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WBK zu WP ?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: WBK zu WP ?

Beitrag von Helmal » So 17. Aug 2014, 09:54

Rechtsmittelfrist läuft ab Zustellung der 'Entscheidung'.

Du musst angeben, was dich stört und warum ('Beschwer') und was du gern hättest (Antrag).

Bitte eingeschrieben schicken und dies auch am Schriftsatz vermerken.

Liebe Grüße, Philipp
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Re: WBK zu WP ?

Beitrag von Scarface » So 17. Aug 2014, 10:22

gewo hat geschrieben:hi

1.)
ich bin kein jurist und kann und will daher keine so detaillierten rechtsauskuenfte geben

2.)
wenns mein antrag waere wuerde ich eine konkrete aenderung beantragen, also einen neuen text zb
"Die Bewilligung zum Führen von Schusswaffen der Kat. B gilt nur für die Dauer der Beschäftigung ( anmerkung: oder anstellung) im Sicherheitsgewerbe"

3.) stand der text ned schon am antrag drauf den sie dir ausgedruckt hat? wenn nicht dann sollte ein einspruch sich noch ausgehen koennen.

4.) brauchst den WP eh ned momentan gleich beruflich? weil mit dem einspruch wird er bis zur erledigung des verfahrens ungueltig ...


1.) xD das verlang ich eh ned

2.) Danke, werde ich machen.

3.) Das weiß ich nicht. Ich hab nur beim Antrag unterschrieben im Feld und sie sagte ich soll schauen ob die Daten (Adresse, Geb. Datum, etc) stimmen.

4.)Na jetzt sofort brauch ich erm ned da ich frühestens September (und kann ja meinem Chef sagen das ich da Einspruch eingelegt habe sagen), aber was passiert dann mit meiner Waffe? Muss ich die daweil abgeben? Kann ich rechnen dass das Verfahren genauso lange bzw länger dauert als die Zustellung? Wahrscheinlich schon oder?

Helmal hat geschrieben:Rechtsmittelfrist läuft ab Zustellung der 'Entscheidung'.

Du musst angeben, was dich stört und warum ('Beschwer') und was du gern hättest (Antrag).

Bitte eingeschrieben schicken und dies auch am Schriftsatz vermerken.

Liebe Grüße, Philipp


Hallo. Als hab ich bis 21.08. Zeit. Also sollte ich es umformulieren wie schon von gewo als Beispiel.

Nur eingeschrieben? Persönlich auf der BH abgeben kann ich nicht?

LG André


EDIT:

Einspruch Wien, am 17.08.2014


Bezirkshauptmannschaft Baden
Waffenrechtliche Dokumente
Schwartzstraße 50
2500 Baden


Sehr geehrte Damen und Herren,

Auf meinem Waffenpass mit der Nummer P000xxxx, ausgestellt am 27.07.2014/zugestellt am 07.08.2014, befindet sich folgende behördliche Eintragung:

„Die Bewilligung zum Führen von Schusswaffen der Kat. B gilt nur für die Dauer der beruflichen Tätigkeit als XXX bei XXXX.“

Gemäß Waffenrechtserlass Zl. 13.000/1114-III/3/04 zu § 21 WaffG ist eine Einschränkung auf konkrete Örtlichkeiten oder Zeiträume in § 21 Abs. 4 WaffG nicht vorgesehen.

Die Gültigkeit des Waffenpasses darf beschränkt werden auf die Dauer meiner Beschäftigung im XXXgewerbe, dies gilt allerdings nicht für die Berechtigung des Führens von Waffen.

Daher muss ich Sie nun bitten den Text wie folgt (oder sinngemäß ähnlich) zu verändern:

„Die Bewilligung zum Führen von Schusswaffen der Kat. B gilt nur für die Dauer der Anstellung im XXXgewerbe."


Mit freundlichen Grüßen



XY Z



^^^^ Besser so? Ich weiß Sie schreibt man nicht mehr groß aber viele Leute scheinen das entweder noch immer nicht zu wissen oder sie legen eben zuviel Wert darauf...
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Re: WBK zu WP ?

Beitrag von Helmal » So 17. Aug 2014, 10:31

Kannst schon, dann aber bitte mit halbschrift (2. exemplar der 1. seite vom enpfang abstempeln lassen als eingangsbestätigung).
Es geht hier um Fristen, bei Säumnis tritt Rechtskraft ein.

Liebe Grüße, Philipp
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Re: WBK zu WP ?

Beitrag von Scarface » So 17. Aug 2014, 10:36

Helmal hat geschrieben:Kannst schon, dann aber bitte mit halbschrift (2. exemplar der 1. seite vom enpfang abstempeln lassen als eingangsbestätigung).
Es geht hier um Fristen, bei Säumnis tritt Rechtskraft ein.

Liebe Grüße, Philipp


Das mit Kopie und mir Empfang bestätigen lassen hatte ich wenn dann sowieso vor.. ist mir schon zu oft passiert das die BH irgendwelche Anträge udgl. angeblich nicht bekommen hat, egal ob persönlich abgegeben, gefaxt, per E-mail oder sogar ins BH postkasterl eingeworfen...

Danke auf jeden Fall für Eure schnell Hilfe!!! Nur noch zur Frage was passiert mit meiner Waffe? Hab ich dann wegen Ungültigkeit des WP noch Recht auf Waffenbesitz? Eigentlich nicht, oder? Hatte ja vorher keine WBK oder wird meine WP daweil eine WBK wie es genauso wäre wenn ich ausm Gewerbe draussen wäre?
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Re: WBK zu WP ?

Beitrag von Helmal » So 17. Aug 2014, 10:42

Boah, da bin ich überfragt, bin Gesellscjhftsrechtler.

Ich nehm aber an das Rechtsmittel wirkt nicht kassativ ;) also die behördliche Entscheidung wird nicht schon durch Einbringung des Rechtsmittels aufgehoben sondern erst durch entsprechende Entscheidung der Instanz.
Du könntest es aber elegant umgehen indem du die Waffe so lange auf Depot legst.
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Re: WBK zu WP ?

Beitrag von gewo » So 17. Aug 2014, 10:46

hi

nicht "... muss sie bitten .... " sondern "....stelle den antrag...."

verfahren kann natuerlich dauern
evt geht es schneller wennst es bei der bearbeiterin selber persoenlich abgibst

sei freundlich
die BH dort ist eigentlich keine "problem-BH"
die sind dort grundsaetzlich anstaendig und korrekt und alles geht einigermaszen rasch
die zustaendige dort ist zwar recht genau und haelt sich an jeden einzelnen buchstaben des gesetzes
aber in diesem fall ist das ja eher ein vorteil als ein nachteil

nimm einen ausdruck vom runderlass mit wo das drinnen steht bzw leg ihn bei wennst den einspruch nicht persoenlich abgeben kannst
das ist zwar rechtlich unbedeutsam, aber evt hilft es ja

solltest du eine waffe gekauft haben und nur diesen WP, jedoch keine WBK besitzen, dann muesstest du sie fuer die dauer des verfahrens auf depot legen glaube ich, da bin ich aber nicht sicher .....

so nebenbei:
laut runderlass "soll" ja keine einschraenkung auf konkrete oertlichkeiten oder zeitraeume erfolgen, die einschraenkung des WP auf die anstellung bei einem bestimmten unternehmen ist zwischenzeitlich aber schon sehr ueblich. vor allem dann wenn du um den WP zu erlangen eine legitimation von diesem unternehmen benoetigt hast. kannst es eh probieren, aber ich waere schon froh wenn du das "Taetigkeit fuer" in ein "Beschaeftigt bei" umgeaendert bekommen wuerdest.
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Re: WBK zu WP ?

Beitrag von Scarface » So 17. Aug 2014, 11:44

gewo hat geschrieben:hi

nicht "... muss sie bitten .... " sondern "....stelle den antrag...."

verfahren kann natuerlich dauern
evt geht es schneller wennst es bei der bearbeiterin selber persoenlich abgibst

sei freundlich
die BH dort ist eigentlich keine "problem-BH"
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die zustaendige dort ist zwar recht genau und haelt sich an jeden einzelnen buchstaben des gesetzes
aber in diesem fall ist das ja eher ein vorteil als ein nachteil

nimm einen ausdruck vom runderlass mit wo das drinnen steht bzw leg ihn bei wennst den einspruch nicht persoenlich abgeben kannst
das ist zwar rechtlich unbedeutsam, aber evt hilft es ja

solltest du eine waffe gekauft haben und nur diesen WP, jedoch keine WBK besitzen, dann muesstest du sie fuer die dauer des verfahrens auf depot legen glaube ich, da bin ich aber nicht sicher .....

so nebenbei:
laut runderlass "soll" ja keine einschraenkung auf konkrete oertlichkeiten oder zeitraeume erfolgen, die einschraenkung des WP auf die anstellung bei einem bestimmten unternehmen ist zwischenzeitlich aber schon sehr ueblich. vor allem dann wenn du um den WP zu erlangen eine legitimation von diesem unternehmen benoetigt hast. kannst es eh probieren, aber ich waere schon froh wenn du das "Taetigkeit fuer" in ein "Beschaeftigt bei" umgeaendert bekommen wuerdest.


Ja die Frau H., die ist super, korrekt, freundlich und schnell. Der Vertreter von ihr Herr S. (ein eher junger) den kenn ich nur vom Sehen, bin dann gegangen und hab gewartet bis die Dame vom Krankenstand zurück war. Sie wollte mir erst nur eine WBK geben weil sie meinte mein Dienstort ist ne eingefriedete Liegenschaft, also ja, wie du sagst sehr genau, aber ist zu (meinem) Glück ned nur ein Dienstort sondern mehrere zusammengehörende Objekte wo teilw. öffentliche Straße dabei ist.

Bezüglich Tätigkeit für beschäftig bei: (editierung) bei mir stand da bei mir eh nur Berufsbezeichnung + das Gewerbe, ned welche Firma, also behalte ich das weiter sollte ich die Firma (innerhalb des Gewerbes) wechseln, denke ich mal.

ZWEITER EDIT:

Habe gegoogled Waffenrechtserlass, Zl. 13.000/1114-III/3/04 da kommen nur 5-6 Seiten, darunter dieser Thread, aber nicht der Erlass selbst. Hat jemand da vl einen link damit ich drucken & beilegen kann, bitte?
Zuletzt geändert von Scarface am So 17. Aug 2014, 12:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: WBK zu WP ?

Beitrag von Scarface » So 17. Aug 2014, 12:22

Genügt es wenn ich das hier ausdrucke:

http://www.bljv.at/infoblaetter/infobla ... iehung.htm

weil ist ja "nur" vom bundesländerjagdverband oder so ähnlich?
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Re: WBK zu WP ?

Beitrag von Bud Spencer » So 17. Aug 2014, 12:27

-
Zuletzt geändert von Bud Spencer am Mo 9. Mai 2016, 15:32, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: WBK zu WP ?

Beitrag von Scarface » So 17. Aug 2014, 12:30

Bud Spencer hat geschrieben:Ähh vll. sollte man hier keine Klarnamen nennen? :? :think:

Prinzipiell hättest du recht, habe das geändert... Wobei seh ich ned was da wirklich so schlimm dran ist in DIESEM Fall, da ja jeder auf da BH Baden anrufen kann und fragen kann wer zuständig ist bzw wer die Vertretung ist. "Schlimm" wäre es wenn ich herziehen und schimpfen würde über besagte Personen, was ja nicht der Fall war.
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Re: WBK zu WP ?

Beitrag von Bud Spencer » So 17. Aug 2014, 12:32

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Zuletzt geändert von Bud Spencer am Mo 9. Mai 2016, 15:32, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: WBK zu WP ?

Beitrag von gewo » So 17. Aug 2014, 12:37

ich glaube der ist es:
BMI-VA1900/0147-III/3/2006

evt findest du die stelle hier:
http://de.scribd.com/doc/73114159/Waffenrecht-2006
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Re: WBK zu WP ?

Beitrag von Scarface » So 17. Aug 2014, 12:47

Fand gerade diesen Absatz auf Wikipedia... Wikipedia ist zwar oft nicht so supertoll, aber vl. stimmt das?

Ein WP wird generell sehr restriktiv und nur bei entsprechendem Bedarf ausgestellt. Die Ausstellung erfolgt in der Regel nur an Personen, die einer entsprechenden Bedrohung ausgesetzt sind und dies auch glaubhaft machen können. Erfolgt die Ausstellung nur aufgrund einer Bedrohung, die nur bei einer bestimmten Tätigkeit auftritt (wie etwa der Tätigkeit eines Mitarbeiters eines Sicherheitsdienstes) wird die Berechtigung zum Führen durch einen Vermerk eingeschränkt. Diese Einschränkung darf das Führen aber weder zeitlich und örtlich einschränken.

Also dürfen sie anscheinend doch so Einschränken das ich nur im Dienst führen darf?

Wie gesagt mir wurden von Polizisten gesagt das ist Blödsinn ich darf immer führen (außer wo es verboten ist wie zB Gericht die müssen aber meine Waffe für mich verwahren können), aber von Anderen (teilw. auch Polizisten) wurde mir gesagt das ich sie doch nur im Dienst bzw. am Weg vom und zum Dienst führen darf.


EDIT: Nevermind hab den Erlass gefunden und da steht:

(4) Wird ein Waffenpass nur im Hinblick auf die besonderen Gefahren ausgestellt, die bei der
Ausübung einer bestimmten Tätigkeit auftreten, so hat die Behörde die Befugnis zum Führen
durch einen Vermerk im Waffenpass so zu beschränken, dass die Befugnis zum Führen
erlischt, sobald der Berechtigte diese Tätigkeit künftig nicht mehr ausüben will oder darf. Tritt
dies ein, so berechtigt ein solcher Waffenpass nur mehr zum Besitz der Waffen im bisherigen
Umfang; einer gesonderten Rechtfertigung bedarf es hierfür nicht.

Also danke an Alle, ihr wart mir eine sehr große Hilfe!!!!!! Falls es noch jemand braucht ist hier der Link: Runderlass VA1900 0147 Oktober 2006
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Re: WBK zu WP ?

Beitrag von Scarface » Mo 18. Aug 2014, 10:49

Habe gerade mit der Dame von meiner BH gesprochen! Die Formulierung ist laut ihr so okay, und es ist so zu verstehen, das die Berechtigung zum Führen nur erlischt wenn ich den Beruf wechsle bzw. das Dienstverhältnis aufgelöst wird. Habe sie gebeten ob ich das schriftlich haben kann per Email, hab ihr eines geschrieben, sie hat versprochen drauf zu antworten. So hab ich wenigstens etwas Schriftliches von der Behörde in der Hand, sollte es Probleme geben bei einer Kontrolle oder so.

Edit: Bild

Ist gerade gekommen, ausgedruckt, und beim WP mit eingesteckt. Hoffentlich erspart mir das ein paar Diskussionen mit denjenigen Ordnungshütern die der Meinung wären ich dürfte nur während der Arbeit führen. Und wenn nicht habens eh gleich die direkt DW wo sie anrufen können und das Ganze beschleunigt sich hoffentlich dadurch, wenn was sein sollte.
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Re: WBK zu WP ?

Beitrag von Al3x » Mo 18. Aug 2014, 16:01

Schaut so aus als ob die BHs das unterschiedlich formulieren.

Bei mir in Wien steht das so:

Die Befugnis zum führen erlischt gem. §21 Abs. 4 WG 1996 mit der Beendigung der Tätigkeit als

..Beruf/Abteilung und Arbeitgeber...


Jetzt steht bei mir der Arbeitgeber direkt drin, früher stand eben nur Sicherheitsdienst und keine explizite Firma wegen möglicher Firmenwechsel, obwohl ich Kollegen aus NÖ hatte denen die Firma auch noch reingedruckt wurde.

Und der WP gilt 24/7, solange ich diesen Job eben mache und nicht kündige.
"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"

http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/

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