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Waffentransport deutsches Eck

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Waffentransport

Beitrag von sf77 » Sa 2. Aug 2014, 22:05

Da du ja einen EFWP hast, und zu einem Bewerb fährst, kannst du mit der Ausschreibung des Bewerbs ja legal übers Deutsche Eck fahren, oder ?

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Re: Waffentransport

Beitrag von Scarface » So 3. Aug 2014, 07:34

sf77 hat geschrieben:Da du ja einen EFWP hast, und zu einem Bewerb fährst, kannst du mit der Ausschreibung des Bewerbs ja legal übers Deutsche Eck fahren, oder ?

Er sagte er fährt zu Ausstellungen.
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Re: Waffentransport

Beitrag von Revierler_old » So 3. Aug 2014, 07:41

Da würde ich eher den Umweg in Kauf nehmen und über St. Johann in Tirol innerhalb Österreichs reisen.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

Bild

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Re: Waffentransport

Beitrag von Magnum828 » So 3. Aug 2014, 10:03

Der umweg dauert ja auch nur eine stunde länger....
Alle Ladedaten ohne Gewähr!

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Re: Waffentransport deutsches Eck

Beitrag von razorback » Mi 6. Aug 2014, 11:52

Damit das Thema endlich mal gegessen ist:

Ich habe einen einschlägig beamteten Schützenkollegen in Bayern (Region Chiemsee) zu diesem Thema (Waffentransport AT-DE-AT) befragt und die folgende Antwort bekommen:

Zitat:
Wenn es sich nicht um in Deutschland verbotene Waffen ( z. B. Pump Gun unter einen Meter Länge etc ) und sie in einem verschlossenen Behältnis befördert werden ist das kein Problem. :-D
Einladung und in EFWP eingetragen ist natürlich vorrausgesetzt.
laut meiner Sachbearbeiterin im Ordnungsamt steht einem Waffentransit durch Deu nichts im Wege.
(§ 32 WaffG, EFWP ) ( Als Sportschütze Max. 6 Waffen der Kat. B,C oder C)

Ein verschlossenes Behältnis ist laut WaffG ein Gewehrkoffer / Tasche, die mit einem Vorhängeschloß oder
eingebauten Schloß verschlossen ist.

Ich würde die Munition (Menge = für den Schießtag) ebenfalls in einem seperaten , abgesperrten Behälter (z.B Mun. Kiste, Stofftasche mit Reißverschluß) transportieren.
Ist zwar nicht ausdrücklich ges. vorgeschrieben, aber schoad net.
Zitat Ende


Keine Rede von irgendwelchen Bewilligungen irgendwelcher Behörden zur Aus-/Durch-/Einfuhr !!!!

Der springende Punkt ist offenbar die Einladung/Ausschreibung !
Einfach nur gschwind mal übers Eck fahren, weil die Kanonen eh im EFWP eingetragen sind genügt NICHT !!!
quid quid agis, prudenter agas et respice finem.

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Re: Waffentransport deutsches Eck

Beitrag von BigBen » Mi 6. Aug 2014, 12:54

Ja da hast du jetzt die Einschätzung einer einzelnen Sachbearbeiterin an einem bestimmten Ordnungsamt. Das ist ihre Rechtsmeinung und die ist nachvollziehbar...heisst aber nicht dass ein deutscher Polizist der dich kontrolliert das Ganze nicht doch wieder anders sieht. Gegessen ist somit leider garnichts.
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Re: Waffentransport deutsches Eck

Beitrag von sniffer » Mi 6. Aug 2014, 13:11

leider trifft mich das thema x-mal im jahr da ich im bezirk kitzbühel wohne. meine behörde meint zwar auch dass das kein problem wäre, habe aber informationen aus deutschland die das gegenteil behaupten.
der eufwp gilt nur bei einer teilnahme an einem
wettbewerb im ausland, nicht aber für die durchreisen AT-DE-AT.

desweiteren habe ich die aussage bekommen dass es nur 3 stück A,B,C waffen pro schütze sein dürfen.

ist alles nichts schriftliches .....
wenn unrecht zu recht wird wird widerstand zur pflicht!
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Re: Waffentransport deutsches Eck

Beitrag von crowcall66 » Mi 6. Aug 2014, 18:45

sniffer hat geschrieben:meine behörde meint zwar auch dass das kein problem wäre, habe aber informationen aus deutschland die das gegenteil behaupten.
der eufwp gilt nur bei einer teilnahme an einem
wettbewerb im ausland, nicht aber für die durchreisen AT-DE-AT.

desweiteren habe ich die aussage bekommen dass es nur 3 stück A,B,C waffen pro schütze sein dürfen.

ist alles nichts schriftliches .....


Für Jäger und Sportschützen mit gültigem EU-Feuerwaffenpass, ist die Mitnahme von max. 3 Langwaffen inkl. Munition (diese müssen natürlich im EU-FWP eingetragen sein) in einen oder durch einen EU Mitgliedstaat erlaubt, soweit man auch den Grund, Zweck oder Anlaß der Reise nachweisen kann. Faustfeuerwaffen sind von der Mitnahme ausgeschlossen.

So stehts im Waffengesetz DE und AUT.

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Re: Waffentransport deutsches Eck

Beitrag von gewo » Mi 6. Aug 2014, 18:48

crowcall66 hat geschrieben:...in einen oder durch einen EU Mitgliedstaat erlaubt, soweit man auch den Grund, Zweck oder Anlaß der Reise nachweisen kann. Faustfeuerwaffen sind von der Mitnahme ausgeschlossen.
So stehts im Waffengesetz DE und AUT.


quelle bitte
danke
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Re: Waffentransport deutsches Eck

Beitrag von crowcall66 » Mi 6. Aug 2014, 20:02

gewo hat geschrieben:
crowcall66 hat geschrieben:...in einen oder durch einen EU Mitgliedstaat erlaubt, soweit man auch den Grund, Zweck oder Anlaß der Reise nachweisen kann. Faustfeuerwaffen sind von der Mitnahme ausgeschlossen.
So stehts im Waffengesetz DE und AUT.


quelle bitte
danke


Waffengesetz Deutschland § 32

Waffengesetz Österreich § 38

Korrektur meines Postings: Das mit den ausgeschlossenen Faustfeuerwaffen gilt nur für Jäger, nicht für Sportschützen.

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Re: Waffentransport deutsches Eck

Beitrag von gewo » Do 7. Aug 2014, 00:04

crowcall66 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
crowcall66 hat geschrieben:...in einen oder durch einen EU Mitgliedstaat erlaubt, soweit man auch den Grund, Zweck oder Anlaß der Reise nachweisen kann. Faustfeuerwaffen sind von der Mitnahme ausgeschlossen.
So stehts im Waffengesetz DE und AUT.


quelle bitte
danke

Waffengesetz Österreich § 38
Korrektur meines Postings: Das mit den ausgeschlossenen Faustfeuerwaffen gilt nur für Jäger, nicht für Sportschützen.


hi

ich lese da nichts von einer zulaessigen verbringung zur teilnahme an einem bewerb oder einer jagdeinladung im EIGENEN staat

wenn es keine solche einladung aus einem anderen staat gibt erscheint mir der ganze par 38 zur gaenze nicht anwendbar

aber seis drum, ich kenn mich ja ned aus....
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Re: Waffentransport deutsches Eck

Beitrag von crowcall66 » Do 7. Aug 2014, 01:25

gewo hat geschrieben:ich lese da nichts von einer zulaessigen verbringung zur teilnahme an einem bewerb oder einer jagdeinladung im EIGENEN staat

wenn es keine solche einladung aus einem anderen staat gibt erscheint mir der ganze par 38 zur gaenze nicht anwendbar



Par. 38 versteht das als "Durchreise" und die ist für Jäger und Spotschützen mit EUFWP + Einladung ohne extra behördlicher Bewilligung erlaubt.

Wenn du keine Einladung hast, braucht du lt. Par. 38 eine/mehrere behördliche Bewilligung(en) welche auch im FWP eingetragen werden muss/müssen.


Wichtig: bei solchen grenzüberschreitenden Reise gelten die waffenrechtlichen Bestimmungen des Staates, in den man sich gerade befindet bzw. den man gerade durchreist -> Wichtig ist das bei den Transportbestimmungen von Waffen (z.B versperrbares Behältnis, usw.)

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Re: Waffentransport deutsches Eck

Beitrag von rhodium » Do 7. Aug 2014, 06:55

"Unsere" legalwaffenfreundliche Lieblingspartei könnte hier schon längst tätig werden und für Klarheit sorgen ...

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Re: Waffentransport deutsches Eck

Beitrag von Revierler_old » Do 7. Aug 2014, 07:14

Leider haben "Parteien meistens Punkte auf ihrer To-Do-Liste, die das Gros der Bevölkerung betreffen und nicht die Ausübenden eines Nischenhobbys.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: Waffentransport deutsches Eck

Beitrag von gewo » Do 7. Aug 2014, 10:39

crowcall66 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:ich lese da nichts von einer zulaessigen verbringung zur teilnahme an einem bewerb oder einer jagdeinladung im EIGENEN staat

wenn es keine solche einladung aus einem anderen staat gibt erscheint mir der ganze par 38 zur gaenze nicht anwendbar



Par. 38 versteht das als "Durchreise" und die ist für Jäger und Spotschützen mit EUFWP + Einladung ohne extra behördlicher Bewilligung erlaubt.

Wenn du keine Einladung hast, braucht du lt. Par. 38 eine/mehrere behördliche Bewilligung(en) welche auch im FWP eingetragen werden muss/müssen.

.)


hi

lese ich so nicht

und ja, klar
mit der dauergenehmigung geht das deutsche eck
muss halt jedes jahr erneuert werden

miteinem simplen waffeneintrag im efwp und einer einladung aus oesterreich geht eine fahrt nach DE oder sonstwo hin nach meinem wissensstand nicht
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