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Polizeiliche Überprüfung Verwahrung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Polizeiliche Überprüfung Verwahrung

Beitrag von BlackAce » Do 21. Aug 2014, 12:07

Mal davon abgesehen, dass so ziemlich jede Bank das Verwahren von Waffen in ihren AGB ausschließt.
Die Info stammt hier aus dem Forum. Gut das Wort ungehindert ist vielleicht etwas unglücklich gewählt. Aber Zugang dazu muss man haben.

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Re: Polizeiliche Überprüfung Verwahrung

Beitrag von IT Guy » Do 21. Aug 2014, 13:30

BlackAce hat geschrieben:Mal davon abgesehen, dass so ziemlich jede Bank das Verwahren von Waffen in ihren AGB ausschließt...

Echt?
Bei der Bank-Austria steht nix http://www.bankaustria.at/files/bedingungen_safe.pdf und die anderen Banken haben keine AGBs zu dem Thema (leicht auffindbar) auf der Homepage.

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Re: Polizeiliche Überprüfung Verwahrung

Beitrag von Styrax » Do 21. Aug 2014, 17:07

Das ist in DE der Fall ;)
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Re: Polizeiliche Überprüfung Verwahrung

Beitrag von BlackAce » Fr 22. Aug 2014, 10:40

IT Guy hat geschrieben:
BlackAce hat geschrieben:Mal davon abgesehen, dass so ziemlich jede Bank das Verwahren von Waffen in ihren AGB ausschließt...

Echt?
Bei der Bank-Austria steht nix http://www.bankaustria.at/files/bedingungen_safe.pdf und die anderen Banken haben keine AGBs zu dem Thema (leicht auffindbar) auf der Homepage.


Also bei der Volksbank und Sparkasse weiß ich es. Kumpel von mir hat bei beiden gearbeitet. Keine Waffen.

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Re: AW: Polizeiliche Überprüfung Verwahrung

Beitrag von Cerakote » Fr 22. Aug 2014, 11:24

BlackAce hat geschrieben:Mal davon abgesehen, dass so ziemlich jede Bank das Verwahren von Waffen in ihren AGB ausschließt.
Die Info stammt hier aus dem Forum. Gut das Wort ungehindert ist vielleicht etwas unglücklich gewählt. Aber Zugang dazu muss man haben.


Wie überall, was sie nicht wissen, macht sie net heiß. Versteh net warum man immer fragen muss..
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Re: Polizeiliche Überprüfung Verwahrung

Beitrag von sepp » Fr 22. Aug 2014, 13:59

Reizen täts mich ja schon lange mal einen "Schlierbacher" zu deponieren :whistle:

lg sepp :mrgreen:

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Re: Polizeiliche Überprüfung Verwahrung

Beitrag von IT Guy » Fr 22. Aug 2014, 14:02

Aber der steht ja als verboten in den agbs...

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Re: Polizeiliche Überprüfung Verwahrung

Beitrag von sepp » Fr 22. Aug 2014, 14:10

:think: i hab glaubt des is a dicke Goldmünzn

lg sepp :lol:

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Re: Polizeiliche Überprüfung Verwahrung

Beitrag von Neurologe44 » Fr 22. Aug 2014, 16:04

Bezüglich Verwahrung wo anders, ich hatte genau den Fall. 2 kleine Kinder zu Hause, daher Waffe im Elternhaus, allerdings beide WBK Inhaber. Polizei kam zu mir, hab ihnen Problem erklärt, wir sind im Konvoi in mein Elternhaus gefahren, dort Verwarung überprüft, alles o.k. Interessanterweise hat sich keiner dafür interessiert ob Eltern wirklich WBK haben, geschweige denn ob die Plätze frei haben.

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Re: AW: Polizeiliche Überprüfung Verwahrung

Beitrag von Cerakote » Fr 22. Aug 2014, 16:15

Neurologe44 hat geschrieben:Bezüglich Verwahrung wo anders, ich hatte genau den Fall. 2 kleine Kinder zu Hause, daher Waffe im Elternhaus, allerdings beide WBK Inhaber. Polizei kam zu mir, hab ihnen Problem erklärt, wir sind im Konvoi in mein Elternhaus gefahren, dort Verwarung überprüft, alles o.k. Interessanterweise hat sich keiner dafür interessiert ob Eltern wirklich WBK haben, geschweige denn ob die Plätze frei haben.


Weils auch absolut egal is ob die WBK haben, wenn sicher verwahrt??

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BlackAce
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Re: Polizeiliche Überprüfung Verwahrung

Beitrag von BlackAce » Fr 22. Aug 2014, 16:28

Richtig, solange sie keinen Zugriff darauf haben, brauchen sie auch keine WBK.

Zur Verwahrung im Bankschließfach und nichts sagen und fragen, was glaubt ihr was die Bank macht wenn die Verwahrungskontrolle bei denen (mit dir natürlich) auftaucht? Die Polizei darf und kann sich nicht damit zufrieden geben, dass du angibst die Waffen im Bankschließfach zu haben, dass muss überprüft werden.

Bud Spencer

Re: Polizeiliche Überprüfung Verwahrung

Beitrag von Bud Spencer » Fr 22. Aug 2014, 16:38

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