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Waffentransport deutsches Eck
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Waffentransport
Da du ja einen EFWP hast, und zu einem Bewerb fährst, kannst du mit der Ausschreibung des Bewerbs ja legal übers Deutsche Eck fahren, oder ?
Re: Waffentransport
sf77 hat geschrieben:Da du ja einen EFWP hast, und zu einem Bewerb fährst, kannst du mit der Ausschreibung des Bewerbs ja legal übers Deutsche Eck fahren, oder ?
Er sagte er fährt zu Ausstellungen.
Zu verkaufen
Glock19 Gen4 kaum gebraucht
pulverdampf.com/viewtopic.php?f=34&t=27532 ErmaM1 .22lr + 3 orig. Magazine 15/10/5, 9xZF, usw.
pulverdampf.com/viewtopic.php?f=34&t=27533 Anschütz14/42 .22lr + Bushell 4xZF, usw.
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Re: Waffentransport
Da würde ich eher den Umweg in Kauf nehmen und über St. Johann in Tirol innerhalb Österreichs reisen.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.
Re: Waffentransport deutsches Eck
Damit das Thema endlich mal gegessen ist:
Ich habe einen einschlägig beamteten Schützenkollegen in Bayern (Region Chiemsee) zu diesem Thema (Waffentransport AT-DE-AT) befragt und die folgende Antwort bekommen:
Zitat:
Wenn es sich nicht um in Deutschland verbotene Waffen ( z. B. Pump Gun unter einen Meter Länge etc ) und sie in einem verschlossenen Behältnis befördert werden ist das kein Problem.
Einladung und in EFWP eingetragen ist natürlich vorrausgesetzt.
laut meiner Sachbearbeiterin im Ordnungsamt steht einem Waffentransit durch Deu nichts im Wege.
(§ 32 WaffG, EFWP ) ( Als Sportschütze Max. 6 Waffen der Kat. B,C oder C)
Ein verschlossenes Behältnis ist laut WaffG ein Gewehrkoffer / Tasche, die mit einem Vorhängeschloß oder
eingebauten Schloß verschlossen ist.
Ich würde die Munition (Menge = für den Schießtag) ebenfalls in einem seperaten , abgesperrten Behälter (z.B Mun. Kiste, Stofftasche mit Reißverschluß) transportieren.
Ist zwar nicht ausdrücklich ges. vorgeschrieben, aber schoad net.
Zitat Ende
Keine Rede von irgendwelchen Bewilligungen irgendwelcher Behörden zur Aus-/Durch-/Einfuhr !!!!
Der springende Punkt ist offenbar die Einladung/Ausschreibung !
Einfach nur gschwind mal übers Eck fahren, weil die Kanonen eh im EFWP eingetragen sind genügt NICHT !!!
Ich habe einen einschlägig beamteten Schützenkollegen in Bayern (Region Chiemsee) zu diesem Thema (Waffentransport AT-DE-AT) befragt und die folgende Antwort bekommen:
Zitat:
Wenn es sich nicht um in Deutschland verbotene Waffen ( z. B. Pump Gun unter einen Meter Länge etc ) und sie in einem verschlossenen Behältnis befördert werden ist das kein Problem.
Einladung und in EFWP eingetragen ist natürlich vorrausgesetzt.
laut meiner Sachbearbeiterin im Ordnungsamt steht einem Waffentransit durch Deu nichts im Wege.
(§ 32 WaffG, EFWP ) ( Als Sportschütze Max. 6 Waffen der Kat. B,C oder C)
Ein verschlossenes Behältnis ist laut WaffG ein Gewehrkoffer / Tasche, die mit einem Vorhängeschloß oder
eingebauten Schloß verschlossen ist.
Ich würde die Munition (Menge = für den Schießtag) ebenfalls in einem seperaten , abgesperrten Behälter (z.B Mun. Kiste, Stofftasche mit Reißverschluß) transportieren.
Ist zwar nicht ausdrücklich ges. vorgeschrieben, aber schoad net.
Zitat Ende
Keine Rede von irgendwelchen Bewilligungen irgendwelcher Behörden zur Aus-/Durch-/Einfuhr !!!!
Der springende Punkt ist offenbar die Einladung/Ausschreibung !
Einfach nur gschwind mal übers Eck fahren, weil die Kanonen eh im EFWP eingetragen sind genügt NICHT !!!
quid quid agis, prudenter agas et respice finem.
Re: Waffentransport deutsches Eck
Ja da hast du jetzt die Einschätzung einer einzelnen Sachbearbeiterin an einem bestimmten Ordnungsamt. Das ist ihre Rechtsmeinung und die ist nachvollziehbar...heisst aber nicht dass ein deutscher Polizist der dich kontrolliert das Ganze nicht doch wieder anders sieht. Gegessen ist somit leider garnichts.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Waffentransport deutsches Eck
leider trifft mich das thema x-mal im jahr da ich im bezirk kitzbühel wohne. meine behörde meint zwar auch dass das kein problem wäre, habe aber informationen aus deutschland die das gegenteil behaupten.
der eufwp gilt nur bei einer teilnahme an einem
wettbewerb im ausland, nicht aber für die durchreisen AT-DE-AT.
desweiteren habe ich die aussage bekommen dass es nur 3 stück A,B,C waffen pro schütze sein dürfen.
ist alles nichts schriftliches .....
der eufwp gilt nur bei einer teilnahme an einem
wettbewerb im ausland, nicht aber für die durchreisen AT-DE-AT.
desweiteren habe ich die aussage bekommen dass es nur 3 stück A,B,C waffen pro schütze sein dürfen.
ist alles nichts schriftliches .....
wenn unrecht zu recht wird wird widerstand zur pflicht!
dem land tirol die treue!
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Re: Waffentransport deutsches Eck
sniffer hat geschrieben:meine behörde meint zwar auch dass das kein problem wäre, habe aber informationen aus deutschland die das gegenteil behaupten.
der eufwp gilt nur bei einer teilnahme an einem
wettbewerb im ausland, nicht aber für die durchreisen AT-DE-AT.
desweiteren habe ich die aussage bekommen dass es nur 3 stück A,B,C waffen pro schütze sein dürfen.
ist alles nichts schriftliches .....
Für Jäger und Sportschützen mit gültigem EU-Feuerwaffenpass, ist die Mitnahme von max. 3 Langwaffen inkl. Munition (diese müssen natürlich im EU-FWP eingetragen sein) in einen oder durch einen EU Mitgliedstaat erlaubt, soweit man auch den Grund, Zweck oder Anlaß der Reise nachweisen kann. Faustfeuerwaffen sind von der Mitnahme ausgeschlossen.
So stehts im Waffengesetz DE und AUT.
Re: Waffentransport deutsches Eck
crowcall66 hat geschrieben:...in einen oder durch einen EU Mitgliedstaat erlaubt, soweit man auch den Grund, Zweck oder Anlaß der Reise nachweisen kann. Faustfeuerwaffen sind von der Mitnahme ausgeschlossen.
So stehts im Waffengesetz DE und AUT.
quelle bitte
danke
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Waffentransport deutsches Eck
gewo hat geschrieben:crowcall66 hat geschrieben:...in einen oder durch einen EU Mitgliedstaat erlaubt, soweit man auch den Grund, Zweck oder Anlaß der Reise nachweisen kann. Faustfeuerwaffen sind von der Mitnahme ausgeschlossen.
So stehts im Waffengesetz DE und AUT.
quelle bitte
danke
Waffengesetz Deutschland § 32
Waffengesetz Österreich § 38
Korrektur meines Postings: Das mit den ausgeschlossenen Faustfeuerwaffen gilt nur für Jäger, nicht für Sportschützen.
Re: Waffentransport deutsches Eck
crowcall66 hat geschrieben:gewo hat geschrieben:crowcall66 hat geschrieben:...in einen oder durch einen EU Mitgliedstaat erlaubt, soweit man auch den Grund, Zweck oder Anlaß der Reise nachweisen kann. Faustfeuerwaffen sind von der Mitnahme ausgeschlossen.
So stehts im Waffengesetz DE und AUT.
quelle bitte
danke
Waffengesetz Österreich § 38
Korrektur meines Postings: Das mit den ausgeschlossenen Faustfeuerwaffen gilt nur für Jäger, nicht für Sportschützen.
hi
ich lese da nichts von einer zulaessigen verbringung zur teilnahme an einem bewerb oder einer jagdeinladung im EIGENEN staat
wenn es keine solche einladung aus einem anderen staat gibt erscheint mir der ganze par 38 zur gaenze nicht anwendbar
aber seis drum, ich kenn mich ja ned aus....
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Re: Waffentransport deutsches Eck
gewo hat geschrieben:ich lese da nichts von einer zulaessigen verbringung zur teilnahme an einem bewerb oder einer jagdeinladung im EIGENEN staat
wenn es keine solche einladung aus einem anderen staat gibt erscheint mir der ganze par 38 zur gaenze nicht anwendbar
Par. 38 versteht das als "Durchreise" und die ist für Jäger und Spotschützen mit EUFWP + Einladung ohne extra behördlicher Bewilligung erlaubt.
Wenn du keine Einladung hast, braucht du lt. Par. 38 eine/mehrere behördliche Bewilligung(en) welche auch im FWP eingetragen werden muss/müssen.
Wichtig: bei solchen grenzüberschreitenden Reise gelten die waffenrechtlichen Bestimmungen des Staates, in den man sich gerade befindet bzw. den man gerade durchreist -> Wichtig ist das bei den Transportbestimmungen von Waffen (z.B versperrbares Behältnis, usw.)
Re: Waffentransport deutsches Eck
"Unsere" legalwaffenfreundliche Lieblingspartei könnte hier schon längst tätig werden und für Klarheit sorgen ...
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Re: Waffentransport deutsches Eck
Leider haben "Parteien meistens Punkte auf ihrer To-Do-Liste, die das Gros der Bevölkerung betreffen und nicht die Ausübenden eines Nischenhobbys.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.
Re: Waffentransport deutsches Eck
crowcall66 hat geschrieben:gewo hat geschrieben:ich lese da nichts von einer zulaessigen verbringung zur teilnahme an einem bewerb oder einer jagdeinladung im EIGENEN staat
wenn es keine solche einladung aus einem anderen staat gibt erscheint mir der ganze par 38 zur gaenze nicht anwendbar
Par. 38 versteht das als "Durchreise" und die ist für Jäger und Spotschützen mit EUFWP + Einladung ohne extra behördlicher Bewilligung erlaubt.
Wenn du keine Einladung hast, braucht du lt. Par. 38 eine/mehrere behördliche Bewilligung(en) welche auch im FWP eingetragen werden muss/müssen.
.)
hi
lese ich so nicht
und ja, klar
mit der dauergenehmigung geht das deutsche eck
muss halt jedes jahr erneuert werden
miteinem simplen waffeneintrag im efwp und einer einladung aus oesterreich geht eine fahrt nach DE oder sonstwo hin nach meinem wissensstand nicht
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