ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

WBK Oberösterreich Bezirk Gmunden.

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Antworten
Benutzeravatar
PeziBär
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 107
Registriert: Sa 14. Feb 2015, 09:29
Wohnort: OÖ Bez. Gmunden

WBK Oberösterreich Bezirk Gmunden.

Beitrag von PeziBär » Sa 14. Feb 2015, 09:59

Hallo zusammen!
Hallo zusammen!

Ich bin neu hier und hätte eine Frage.

Leider war ich in meiner Vergangenheit ein ziemlicher Depp und von zuverlässig kann nicht die Rede sein.
Führerschein Entzug 3x in recht kurzen Abständen. 1999, 2001 und 2003 mit jeweils recht hohen Promille Werten.

Mittlerweile ist das nun über 10 Jahre her und ich hab mich Grundsätzlich verändert. Saufen und Autofahren ist für mich kein Thema mehr.

Eines muss ich aber gleich mal klar stellen, ich bin kein Kostverächter geworden, sprich wenn es Anlass gibt, zb Freunde zu Besuch oder Wochenende ( Wenn es hald passt ) trinke ich nach wie vor mein Bier.

Bis vor kurzem wusste ich nicht, dass man in Österreich das Recht auf Waffen hat. Inzwischen bin ich stolzer Besitzer einer Marlin 1895 GBL die mir extrem viel Spass macht ( Bilder von meiner Schulter werde ich aber nicht ins Forum setzen^^ )

Aber was pallaber ich eigendlich groß rum, könnte mir meine Vergangenheit einen Strick drehen bezüglich WBK?



Sollte jemand mit meiner Vergangenheit Probleme haben, kann ich das durchaus verstehen. Würde mich trotzdem über Eure Antworten freuen. Selbst wenn Ihr sagt, nein lass es gut sein. Ich möchte kein Paradebeispiel werden, das unsere Leidenschafft in ein schlechtes Licht rückt.

Benutzeravatar
Floody
Mod 7,62x39
Mod 7,62x39
Beiträge: 2043
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:15
Wohnort: Wien

Re: WBK Oberösterreich Bezirk Gmunden.

Beitrag von Floody » Sa 14. Feb 2015, 11:54

§ 8. WaffG 1996

(2) Ein Mensch ist keinesfalls verläßlich, wenn er
1. alkohol- oder suchtkrank ist

(5) Weiters gilt ein Mensch als nicht verläßlich, der öfter als zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen schwerwiegenden Verwaltungsübertretung bestraft worden ist, sofern keine dieser Bestrafungen getilgt ist.


Wie das mit den Tilgungen ist weis ich nicht.

Ich möchte kein Paradebeispiel werden, das unsere Leidenschafft in ein schlechtes Licht rückt.

Find ich gut.

tomtom42
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 20
Registriert: Mo 6. Okt 2014, 22:39

Re: WBK Oberösterreich Bezirk Gmunden.

Beitrag von tomtom42 » Sa 14. Feb 2015, 21:59

Hallo PezlBär,

soweit mir bekannt ist "verschwinden" deine früheren Verwaltungsdelikte (ich nehme mal an dass es nichts Strafrechtliches war ? ) nach 10 Jahren aus den (einfach) für die Sachbearbeiter einsehbaren Akten - bin aber kein Jurist.

Auch bei mir gab es da in der (fernen) Vergangenheit Dummheiten in Bezug auf Alk und Autofahren, was aber für die WBK (viele) Jahre später kein Problem war.

lg,
T°M
--------------------------------------
S&W Mod. 19-3, .357 Mag.

Benutzeravatar
Zev
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 390
Registriert: So 19. Jan 2014, 00:11
Wohnort: Mühlviertel

Re: WBK Oberösterreich Bezirk Gmunden.

Beitrag von Zev » Sa 14. Feb 2015, 22:16

tomtom42 hat geschrieben:soweit mir bekannt ist "verschwinden" deine früheren Verwaltungsdelikte (ich nehme mal an dass es nichts Strafrechtliches war ? ) nach 10 Jahren aus den (einfach) für die Sachbearbeiter einsehbaren Akten - bin aber kein Jurist.

Soweit ich weiss beträgt die Tilgungsfrist für Verwaltungsübertretungen 5 Jahre.

tomtom42
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 20
Registriert: Mo 6. Okt 2014, 22:39

Re: WBK Oberösterreich Bezirk Gmunden.

Beitrag von tomtom42 » Sa 14. Feb 2015, 23:12

Zev hat geschrieben:Soweit ich weiss beträgt die Tilgungsfrist für Verwaltungsübertretungen 5 Jahre.


Ich glaube das wurde extra für die Alkoholdelikte irgendwann auf 10 Jahre verlängert...

lg,
T°M
--------------------------------------
S&W Mod. 19-3, .357 Mag.

Benutzeravatar
PeziBär
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 107
Registriert: Sa 14. Feb 2015, 09:29
Wohnort: OÖ Bez. Gmunden

Re: WBK Oberösterreich Bezirk Gmunden.

Beitrag von PeziBär » Mo 16. Feb 2015, 08:01

Danke für Eure Antworten.
Ich werde gegebenenfalls mal direkt bei der Behörde nachfragen.

Es wird eh noch eine Weile dauern.

Vielen Dank nochmal.

Benutzeravatar
chris34G4
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1539
Registriert: Di 7. Aug 2012, 20:52
Wohnort: OÖ Skgt

Re: WBK Oberösterreich Bezirk Gmunden.

Beitrag von chris34G4 » Mo 16. Feb 2015, 08:11

Servus Pezi,

Ist eigentlich ganz einfach.
Du schaust bei der Frau Loidl persönlich (nicht telefonisch) vorbei - stellst einen Antrag auf WBK - Begründung SV und Sportschütze - Sie schaut dann gleich mal rein ob was gegen dich vorliegt - wenn alles passt machst den Psychotest und den Waffenführerschein und gibst das Zeug bei ihr ab - fertig.

lg

Chris
.

Benutzeravatar
PeziBär
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 107
Registriert: Sa 14. Feb 2015, 09:29
Wohnort: OÖ Bez. Gmunden

Re: WBK Oberösterreich Bezirk Gmunden.

Beitrag von PeziBär » Mi 25. Feb 2015, 19:26

Ich muss jetzt nochmal nachhaken.

Hab heute in einem anderen Thema gelesen, dass es unter Umständen passieren könnte bei der Überprüfung für eine WBK ein Waffenverbot ausgesprochen zu bekommen.
Denkt ihr die Gefahr besteht?
Sollte ich bezüglich meiner Anfrage eventuell auch noch im Verband Forum nachfragen oder werde ich da auf Grund meiner Delikte gesteinigt?

Nicht, dass das ganz böse nach hinten los geht und ich dann meine Kat. C abgeben muss. Da würde ich lieber auf die WBK verzichten.

Benutzeravatar
PeziBär
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 107
Registriert: Sa 14. Feb 2015, 09:29
Wohnort: OÖ Bez. Gmunden

Re: WBK Oberösterreich Bezirk Gmunden.

Beitrag von PeziBär » Do 26. Mär 2015, 12:40

So, war heute wie von Chris vorgeschlagen auf der BH.

Das mit meinen früheren Delikten hat die sehr nette Dame eigentlich gar nicht interessiert. Nur ein kurzes: Da gabs mal eine Nachschulung aber das ist ja eh schon so lange her.

Hab dann gleich den Antrag gestellt und am Dienstag Termine für Waffenführerschein und Psychologisches Gutachten.

2 Sachen fand ich etwas komisch. Sie hat mir Sportschiessen eingetragen. Bei der Aussage SV hat sie etwas genervt gewirkt mir aber auf meine Nachfrage extra gesagt, dass es so oder so mein Grundrecht sei eine WBK zu bekommen wenn alles andere passt.
Auf die Nachfrage ob das eh keine Probleme gibt mit Sportschiessen weil ich nicht Mitglied in einem Verein bin meinte sie: Ich sehe, dass sie bereits eine Marlin registriert haben und daher glaube ich ihnen das auch so mit dem Sportschiessen.

Was ich noch komisch fand, ich könnte die 72 Euro gleich bezahlen. Zahlt man das nicht in der Regel erst wenn alles überprüft und die Gutachten vorgelegt worden sind?

Ansonsten war das alles nicht schlimm und ich denke es wird alles Problemlos funktionieren.

Auf Nachfrage wurde mir noch erklärt, dass die Tilgungsfrist für Delikte wie in meinem Fall 5 Jahre beträgt falls das jemanden interessieren sollte.

Naja ich bin jetzt jedenfalls sehr beruhigt und hoffe das alles klappen wird.
Werde berichten wie es ausgegangen ist.

Gruß
PeziBär

Benutzeravatar
chris34G4
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1539
Registriert: Di 7. Aug 2012, 20:52
Wohnort: OÖ Skgt

Re: WBK Oberösterreich Bezirk Gmunden.

Beitrag von chris34G4 » Do 26. Mär 2015, 13:51

Super!

Ich weiß aber nimma ob ich gleich was blechen hab müssen.....
.

Benutzeravatar
PeziBär
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 107
Registriert: Sa 14. Feb 2015, 09:29
Wohnort: OÖ Bez. Gmunden

Re: WBK Oberösterreich Bezirk Gmunden.

Beitrag von PeziBär » Do 2. Apr 2015, 09:28

Heute die restlichen Unterlagen zur BH gebracht. Nach dem durchsehen meinte die Dame, von mir aus passt alles, sie bekommen dann das Dokument im Scheckkartenformat von der Staatsdruckerei zugesendet und alle 5 Jahre ist Verwahrungskontrolle.

Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass es somit erledigt ist.

Gruß
Pezi

Benutzeravatar
Kehnra
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 671
Registriert: Do 15. Mai 2014, 20:22

Re: WBK Oberösterreich Bezirk Gmunden.

Beitrag von Kehnra » Do 2. Apr 2015, 09:33

Hab damals auch gleich beim Antrag stellen auf der BH bezahlt, das passt schon bei dir :)

Benutzeravatar
PeziBär
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 107
Registriert: Sa 14. Feb 2015, 09:29
Wohnort: OÖ Bez. Gmunden

Re: WBK Oberösterreich Bezirk Gmunden.

Beitrag von PeziBär » Do 2. Apr 2015, 10:00

Ja glaube ich auch. Ging alles viel leichter als ich vermutet habe.

Antworten