ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Waffe mit WS Verkaufen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Antworten
Benutzeravatar
Repu
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 530
Registriert: Sa 22. Jan 2011, 16:26
Wohnort: Freistadt

Waffe mit WS Verkaufen

Beitrag von Repu » Fr 9. Jan 2015, 13:48

Da ich für meine Viper mit dem WS einen Käufer hätte, möchte ich mich nochmals erkundigen wie das ganze mit dem WS abläuft.
Kann ich dem Käufer die Waffe samt dem Zubehör gleich mitgeben, oder schreibe ich ihm ganz normal einen Kaufvertrag ohne ihm die Waffe auszuhändigen?
Da der Käufer aus Wien kommt, braucht der doch eine Vorreservierung für das Zubehör oder?

Benutzeravatar
rupi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7052
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 14:07
Wohnort: Mitteleuropa

Re: Waffe mit WS Verkaufen

Beitrag von rupi » Fr 9. Jan 2015, 13:51

du kannst ihm beide Teile auch als getrennte Kat B Waffen verkaufen und er macht die Ummelderei bei seiner BH selber
geht natürlich nur wenn er 2 freie Plätze hat
member the old PD design ? oh I member

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36573
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffe mit WS Verkaufen

Beitrag von gewo » Fr 9. Jan 2015, 14:55

rupi hat geschrieben:du kannst ihm beide Teile auch als getrennte Kat B Waffen verkaufen und er macht die Ummelderei bei seiner BH selber
geht natürlich nur wenn er 2 freie Plätze hat


hi

A.)
er hat zwei plaetze frei
-> dann einfach zwei kaufvertraege und fertig
der kaeufer kann sich das WS dann unmittelbar danach auf antrag bei seiner behoerde als zubheoer eintragen lassen, dann hat er den zweiten platz wieder frei

B.)
er hat nur einen platz frei
-> das ist schlecht
variante A -> er ruft bei seiner behoerde an und fragt ob er ned evt das zubehoer gleich mitnehmen darf vom kauefer wenn er vorab einen zubehoer antrag stellt. ist rechtlich ein graubereich aber viele behoerden spielen da trotzdem mit
variante B -> er darf zuerst nur die waffe mitnehmen, dann stellt er den zubehoerantrag, wenn der bescheid da ist (das kann auch ein paar wochen dauern) kann er sich das WS abholen
ACHTUNG: der platz des VERkaeufers wird erst dann frei wenn der kaeufer das zubehoer physikalisch uebernommen hat und die entsprechende verkaufsmeldung an die behoerde gesendet wurde
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Repu
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 530
Registriert: Sa 22. Jan 2011, 16:26
Wohnort: Freistadt

Re: Waffe mit WS Verkaufen

Beitrag von Repu » Sa 10. Jan 2015, 10:05

Ok alles klar!
Nur eine Frage habe ich noch, Viper und Shadow System haben ja beide die Selbe Seriennummer...
Ist das egal bei 2 Kaufverträgen und ich schreibe einfach bei der Shadow Wechselsystem dazu?

Benutzeravatar
Warnschuss
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1612
Registriert: So 9. Mai 2010, 20:20
Wohnort: Niederösterreich

Re: Waffe mit WS Verkaufen

Beitrag von Warnschuss » Sa 10. Jan 2015, 13:31

Ja, schreib halt Wechselsystem dazu, damit sich die Behörde auskennt.
Aber ein Kaufvertrag ist, soweit ich weiß, eigentlich nicht notwendig.

JPS1
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2003
Registriert: Do 10. Mär 2011, 20:06
Wohnort: KO

Re: Waffe mit WS Verkaufen

Beitrag von JPS1 » Sa 10. Jan 2015, 14:28

Kaufvertrag ist tatsächlich nicht notwendig, aber bei den ganzen Daten für die schriftliche Meldung ists eigentlich null Mehraufwand (Daten gem. 28(2) WaffG + Kaufpreis = minimal-Kaufvertrag)

Vorteil bei 2 KV ist, dass die Behörde sich weniger vertun kann (übereifrig gleich beide eintragen, WS als Grundwaffe eintragen,...)
Den KV fürs WS dann vielleicht zusätzlich als "Reservierungsbestätigung" bezeichnen, damit der Behörde alles klar ist :)

Ansonsten spricht nix gegen einen einheitlichen KV, wobei man dann vielleicht ein bisschen darauf eingehen sollte, dass das WS erst später, nach Erhalt des Zubehöreintrags überlassen wird (wegen Meldefristen)

Selbstladepistole Herst, Bezeichnung, Kal, #
samt Zubehör und
Wechselsystem (Lauf und Verschluss) Herst, Bezeichnung, Kal, #

Benutzeravatar
Warnschuss
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1612
Registriert: So 9. Mai 2010, 20:20
Wohnort: Niederösterreich

Re: Waffe mit WS Verkaufen

Beitrag von Warnschuss » Sa 10. Jan 2015, 14:34

Ich hätte halt was dagegen, einen Kaufpreis anzugeben. Denn erstens geht das die Waffenbehörde nix an und zweitens müsste man dann ja strenggenommen Steuern zahlen. Also wurde die Waffe, falls wer nachfragt, verschenkt. Schenkungssteuer gibt's ja keine. ;)

Benutzeravatar
rupi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7052
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 14:07
Wohnort: Mitteleuropa

Re: Waffe mit WS Verkaufen

Beitrag von rupi » Sa 10. Jan 2015, 14:39

Warnschuss hat geschrieben:und zweitens müsste man dann ja strenggenommen Steuern zahlen. Also wurde die Waffe, falls wer nachfragt, verschenkt. Schenkungssteuer gibt's ja keine. ;)

wie bitte ?
member the old PD design ? oh I member

Benutzeravatar
Warnschuss
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1612
Registriert: So 9. Mai 2010, 20:20
Wohnort: Niederösterreich

Re: Waffe mit WS Verkaufen

Beitrag von Warnschuss » Sa 10. Jan 2015, 14:42

Na ja, ich dachte mir, wenn man auch als Privatperson was verkauft, ist das ja auch eine Art von Einkommen, die man dann steuerlich berücksichtigen müsste. Macht zwar eh keiner, aber ich war immer im Glauben, dass das so ist.

edit: Hatte ich ungenau in Erinnerung, sorry. Das muss gewerblich passieren und dafür ist Gewinnabsicht und Regelmäßigkeit vonnöten. Hier ein Artikel: http://wirtschaftsblatt.at/home/nachric ... 1420/index

Trotzdem: Kaufpreis geht die Behörde meiner Meinung nach nichts an.

JPS1
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2003
Registriert: Do 10. Mär 2011, 20:06
Wohnort: KO

Re: Waffe mit WS Verkaufen

Beitrag von JPS1 » Sa 10. Jan 2015, 14:53

Die Kopie für die Behörde kann ja dann via post-it beim kopieren ein paar Leerzeilen mehr bekommen ;)

Mir ist es als Verkäufer immer lieber, wenn ich den Gewährleistungsausschluss, Risikoübergang bei Versand, Kosten von Depot/Versand - was grad zutrifft- am Papier hab :)

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36573
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffe mit WS Verkaufen

Beitrag von gewo » Sa 10. Jan 2015, 18:45

JPS1 hat geschrieben:Mir ist es als Verkäufer immer lieber, wenn ich den Gewährleistungsausschluss, Risikoübergang bei Versand, Kosten von Depot/Versand - was grad zutrifft- am Papier hab :)


hi

genau das ist der punkt

ohne kaufvertrag bist als verkaeufer im zweifel immer verpflichtet die 6/12 monate gewaehrle,istung zu geben. und wer will das schon bei einer womoeglich 100 jahre alten waffe...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Didensk
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 799
Registriert: Sa 3. Dez 2011, 14:44
Wohnort: Bez. Mödling

Re: Waffe mit WS Verkaufen

Beitrag von Didensk » So 11. Jan 2015, 08:18

Nicht als Privatperson Gerhard.
***3 Stimmen in meinem Kopf sagen, ich bin nicht verrückt. Doch die vierte summt die Melodie von Tetris***

JPS1
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2003
Registriert: Do 10. Mär 2011, 20:06
Wohnort: KO

Re: Waffe mit WS Verkaufen

Beitrag von JPS1 » So 11. Jan 2015, 09:39

Gewährleistung greift bei jedem Verkauf... gerade auch Privat

(Anm. 6/24 Monate - die 12 sind die mögliche Beschränkung bei Gebrauchtwaren B2C; C2C darf voll ausgeschlossen werden)

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36573
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffe mit WS Verkaufen

Beitrag von gewo » So 11. Jan 2015, 17:01

Didensk hat geschrieben:Nicht als Privatperson Gerhard.


selbstverstaendlich auch bei privat
jeder private verkaeufer muss die gewaehrleistung fuer von ihm verkaufte waren uebernehmen

aber er kann sie beim kauf auch wirksam ausschliessen

das ist der unterschied zum haendler
der kann sie auch mit konstrukten aller art versuchen auszuschliessen, das geht aber nicht
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Antworten