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Privatverkauf von 223iger mun.

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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amstein
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Privatverkauf von 223iger mun.

Beitrag von amstein » Do 17. Jul 2014, 14:45

hallo.

eine schnelle frage: .223 VM und .223 TM kann ich eh ganz normal jedem verkaufen über 18 jahre oder ?

danke, lg

Stoffel
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Re: Privatverkauf von 223iger mun.

Beitrag von Stoffel » Do 17. Jul 2014, 14:51

Für .223VM braucht der Käufer ein waffenrechtliches Dokument (WBK,WP, Jagdkarte...), .223TM frei ab 18.

LG
Stoffel

amstein
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Re: Privatverkauf von 223iger mun.

Beitrag von amstein » Do 17. Jul 2014, 15:18

Stoffel hat geschrieben:Für .223VM braucht der Käufer ein waffenrechtliches Dokument (WBK,WP, Jagdkarte...), .223TM frei ab 18.

LG
Stoffel


mhhh... ich hab noch nie meine WBK bei .223 VM kauf herzeigen müssen ? stimmt das wirklich so ?

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Re: Privatverkauf von 223iger mun.

Beitrag von Teal'c » Do 17. Jul 2014, 15:20

amstein hat geschrieben:
Stoffel hat geschrieben:Für .223VM braucht der Käufer ein waffenrechtliches Dokument (WBK,WP, Jagdkarte...), .223TM frei ab 18.

LG
Stoffel


mhhh... ich hab noch nie meine WBK bei .223 VM kauf herzeigen müssen ? stimmt das wirklich so ?

ja es stimmt. Ohne WBK gibts für gewöhnlich keine FMJ Munition. Aber anscheinend nehmens net alle Händler so genau...
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

amstein
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Re: Privatverkauf von 223iger mun.

Beitrag von amstein » Do 17. Jul 2014, 15:28

Teal'c hat geschrieben:
amstein hat geschrieben:
Stoffel hat geschrieben:Für .223VM braucht der Käufer ein waffenrechtliches Dokument (WBK,WP, Jagdkarte...), .223TM frei ab 18.

LG
Stoffel


mhhh... ich hab noch nie meine WBK bei .223 VM kauf herzeigen müssen ? stimmt das wirklich so ?

ja es stimmt. Ohne WBK gibts für gewöhnlich keine FMJ Munition. Aber anscheinend nehmens net alle Händler so genau...


ok. danke.

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Re: Privatverkauf von 223iger mun.

Beitrag von hasgunz » Do 17. Jul 2014, 17:50

amstein hat geschrieben:
Stoffel hat geschrieben:Für .223VM braucht der Käufer ein waffenrechtliches Dokument (WBK,WP, Jagdkarte...), .223TM frei ab 18.

LG
Stoffel


mhhh... ich hab noch nie meine WBK bei .223 VM kauf herzeigen müssen ? stimmt das wirklich so ?


bei dem Händler würd ich auch kaufen :twisted:

LG
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Re: Privatverkauf von 223iger mun.

Beitrag von savage3000 » Do 17. Jul 2014, 17:57

Im Titel schreibst du PRIVATverkauf.
Meinst du ob dir ein PRIVATER VM verkaufen darf? Dass es ein Händler ohne WBK nicht darf ist klar,
aber von Privat zu Privat?

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Re: Privatverkauf von 223iger mun.

Beitrag von gewo » Do 17. Jul 2014, 18:11

savage3000 hat geschrieben:Im Titel schreibst du PRIVATverkauf.
Meinst du ob dir ein PRIVATER VM verkaufen darf? Dass es ein Händler ohne WBK nicht darf ist klar,
aber von Privat zu Privat?


hi

ist doch genauso ueberlassung ....
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Re: Privatverkauf von 223iger mun.

Beitrag von amstein » Do 17. Jul 2014, 19:38

savage3000 hat geschrieben:Im Titel schreibst du PRIVATverkauf.
Meinst du ob dir ein PRIVATER VM verkaufen darf? Dass es ein Händler ohne WBK nicht darf ist klar,
aber von Privat zu Privat?


genau, privat zu privat.

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Re: Privatverkauf von 223iger mun.

Beitrag von trenck » Fr 18. Jul 2014, 10:29

Teal'c hat geschrieben:
amstein hat geschrieben:
Stoffel hat geschrieben:Für .223VM braucht der Käufer ein waffenrechtliches Dokument (WBK,WP, Jagdkarte...), .223TM frei ab 18.

LG
Stoffel


mhhh... ich hab noch nie meine WBK bei .223 VM kauf herzeigen müssen ? stimmt das wirklich so ?

ja es stimmt. Ohne WBK gibts für gewöhnlich keine FMJ Munition. Aber anscheinend nehmens net alle Händler so genau...


Dann rütteln diese Händler am Watschenbaum. Es sei hier zum wiederholten Mal erwähnt (und zur Verbreitung empfohlen): die Kripo macht bei Händlern Testkäufe. Ein Beamter versucht, WBK-pflichtige Munition ohne WBK zu erwerben. Wenn die WBK dann nicht verlangt wird, gibt's Ärger.

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Re: Privatverkauf von 223iger mun.

Beitrag von Freitag » Fr 18. Jul 2014, 10:31

trenck hat geschrieben:
Dann rütteln diese Händler am Watschenbaum. Es sei hier zum wiederholten Mal erwähnt (und zur Verbreitung empfohlen): die Kripo macht bei Händlern Testkäufe. Ein Beamter versucht, WBK-pflichtige Munition ohne WBK zu erwerben. Wenn die WBK dann nicht verlangt wird, gibt's Ärger.

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Also merken: Nur bei Stammkunden ein Aug zudrücken :lol:

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Re: Privatverkauf von 223iger mun.

Beitrag von gunlove » Fr 18. Jul 2014, 14:33

Freitag hat geschrieben:
trenck hat geschrieben:
Dann rütteln diese Händler am Watschenbaum. Es sei hier zum wiederholten Mal erwähnt (und zur Verbreitung empfohlen): die Kripo macht bei Händlern Testkäufe. Ein Beamter versucht, WBK-pflichtige Munition ohne WBK zu erwerben. Wenn die WBK dann nicht verlangt wird, gibt's Ärger.

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Also merken: Nur bei Stammkunden ein Aug zudrücken :lol:

Bei Stammkunden weiß der Händler im Normalfall ob der Kunde eine WBK hat oder nicht.
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)

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Re: Privatverkauf von 223iger mun.

Beitrag von Benelli » Fr 18. Jul 2014, 19:58

Theoretisch könnte dem Stammkunden die WBK vor kurzem von der Behörde abgenommen worden sein.
Aber ich gebe zu, wenn ich ein Taxi benütze, lass ich mir auch nicht den Führerschein vom Fahrer zeigen. Wenn der allerdings dann einen Unfall baut mit mir an Bord und der FS wurde ihm schon vorher entzogen, weiss ich nicht, ob ich -falls ich verletzt wurde- nicht dann um meine Ansprüche streiten müsste, weil die Versicherung die Deckung verweigert.
Ich habe jedenfalls Verständnis dafür, dass "mein" Waffenhändler meine WBK jedesmal kurz sehen möchte.

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Re: Privatverkauf von 223iger mun.

Beitrag von gunlove » Fr 18. Jul 2014, 20:23

Benelli hat geschrieben:Theoretisch könnte dem Stammkunden die WBK vor kurzem von der Behörde abgenommen worden sein.
Aber ich gebe zu, wenn ich ein Taxi benütze, lass ich mir auch nicht den Führerschein vom Fahrer zeigen. Wenn der allerdings dann einen Unfall baut mit mir an Bord und der FS wurde ihm schon vorher entzogen, weiss ich nicht, ob ich -falls ich verletzt wurde- nicht dann um meine Ansprüche streiten müsste, weil die Versicherung die Deckung verweigert.
Ich habe jedenfalls Verständnis dafür, dass "mein" Waffenhändler meine WBK jedesmal kurz sehen möchte.

Verständnis sowieso! Ist auch korrekt so und nichts dagegen einzuwenden. Aber auch Verständnis wenn er seinem Stammkunden vertraut.
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
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Re: Privatverkauf von 223iger mun.

Beitrag von Grex » Sa 19. Jul 2014, 09:33

Benelli hat geschrieben:Theoretisch könnte dem Stammkunden die WBK vor kurzem von der Behörde abgenommen worden sein.
Aber ich gebe zu, wenn ich ein Taxi benütze, lass ich mir auch nicht den Führerschein vom Fahrer zeigen. Wenn der allerdings dann einen Unfall baut mit mir an Bord und der FS wurde ihm schon vorher entzogen, weiss ich nicht, ob ich -falls ich verletzt wurde- nicht dann um meine Ansprüche streiten müsste, weil die Versicherung die Deckung verweigert.


Btw.:
Jeder Taxifahrer muss eine Lizenz haben, hat er keinen Führerschein, hat er auch keine Lizenz mehr und auch kein Taxischild am Auto (falls es sein Privatauto ist).
Die Taxilizenz ist zumindest in bei den städtlichen Taxis immer am Beifahrersitz zu sehen.
Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.

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