)

Nun denn, vielen Dank für die dargelegten Standpunkte und den offenbarten Wissensstand.
Boko

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Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Beitrag von sonntagsjaeger » Fr 27. Jun 2014, 19:58

Danke für die Antworten.
Man kann also davon ausgehen, daß die Behörde in einem solchen Fall alle Eventualitäten prüft (also auch Ausfuhr) und dann im berechtigten Fall die Streichung aus dem ZWR vornimmt.

Gruß

gewo
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Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Beitrag von gewo » Fr 27. Jun 2014, 20:14

boko hat geschrieben:.....
Interessanterweise wird hier im Forum auf eine eventuelle Beweislastumkehr bei Registrierung nach dem 1.7. (bei Privatkauf), so wie es z.B. bei den Lenkererhebungen von Behörden illegalerweise praktiziert wird (Stichwort "Mitwirkungspflicht"), nicht eingegangen.
.....


hi

lenkererhebung ist ein gesetz im verfassungsrang
daher nicht illegal

nur unverstaendlich, unmoralisch, ganz europa schuettelt den kopf drueber ...
so wie das ebenfalls im verfassungsrang stehende zustellgesetz

aber nicht illegal
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Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Beitrag von IT Guy » Fr 27. Jun 2014, 21:18

boko hat geschrieben:...
Den Gesetzen nach daher folgende Tatsachen::
1. Ab 1.7.2014 müssen alle C Waffen im ZR registriert sein.
2. Ob eine Waffennummer unter mehreren Besitzer registriert ist kann sowohl dem neuen, als auch dem alten Waffenhalter egal sein.
3. Wird nach dem 1.7.2014 eine C Waffe registriert, so ist dies für den Neubesitzer und Veranlasser straffrei.
4. Der Vorbesitzer hatte sich strafbar gemacht, kann jedoch bei nichtvorliegen entsprechender ZR Meldung nicht ausgeforscht werden.(?)
5. Im Rahmen von Privaterwerb einer C Waffe ist man zum Datenaustausch nicht verpflichtet.
6. Im Rahmen von Privaterwerb einer C Wafe ist man zur Kaufvertragserrichtung nicht verpflichtet.
...

7. §34 Abs. 5 WaffG -> "Wer Schusswaffen der Kategorie C oder D besitzt, hat der Behörde auf Verlangen die Erfüllung der Registrierungspflicht oder jene Tatsache nachzuweisen, aus der sich ergibt, dass die Frist für die Registrierung noch nicht abgelaufen ist."
Und ich persönlich bin da auch kein Freund von "Datenaustausch beim Kauf" und von "Kaufvertrag ausfertigen" etc.

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Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Beitrag von boko » Fr 27. Jun 2014, 21:50

gewo hat geschrieben:lenkererhebung ist ein gesetz im verfassungsrang
daher nicht illegal

boko hat geschrieben:Beweislastumkehr bei Registrierung nach dem 1.7. (bei Privatkauf), so wie es z.B. bei den Lenkererhebungen von Behörden illegalerweise praktiziert wird

@Gewo
Es geht um die Beweislastumkehr. Siehe
https://www.google.at/search?q=eugh+len ... lastumkehr
In den letzten Jahren war es Usus, dass die Strafbehörden mit fertigen Textbausteinen die Verletzung der Mitwirkungspflicht behauptet haben, was in Folge oft recht teuer war.

IT Guy hat geschrieben:7. §34 Abs. 5 WaffG -> "Wer Schusswaffen der Kategorie C oder D besitzt, hat der Behörde auf Verlangen die Erfüllung der Registrierungspflicht oder jene Tatsache nachzuweisen, aus der sich ergibt, dass die Frist für die Registrierung noch nicht abgelaufen ist."
Und ich persönlich bin da auch kein Freund von "Datenaustausch beim Kauf" und von "Kaufvertrag ausfertigen" etc.


Danke!
Jetzt wären Fachleute gefragt, die sich auch mit der Präjudiz befassen bzw. befasst haben.
---> Gewo?
---> Rechtsexperten?

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Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Beitrag von GSchoenbauer » Fr 27. Jun 2014, 22:29

nur so am Rand:
wie aus falsch ausgelegten Texten hier Gesetze entstehen:

Genehmigungspflicht für die Verbringung von Verteidigungsgütern in die Europäische Union.


und wieder mal ist es uns gelungen ..... :evil:

jaja, ich geh eh schon wieder .... bin's wirklich leid!

Bauli

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Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Beitrag von gewo » Fr 27. Jun 2014, 22:38

boko hat geschrieben:
IT Guy hat geschrieben:7. §34 Abs. 5 WaffG -> "Wer Schusswaffen der Kategorie C oder D besitzt, hat der Behörde auf Verlangen die Erfüllung der Registrierungspflicht oder jene Tatsache nachzuweisen, aus der sich ergibt, dass die Frist für die Registrierung noch nicht abgelaufen ist."
Und ich persönlich bin da auch kein Freund von "Datenaustausch beim Kauf" und von "Kaufvertrag ausfertigen" etc.

Danke!
Jetzt wären Fachleute gefragt, die sich auch mit der Präjudiz befassen bzw. befasst haben.
---> Gewo?
---> Rechtsexperten?


hi

ich hab keinen plan
ich bin nur der dealer ....

ich kann dir nur sagen was in gesetzen, verordnungen und erlaessen steht und was bei den OGH urteilen rauskommt
danach richtet sich auch mein vortrag bei unseren waffenfuehrerscheinkursen

das thema in wie weit ein privater verkaeufer nun tatsachen "schaffen" muss, um im falle des falles beweisen zu koennen dass die registrierungsfrist noch nicht abgelaufen ist ...

keine ahnung

unsere hochmotivierten waffensachbearbeiter und -Innen sind offenbar zum teil der meinung man muesste dafuer sorgen dass es solche tatsaechen gibt

ich habe keine ahnung ob das so ist
im gesetz kann ich dazu nix rauslesen

genau weisst du es wenn die erste causa zum OGH durchprozessiert wurde
Zuletzt geändert von gewo am Fr 27. Jun 2014, 22:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Beitrag von gewo » Fr 27. Jun 2014, 22:42

GSchoenbauer hat geschrieben:nur so am Rand:
wie aus falsch ausgelegten Texten hier Gesetze entstehen:
Genehmigungspflicht für die Verbringung von Verteidigungsgütern in die Europäische Union.

und wieder mal ist es uns gelungen ..... :evil:
jaja, ich geh eh schon wieder .... bin's wirklich leid!
Bauli


was ist uns denn schon wieder gelungen?
woran ist das forum und woran bin denn ich in persona schon wieder mal schuld?

ein tsunami in asien?
eine invasion von borkenkaefern in lappland?
die gellerfreudigkeit von bleifreier jagdmunition?
der hohe bierpreis in schweden?
zu wenig parkplaetze vor dem beisel?

es ist darum gegangen dass jemand wissen wollte wie das funktioniert wenn eine waffe ins ausland verkauft wird
also verbringung in die europaeische union

was ist denn jetzt wieder verkehrt dran?
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Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Beitrag von GSchoenbauer » Fr 27. Jun 2014, 22:53

eine Verbringung IN die Union ist eine Verbringung von ausserhalb der Union IN DIE UNION HEREIN.
Steh ja eh da, muss man nur lesen können.
das kannst selbstverständlich auch als Privatperson probiern ... wennst Dir was aus Djibouti nach Österreich oder in irgend ein anderes EU-Land schicken lasst.

Sonst wärs eine Verbringung IN DER oder INNERHALB DER Union.
Aber es ist müssig, mit Dir drüber zu streiten, willstes ja eh net glauben.
Soll Doch die Leute Dir glauben und aufs Handelsministerium laufen, mir isses egal.

so, des wars ...
war eh schon wieder zuviel.

Bauli

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Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Beitrag von gewo » Fr 27. Jun 2014, 23:18

GSchoenbauer hat geschrieben:eine Verbringung IN die Union ist eine Verbringung von ausserhalb der Union IN DIE UNION HEREIN.
Steh ja eh da, muss man nur lesen können.
das kannst selbstverständlich auch als Privatperson probiern ... wennst Dir was aus Djibouti nach Österreich oder in irgend ein anderes EU-Land schicken lasst.
Sonst wärs eine Verbringung IN DER oder INNERHALB DER Union.
Aber es ist müssig, mit Dir drüber zu streiten, willstes ja eh net glauben.
Soll Doch die Leute Dir glauben und aufs Handelsministerium laufen, mir isses egal.
so, des wars ...
war eh schon wieder zuviel.
Bauli


hi

ich mein ich weiss echt ned
wieviel leute muessen es dir denn noch sagen?

die wortklauberei ist doch schon laecherlich
das gesetz ist das aussenhandelsgesetz
es beschaeftigt sich mit dem aussenhandel
das ist das ausfuehren/ verbringen/ exportieren von waren aus oesterreich hinaus

daher steht da auch verbringung (aus oesterreich) in die europaeische union

auch wenn du abstreitest dass es ein gesetz gibt ...
es gilt trotzdem

die waffenbehoerde (wenn gleich ned unbedingt der kleine sachbearbeiter vor ort, aber zumindestens die LPD) erklaert dir gerne dass die waffenrechtlich verbringungserlaubnis alleine seit dem sommer 2012 nicht mehr ausreicht
aber du scheinst das nicht wissen zu wollen

das wirtschaftsministerum verweist dich auf das aussenhandelsgesetz, die aussenhandelsverordnung sowie die zweite aussenwirtschaftsverordnung, da steht das eh alles schoen im detail drinnen, fuer dummies quasi ...
und du streitest einfach ab das das gesetz fuer dich gilt

offenbar nach dem motto:
"wenn ich mir nur laut genug einrede dass es schon tag ist, dann isses nimmer finster" ...


wie schon mehrfach gesagt:
mach doch einfach ...
schick die knarren weiter ohne genehmigungen quer durch europa so oft du magst
ist ja am ende ganz allein dein bier ....
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Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Beitrag von GSchoenbauer » Fr 27. Jun 2014, 23:30

aha!

.... Aussenhandel ist des, was nach aussen geht
..... dann muss des, was hereinkommt der Innenhandel sein

hab mir's fast gedacht :o

(schulterzuck)

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Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Beitrag von GSchoenbauer » Sa 28. Jun 2014, 00:08

... und

auch wennstes immer noch net glauben willst:

das Handelsgesetz und die dazugehörigen Verordnungen regeln den HANDEL.
Klar gelten die für alle Österreich, auch private, .... wenn sie HANDEL betreiben.

genauso, wie das KFZ-Gesetz auch für ALLE Österreicher gilt ...wenn Sie ein KFZ in Betrieb nehmen.

Nur: wenn wer seine Rifle privat nach Deutschland verkauft, dann betreibt er deswegen noch lange keinen Handel. DU SCHON!

und daß man so wie in dem andern thread den Begriff "Erwerbstätigkeit" mit dem Erwerb einer Sache gleichsetzt bzw hinterfragt, ist sowieso des grösste, was ich jemals gelesen hab :)

aber, jetzt machts was wollts
ich bins jetzt wirklich leid
war eh a Fehler, daß ich überhaupst reingschaut hab

bauli

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