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RSb Brief von der BH
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: RSb Brief von der BH
Das schadet natürlich nicht!
Aber wie schon gesagt, sollte man solche Unarten seitens der Behörden erst gar nicht aufkommen lassen und gleich im Keim ersticken (für alle anderen Mitlesenden). Wenns nämlich durchgeht haben die Behörden den Hang dazu daraus eine Art "Gewohnheitsrecht" zu machen.
Aber wie schon gesagt, sollte man solche Unarten seitens der Behörden erst gar nicht aufkommen lassen und gleich im Keim ersticken (für alle anderen Mitlesenden). Wenns nämlich durchgeht haben die Behörden den Hang dazu daraus eine Art "Gewohnheitsrecht" zu machen.
Re: RSb Brief von der BH
ruf einfach an und frag sie worauf sie ihre forderung stützen und das sie dir diese begründung bitte schriftlich auch zusenden mögen.
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Re: RSb Brief von der BH
Servus....ich will jetzt hier ganz sicher nicht den Behördensprecher machen, aber ganz verstehe ich die Sache nicht:
Zitat:
Doch beim Psycho doc habe ich es erwähnt, In einem club beizutreten..
So wie ich das sehe hat der liebe Doc da eine Art Aktenvermerk gemacht weil das ausgesagt wurde.
Und jetzt will die Behörde wissen ob die beim Doc (warum auch immer, aber doch freiwillig!) gemachte Zusage auch eingehalten wurde...
Niemand kann gezwungen werden einem Verein beizutreten! Es ist wie wir wissen auch keine Voraussetzung für die Ausstellung einer WBK für "Sportschießen", aber wenn der Antragsteller selbst beim "Bewerbungsgespräch" sagt er wird einem Verein beitreten, da wundert es mich nicht wenn die Behörde wissen will ob das tatsächlich so gemacht wurde.
Steinigt mich jetzt, kein Problem, aber so sehe ich die Sache!
LbG.
Centershot
Zitat:
Doch beim Psycho doc habe ich es erwähnt, In einem club beizutreten..
So wie ich das sehe hat der liebe Doc da eine Art Aktenvermerk gemacht weil das ausgesagt wurde.
Und jetzt will die Behörde wissen ob die beim Doc (warum auch immer, aber doch freiwillig!) gemachte Zusage auch eingehalten wurde...
Niemand kann gezwungen werden einem Verein beizutreten! Es ist wie wir wissen auch keine Voraussetzung für die Ausstellung einer WBK für "Sportschießen", aber wenn der Antragsteller selbst beim "Bewerbungsgespräch" sagt er wird einem Verein beitreten, da wundert es mich nicht wenn die Behörde wissen will ob das tatsächlich so gemacht wurde.
Steinigt mich jetzt, kein Problem, aber so sehe ich die Sache!
LbG.
Centershot
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Re: RSb Brief von der BH
Achtung!
Das wäre ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht des Arztes und somit gesetzeswidrig!
Falls es da zu mehr kommen sollte, Akteneinsicht verlangen! Der Arzt hätte - falls zutreffend - dann zurecht Feuer unter'm Sessel!
Zu fragen, worauf sich so eine via Rsb Brief versendete Aufforderung (& somit behördliche Weisung!) rechtlich stützt wird in einer, wenn auch passiven Demokratie wohl ohne Folgen möglich sein!
Bin selber Amtsperson und weiß, dass das ohne rechtliche Stütze entweder keine Folgen für den Antragsteller oder eine Beschwerde (Anzeige mal vorweggenommen) wegen Amtsmissbrauch und oder Kompetenzenüberschreitung für den Referenten haben wird!
Das wäre ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht des Arztes und somit gesetzeswidrig!
Falls es da zu mehr kommen sollte, Akteneinsicht verlangen! Der Arzt hätte - falls zutreffend - dann zurecht Feuer unter'm Sessel!
Zu fragen, worauf sich so eine via Rsb Brief versendete Aufforderung (& somit behördliche Weisung!) rechtlich stützt wird in einer, wenn auch passiven Demokratie wohl ohne Folgen möglich sein!
Bin selber Amtsperson und weiß, dass das ohne rechtliche Stütze entweder keine Folgen für den Antragsteller oder eine Beschwerde (Anzeige mal vorweggenommen) wegen Amtsmissbrauch und oder Kompetenzenüberschreitung für den Referenten haben wird!
Re: RSb Brief von der BH
Hat man Sportschütze angegeben und ist in keinem Verein, kann man natürlich auch Ergebnislisten nachreichen....
Ich persönlich finde es angenehm in einem Verein zu sein. Wenn der was taugt, geht man einfach mit so einem Schreiben beim nächsten schießen zum Schützenmeister und der sagt einem genau was zu tun ist, oder verweist an den Schriftführer der das dann für einen erledigt...
Die haben das schon dutzende Male erledigt, warum sich da die Blöße eines "Fehlers" geben???? Macht doch keinen Sinn. Ausser einem is langweilig...
Jetzt im Forum zu fragen hilft imho nicht viel..
Ein Ansässiger Verein kennt seine Pappenheimer und weiss was zu tun ist.
Hier mit der Antwort wie die BH in Buxdehude das gerne hätte, für einen selber aber die in Hintertupfing zuständig ist hilft nicht viel..
Und mit Forderungen, Gesetzeszitaten und Rechtsschutz zu argumentieren ist vielleicht kontraproduktiv..
Das sollte man den Mitgliedern überlassen, die das gelernt haben.. (Wir haben bspw 2 Rechtsanwälte die Sportschützen sind und die gerne auf Kontra gehen)
Umso flacher man selber den Ball hält, umso weniger Probleme hat man mit den Damen und Herren meinen bescheidenen Erfahrungen nach...
just my 2 Cent...
Ich persönlich finde es angenehm in einem Verein zu sein. Wenn der was taugt, geht man einfach mit so einem Schreiben beim nächsten schießen zum Schützenmeister und der sagt einem genau was zu tun ist, oder verweist an den Schriftführer der das dann für einen erledigt...
Die haben das schon dutzende Male erledigt, warum sich da die Blöße eines "Fehlers" geben???? Macht doch keinen Sinn. Ausser einem is langweilig...
Jetzt im Forum zu fragen hilft imho nicht viel..
Ein Ansässiger Verein kennt seine Pappenheimer und weiss was zu tun ist.
Hier mit der Antwort wie die BH in Buxdehude das gerne hätte, für einen selber aber die in Hintertupfing zuständig ist hilft nicht viel..
Und mit Forderungen, Gesetzeszitaten und Rechtsschutz zu argumentieren ist vielleicht kontraproduktiv..
Das sollte man den Mitgliedern überlassen, die das gelernt haben.. (Wir haben bspw 2 Rechtsanwälte die Sportschützen sind und die gerne auf Kontra gehen)
Umso flacher man selber den Ball hält, umso weniger Probleme hat man mit den Damen und Herren meinen bescheidenen Erfahrungen nach...
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Re: RSb Brief von der BH
Absolut richtig. Kooperation erspart einem selbst oft viel Bürokratie.
Die Frage ist nur ob man Aufforderungen folgen soll die u.a. Geld kosten (Beitrittsgebühr, Mitgliedsbeiträge) wenn es einem eher widerstrebt.
Wenn es Friendo völlig gleich wäre, hätte er keinen Thread erstellt.
Ich würde persönlich erscheinen (immer der beste Weg, die Referenten sind idR ja keine Unmenschen) und die Sache (mit einem Lösungsvorschlag) besprechen.
Ich pers. würde anbieten Ergebnislisten einzureichen und diese natürlich auch tatsächlich mailen oder - noch besser - persönlich erscheinen und sie abgeben.
Etwas sympathischen Small Talk dazu wenn die Stimmung passt und die Sache ist erledigt.
Die Frage ist nur ob man Aufforderungen folgen soll die u.a. Geld kosten (Beitrittsgebühr, Mitgliedsbeiträge) wenn es einem eher widerstrebt.
Wenn es Friendo völlig gleich wäre, hätte er keinen Thread erstellt.
Ich würde persönlich erscheinen (immer der beste Weg, die Referenten sind idR ja keine Unmenschen) und die Sache (mit einem Lösungsvorschlag) besprechen.
Ich pers. würde anbieten Ergebnislisten einzureichen und diese natürlich auch tatsächlich mailen oder - noch besser - persönlich erscheinen und sie abgeben.
Etwas sympathischen Small Talk dazu wenn die Stimmung passt und die Sache ist erledigt.
Re: RSb Brief von der BH
Sandville du bist aber in gnadenloser Optimist. Dein Ansatz ist natürlich einen Versuch wert, aber man sollte schon auch klarstellen dass hier von der Behörde etwas gefordert wird, was gesetzlich in keinster Weise gedeckt ist!
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
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Re: AW: RSb Brief von der BH
BigBen hat geschrieben:Sandville du bist aber in gnadenloser Optimist. Dein Ansatz ist natürlich einen Versuch wert, aber man sollte schon auch klarstellen dass hier von der Behörde etwas gefordert wird, was gesetzlich in keinster Weise gedeckt ist!
Und dein Kaffee war anscheinend nicht stark genug
Nichts anderes habe ich geschrieben:
Sandville- hat geschrieben:.. dass das ohne rechtliche Stütze..
Und damit meine ich die Behörde.
Cheers!
Re: RSb Brief von der BH
LOL ich krieg mich gerad nimmer ein...als ich das geschrieben habe war mein Kaffee den ich dabei trinken wollte tatsächlich nicht stark genug, weil der Bohnenbehälter fast leer war. Jetzt habe ich mir einen frischen Kaffee in normaler Stärke gemacht und alles ist gut
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
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Re: RSb Brief von der BH
Hehehe
Na dann lass ihn dir schmecken!
Schlürfe gerade einen Latte Macchiato und der ist heute nicht genug, denke ein doppelter Espresso wird's danach wohl noch werden..
Na dann lass ihn dir schmecken!
Schlürfe gerade einen Latte Macchiato und der ist heute nicht genug, denke ein doppelter Espresso wird's danach wohl noch werden..
Re: RSb Brief von der BH
Bei meiner letzten Erweiterung wollte die BPD Wien auch Sachen haben, die unrecht waren (Fotographien meiner Aufbewahrungsmöglichkeiten, Auflistung welche Waffen ich für SV verwende und welche für Sportschießen etc.)
Nachdem ich freundlich aber bestimmt darauf hingewiesen habe, dass sie gerne Polizei schicken können zur Verwahrungskontrolle und das es für den Rest keine rechtliche Basis gibt (bzw. sie mir diese bitte nachweisen) hatte ich innerhalb weniger Tagen plötzlich doch meine WBK erweitert wiederbekommen.
Würde jedenfalls nicht nachgeben.
Nachdem ich freundlich aber bestimmt darauf hingewiesen habe, dass sie gerne Polizei schicken können zur Verwahrungskontrolle und das es für den Rest keine rechtliche Basis gibt (bzw. sie mir diese bitte nachweisen) hatte ich innerhalb weniger Tagen plötzlich doch meine WBK erweitert wiederbekommen.
Würde jedenfalls nicht nachgeben.
Re: RSb Brief von der BH
Danke leute, ich werde mir euren rat zu herzen nehmen. Schaden tut es nicht in nem verein zu sein.
aber mich stört nur, dass der brief 1. Ein monat nach erhalt der wbk gekommen ist und 2. Sie mir eine frist bis 10.12 geben
kennt wer von euch einen verein im Bz Hartberg FF?
Lg
aber mich stört nur, dass der brief 1. Ein monat nach erhalt der wbk gekommen ist und 2. Sie mir eine frist bis 10.12 geben
kennt wer von euch einen verein im Bz Hartberg FF?
Lg
.22lr, 9x19, .45acp, .44mag, .500mag, .223rem, .308win, 9.3x72r, 16/70, 12/70
- Kapselpracker
- .50 BMG
- Beiträge: 1551
- Registriert: Mo 14. Jan 2013, 14:16
- Wohnort: Wien
Re: RSb Brief von der BH
Floody hat geschrieben:Bei meiner letzten Erweiterung wollte die BPD Wien auch Sachen haben, die unrecht waren (Fotographien meiner Aufbewahrungsmöglichkeiten, Auflistung welche Waffen ich für SV verwende und welche für Sportschießen etc.)
....und das es für den Rest keine rechtliche Basis gibt (bzw. sie mir diese bitte nachweisen).....
Schön und gut aber was hast du dann du für eine Begründung angegeben warum du mehr Waffen benötigst?
Friendo hat geschrieben:.... und 2. Sie mir eine frist bis 10.12 geben
...
Was soll Passieren nach Ablauf der Frist, ich würde dort mal Anrufen und danach fragen.
mfg Andi
Re: RSb Brief von der BH
Anrufen/vorsprechen und mit dem Referenten reden, danach Schriftsatz höflich und korrekt beantworten - es gibt keine gesetzliche Grundlage. Beim Gespräch würde ich auch versuchen herauszufinden ob der Psychologe hier gemauschelt hat -> gibt es hier eigentliche eine schwarze Liste? Manch einer hat ja auch Probleme mit Tättowierungen.....
"......und lachend stellte der Tod seine Sense beiseite und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg."
Re: RSb Brief von der BH
Es gibt keine schwarze Listen und über sowas wird hier bitte auch nicht ansatzweise geredet.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf