gewo hat geschrieben:lese ich so nicht
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miteinem simplen waffeneintrag im efwp und einer einladung aus oesterreich geht eine fahrt nach DE oder sonstwo hin nach meinem wissensstand nicht
Ganz nüchtern betrachtet steht im Gesetz nichts darüber, wonach das Startland der Reise nicht auch das Zielland sein darf.
Wenn man bei so einer Reise nun ein anderes EU-Land durchquert, gilt das strenggenommen als Durchreise im Sinne des jeweiligen WaffG. Und die ist bei der Erfüllung der genannten Grundvorraussetzungen ohne zus. Bewilligung erlaubt.
So lese ich das.
Wenn sowas dezitiert nicht erlaubt sein sollte, dann müsste das erwähnt werden.
Interessant zu wissen wäre aber, ob bei dieser konkreten Durchreise (AT-DE-AT) eine Verhältnismäßigkeit angenommen werden kann. Sprich: ob es sich bei der Durchreise des fremden EU-Staates z.B. um eine erheblich Wegabkürzung handelt oder ob es zumutbar ist/wäre durchs eigene Land zu fahren.
Was solls, letztendlich sind wir doch davon wieder abhängig, wie das im konkreten Fall von der zuständigen Behörde gesehen wird.
Gruß