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Privatverkauf von 223iger mun.
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Privatverkauf von 223iger mun.
hallo.
eine schnelle frage: .223 VM und .223 TM kann ich eh ganz normal jedem verkaufen über 18 jahre oder ?
danke, lg
eine schnelle frage: .223 VM und .223 TM kann ich eh ganz normal jedem verkaufen über 18 jahre oder ?
danke, lg
Re: Privatverkauf von 223iger mun.
Für .223VM braucht der Käufer ein waffenrechtliches Dokument (WBK,WP, Jagdkarte...), .223TM frei ab 18.
LG
Stoffel
LG
Stoffel
Re: Privatverkauf von 223iger mun.
Stoffel hat geschrieben:Für .223VM braucht der Käufer ein waffenrechtliches Dokument (WBK,WP, Jagdkarte...), .223TM frei ab 18.
LG
Stoffel
mhhh... ich hab noch nie meine WBK bei .223 VM kauf herzeigen müssen ? stimmt das wirklich so ?
Re: Privatverkauf von 223iger mun.
amstein hat geschrieben:Stoffel hat geschrieben:Für .223VM braucht der Käufer ein waffenrechtliches Dokument (WBK,WP, Jagdkarte...), .223TM frei ab 18.
LG
Stoffel
mhhh... ich hab noch nie meine WBK bei .223 VM kauf herzeigen müssen ? stimmt das wirklich so ?
ja es stimmt. Ohne WBK gibts für gewöhnlich keine FMJ Munition. Aber anscheinend nehmens net alle Händler so genau...
Magnum mag man eben! ![Sniper In Prone Position :violence-sniperprone:](./images/smilies/violence/sniperprone.gif)
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Re: Privatverkauf von 223iger mun.
Teal'c hat geschrieben:amstein hat geschrieben:Stoffel hat geschrieben:Für .223VM braucht der Käufer ein waffenrechtliches Dokument (WBK,WP, Jagdkarte...), .223TM frei ab 18.
LG
Stoffel
mhhh... ich hab noch nie meine WBK bei .223 VM kauf herzeigen müssen ? stimmt das wirklich so ?
ja es stimmt. Ohne WBK gibts für gewöhnlich keine FMJ Munition. Aber anscheinend nehmens net alle Händler so genau...
ok. danke.
Re: Privatverkauf von 223iger mun.
amstein hat geschrieben:Stoffel hat geschrieben:Für .223VM braucht der Käufer ein waffenrechtliches Dokument (WBK,WP, Jagdkarte...), .223TM frei ab 18.
LG
Stoffel
mhhh... ich hab noch nie meine WBK bei .223 VM kauf herzeigen müssen ? stimmt das wirklich so ?
bei dem Händler würd ich auch kaufen
![Twisted Evil :twisted:](./images/smilies/icon/twisted.gif)
LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.
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Re: Privatverkauf von 223iger mun.
Im Titel schreibst du PRIVATverkauf.
Meinst du ob dir ein PRIVATER VM verkaufen darf? Dass es ein Händler ohne WBK nicht darf ist klar,
aber von Privat zu Privat?
Meinst du ob dir ein PRIVATER VM verkaufen darf? Dass es ein Händler ohne WBK nicht darf ist klar,
aber von Privat zu Privat?
Re: Privatverkauf von 223iger mun.
savage3000 hat geschrieben:Im Titel schreibst du PRIVATverkauf.
Meinst du ob dir ein PRIVATER VM verkaufen darf? Dass es ein Händler ohne WBK nicht darf ist klar,
aber von Privat zu Privat?
hi
ist doch genauso ueberlassung ....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Privatverkauf von 223iger mun.
savage3000 hat geschrieben:Im Titel schreibst du PRIVATverkauf.
Meinst du ob dir ein PRIVATER VM verkaufen darf? Dass es ein Händler ohne WBK nicht darf ist klar,
aber von Privat zu Privat?
genau, privat zu privat.
Re: Privatverkauf von 223iger mun.
Teal'c hat geschrieben:amstein hat geschrieben:Stoffel hat geschrieben:Für .223VM braucht der Käufer ein waffenrechtliches Dokument (WBK,WP, Jagdkarte...), .223TM frei ab 18.
LG
Stoffel
mhhh... ich hab noch nie meine WBK bei .223 VM kauf herzeigen müssen ? stimmt das wirklich so ?
ja es stimmt. Ohne WBK gibts für gewöhnlich keine FMJ Munition. Aber anscheinend nehmens net alle Händler so genau...
Dann rütteln diese Händler am Watschenbaum. Es sei hier zum wiederholten Mal erwähnt (und zur Verbreitung empfohlen): die Kripo macht bei Händlern Testkäufe. Ein Beamter versucht, WBK-pflichtige Munition ohne WBK zu erwerben. Wenn die WBK dann nicht verlangt wird, gibt's Ärger.
Trenck
"Der einzige Ausweg aus der Krise führt über Kapitalismus, Ersparnisse und harte Arbeit."
Javier Milei
Javier Milei
Re: Privatverkauf von 223iger mun.
trenck hat geschrieben:
Dann rütteln diese Händler am Watschenbaum. Es sei hier zum wiederholten Mal erwähnt (und zur Verbreitung empfohlen): die Kripo macht bei Händlern Testkäufe. Ein Beamter versucht, WBK-pflichtige Munition ohne WBK zu erwerben. Wenn die WBK dann nicht verlangt wird, gibt's Ärger.
Trenck
Also merken: Nur bei Stammkunden ein Aug zudrücken
![Laughing :lol:](./images/smilies/icon/lol.gif)
Re: Privatverkauf von 223iger mun.
Freitag hat geschrieben:trenck hat geschrieben:
Dann rütteln diese Händler am Watschenbaum. Es sei hier zum wiederholten Mal erwähnt (und zur Verbreitung empfohlen): die Kripo macht bei Händlern Testkäufe. Ein Beamter versucht, WBK-pflichtige Munition ohne WBK zu erwerben. Wenn die WBK dann nicht verlangt wird, gibt's Ärger.
Trenck
Also merken: Nur bei Stammkunden ein Aug zudrücken
Bei Stammkunden weiß der Händler im Normalfall ob der Kunde eine WBK hat oder nicht.
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)
Re: Privatverkauf von 223iger mun.
Theoretisch könnte dem Stammkunden die WBK vor kurzem von der Behörde abgenommen worden sein.
Aber ich gebe zu, wenn ich ein Taxi benütze, lass ich mir auch nicht den Führerschein vom Fahrer zeigen. Wenn der allerdings dann einen Unfall baut mit mir an Bord und der FS wurde ihm schon vorher entzogen, weiss ich nicht, ob ich -falls ich verletzt wurde- nicht dann um meine Ansprüche streiten müsste, weil die Versicherung die Deckung verweigert.
Ich habe jedenfalls Verständnis dafür, dass "mein" Waffenhändler meine WBK jedesmal kurz sehen möchte.
Aber ich gebe zu, wenn ich ein Taxi benütze, lass ich mir auch nicht den Führerschein vom Fahrer zeigen. Wenn der allerdings dann einen Unfall baut mit mir an Bord und der FS wurde ihm schon vorher entzogen, weiss ich nicht, ob ich -falls ich verletzt wurde- nicht dann um meine Ansprüche streiten müsste, weil die Versicherung die Deckung verweigert.
Ich habe jedenfalls Verständnis dafür, dass "mein" Waffenhändler meine WBK jedesmal kurz sehen möchte.
Re: Privatverkauf von 223iger mun.
Benelli hat geschrieben:Theoretisch könnte dem Stammkunden die WBK vor kurzem von der Behörde abgenommen worden sein.
Aber ich gebe zu, wenn ich ein Taxi benütze, lass ich mir auch nicht den Führerschein vom Fahrer zeigen. Wenn der allerdings dann einen Unfall baut mit mir an Bord und der FS wurde ihm schon vorher entzogen, weiss ich nicht, ob ich -falls ich verletzt wurde- nicht dann um meine Ansprüche streiten müsste, weil die Versicherung die Deckung verweigert.
Ich habe jedenfalls Verständnis dafür, dass "mein" Waffenhändler meine WBK jedesmal kurz sehen möchte.
Verständnis sowieso! Ist auch korrekt so und nichts dagegen einzuwenden. Aber auch Verständnis wenn er seinem Stammkunden vertraut.
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)
Re: Privatverkauf von 223iger mun.
Benelli hat geschrieben:Theoretisch könnte dem Stammkunden die WBK vor kurzem von der Behörde abgenommen worden sein.
Aber ich gebe zu, wenn ich ein Taxi benütze, lass ich mir auch nicht den Führerschein vom Fahrer zeigen. Wenn der allerdings dann einen Unfall baut mit mir an Bord und der FS wurde ihm schon vorher entzogen, weiss ich nicht, ob ich -falls ich verletzt wurde- nicht dann um meine Ansprüche streiten müsste, weil die Versicherung die Deckung verweigert.
Btw.:
Jeder Taxifahrer muss eine Lizenz haben, hat er keinen Führerschein, hat er auch keine Lizenz mehr und auch kein Taxischild am Auto (falls es sein Privatauto ist).
Die Taxilizenz ist zumindest in bei den städtlichen Taxis immer am Beifahrersitz zu sehen.
Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.