GSchoenbauer hat geschrieben:Dann dürft des Dorotheum mehr als die Hälfte aller Dinge net verkaufen und 95% aller Waffenhändler wären Gesetzesbrecher.
hi
das weiss ich nicht
laut aussage des zustaendigen des beschussamtes vom februar des jahres ist die gesetzeslage aber so wie von mir zitiert
es gibt weder im gesetz noch in den verordnungen irgendwelche ausnahmen zur beschusspflicht von waffen die nach 1900 gebaut wurden
sollte wer eine entsprechende bestimmung oder auch nur einen erlass dazu finden wuerde ich mich freuen den zu lesen
nur deshalb weil kein mensch in wohnstrassen im schrittempo faehrt ist ja nicht die bestimmung ueber die fahrgeschwindindigkeit in wohnstrassen inexistent und man kann nichtinformierten dritten sagen: in wohnstrassen kannst fahren wie schnell du willst..
fakt ist dass die bestimmung zumindestens ziemlich de**ert ist, aber das aendert nix dran dass es sie gibt ...
GSchoenbauer hat geschrieben:(schau mal nach, GEWO, ob alle Deine Ordonnanzwaffen im Laden einen gültigen Beschuß haben)
ja, haben sie
auch jene deren beschuss eigentlich vorhanden, der aber laut beschussverordnung nicht mehr gueltig ist
ist aber eine leichte uebung, denn ich habe kaum ordonnanzwaffen
eigentlich nur die 91/30 naganten als sniper mit ZF und als "normales" arsenalneues set mit bajonett und zusatzkram