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Polizeiliche Überprüfung Verwahrung
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Polizeiliche Überprüfung Verwahrung
Mal davon abgesehen, dass so ziemlich jede Bank das Verwahren von Waffen in ihren AGB ausschließt.
Die Info stammt hier aus dem Forum. Gut das Wort ungehindert ist vielleicht etwas unglücklich gewählt. Aber Zugang dazu muss man haben.
Die Info stammt hier aus dem Forum. Gut das Wort ungehindert ist vielleicht etwas unglücklich gewählt. Aber Zugang dazu muss man haben.
Re: Polizeiliche Überprüfung Verwahrung
BlackAce hat geschrieben:Mal davon abgesehen, dass so ziemlich jede Bank das Verwahren von Waffen in ihren AGB ausschließt...
Echt?
Bei der Bank-Austria steht nix http://www.bankaustria.at/files/bedingungen_safe.pdf und die anderen Banken haben keine AGBs zu dem Thema (leicht auffindbar) auf der Homepage.
Re: Polizeiliche Überprüfung Verwahrung
Das ist in DE der Fall
"Damit das Böse Erfolg hat, braucht es nur eine handvoll guter Menschen. Denn die schaffen mit lauter guten Absichten eine furchtbare Katastrophe."
Re: Polizeiliche Überprüfung Verwahrung
IT Guy hat geschrieben:BlackAce hat geschrieben:Mal davon abgesehen, dass so ziemlich jede Bank das Verwahren von Waffen in ihren AGB ausschließt...
Echt?
Bei der Bank-Austria steht nix http://www.bankaustria.at/files/bedingungen_safe.pdf und die anderen Banken haben keine AGBs zu dem Thema (leicht auffindbar) auf der Homepage.
Also bei der Volksbank und Sparkasse weiß ich es. Kumpel von mir hat bei beiden gearbeitet. Keine Waffen.
Re: AW: Polizeiliche Überprüfung Verwahrung
BlackAce hat geschrieben:Mal davon abgesehen, dass so ziemlich jede Bank das Verwahren von Waffen in ihren AGB ausschließt.
Die Info stammt hier aus dem Forum. Gut das Wort ungehindert ist vielleicht etwas unglücklich gewählt. Aber Zugang dazu muss man haben.
Wie überall, was sie nicht wissen, macht sie net heiß. Versteh net warum man immer fragen muss..
If we give 'em an inch they will try to take a mile
Re: Polizeiliche Überprüfung Verwahrung
Reizen täts mich ja schon lange mal einen "Schlierbacher" zu deponieren
lg sepp
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Re: Polizeiliche Überprüfung Verwahrung
Aber der steht ja als verboten in den agbs...
Re: Polizeiliche Überprüfung Verwahrung
i hab glaubt des is a dicke Goldmünzn
lg sepp
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- Beiträge: 761
- Registriert: Di 5. Nov 2013, 20:21
Re: Polizeiliche Überprüfung Verwahrung
Bezüglich Verwahrung wo anders, ich hatte genau den Fall. 2 kleine Kinder zu Hause, daher Waffe im Elternhaus, allerdings beide WBK Inhaber. Polizei kam zu mir, hab ihnen Problem erklärt, wir sind im Konvoi in mein Elternhaus gefahren, dort Verwarung überprüft, alles o.k. Interessanterweise hat sich keiner dafür interessiert ob Eltern wirklich WBK haben, geschweige denn ob die Plätze frei haben.
Re: AW: Polizeiliche Überprüfung Verwahrung
Neurologe44 hat geschrieben:Bezüglich Verwahrung wo anders, ich hatte genau den Fall. 2 kleine Kinder zu Hause, daher Waffe im Elternhaus, allerdings beide WBK Inhaber. Polizei kam zu mir, hab ihnen Problem erklärt, wir sind im Konvoi in mein Elternhaus gefahren, dort Verwarung überprüft, alles o.k. Interessanterweise hat sich keiner dafür interessiert ob Eltern wirklich WBK haben, geschweige denn ob die Plätze frei haben.
Weils auch absolut egal is ob die WBK haben, wenn sicher verwahrt??
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Re: Polizeiliche Überprüfung Verwahrung
Richtig, solange sie keinen Zugriff darauf haben, brauchen sie auch keine WBK.
Zur Verwahrung im Bankschließfach und nichts sagen und fragen, was glaubt ihr was die Bank macht wenn die Verwahrungskontrolle bei denen (mit dir natürlich) auftaucht? Die Polizei darf und kann sich nicht damit zufrieden geben, dass du angibst die Waffen im Bankschließfach zu haben, dass muss überprüft werden.
Zur Verwahrung im Bankschließfach und nichts sagen und fragen, was glaubt ihr was die Bank macht wenn die Verwahrungskontrolle bei denen (mit dir natürlich) auftaucht? Die Polizei darf und kann sich nicht damit zufrieden geben, dass du angibst die Waffen im Bankschließfach zu haben, dass muss überprüft werden.