sonntagsjaeger hat geschrieben:Gesetz dem Fall, eine bereits im ZWR gemeldete C-Waffe wird privat mit einem Kaufvertrag der nur die minimalsten Daten beinhaltet verkauft und der Käufer meldet diese nicht. Durchaus legal, da er die Waffe innerhalb der 6 Wochen ins Ausland verbringt, was der Verkäufer aber nicht wissen kann - er wundert sich nur, dass die verkaufte Waffe noch immer im ZWR ist.
verbringung ist nur moeglich mit verbringungsgenehmigung deiner waffenbehoerde und ausfuhrerlaubnis des wirtschaftsministeriums
und die bekommst nur mit der vorherigen einwilligung des ausfuhrstaates
es sind also in mindestens 3 datenbanksysteme die daten der waffe die ausgefuehrt wurde hinterlegt
sonntagsjaeger hat geschrieben:Ob die Behörde sich dann selbsttätig auf die Suche nach einer eventuellen Ausfuhrgenehmigung macht, darf angezweifelt werden.
Gruß
spaetestens wenn der vorbesitzer bei der behoerde beantragt die waffe aus seinem bestand zu loeschen wird dem ganz sicher nachgegangen ...