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WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe führt

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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WolfgangM
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WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe führt

Beitrag von WolfgangM » Mo 23. Feb 2015, 15:57

Laut ORF http://burgenland.orf.at/news/stories/2696187/ muss sich jetzt
ein Polizist rechtfertigen, warum er als Waffenpass Inhaber die Waffe ausser Dienst
bei sich hat ? Also er hat auch einen Waffenpass, um eine Waffe ausserhalb des
Dienstes zu führen. Das Gesetz erlaubt es ihm, egal ob auf der Wiese, im Cafe oder
sonst wo - die Waffe zu führen - aus basta!

Ach ja, es gibt ja die Hoplophobie, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Hoplophobie
und die dürfte inzwischen weit verbreitet sein.

Andererseits, hätte er die Waffe nicht benützt, hätte halt der Hund B den Hund A togebissen,
so ist halt der angriffslustige Hund B tot. Schwierige Entscheidung ?

Na servas :at1:

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Floody
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Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Beitrag von Floody » Mo 23. Feb 2015, 16:15

Trotzdem stellt sich die Frage, warum man zu einem Spaziergang in Unterloisdorf eine Pistole mitnimmt.

Weil die Staatsfunkschreiberlinge von nix eine Ahnung haben. Aber eine suggerierte Meinung die beim Lesen wie ein eigener Gedanke klingt, kommt hald gut an bei AWNs (und werdenden AWNs). Eigentlich eine Zumutung.

DerDaniel
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Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Beitrag von DerDaniel » Mo 23. Feb 2015, 16:20

Also ich zähle drei Leute, zwei davon an der Sache beteiligt, macht ein Zeuge.
Übersehe ich was, oder will die Schreiberin lieber nicht, dass eine Aussage pro Schusswaffengebrauch zu stand kommt?

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Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Beitrag von 2b4alk » Mo 23. Feb 2015, 16:27

derdaniel:
3 Personen = 3 beteiligte (schütze, opferhundbesitzer und täterhundbesitzer) alle sind als beteiligte zu werten und keiner als zeugen welcher in keiner beziehung zum hergang steht

im endeffekt wir hier eine sachbeschädigung geprüft werden, für welche wohl ein rechtfertigungsgrund vorliegen wird

aber nichts desto trotz ist dieser artikel eine frechheit
ist halt ORF
mehr kann man dazu ned sagen...

aja und zum thema waffe dabei:
unterloisdorf liegt 5 km neben der grenze, als polizist, welcher dort wohnt und/oder arbeitet kennt man die gegend, bzw. gegebenheiten (illegale, einbrüche)
also diese gründe fallen mir jetzt so spontan ein, wieso ich die waffe mitführen würde...
aber recherchieren ist ja ned so wichtig in den medien...
Zuletzt geändert von 2b4alk am Mo 23. Feb 2015, 16:38, insgesamt 2-mal geändert.
wer rechtshcreibfheler findet, muss sie behalten

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Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Beitrag von Freitag » Mo 23. Feb 2015, 16:30

WolfgangM hat geschrieben:Andererseits, hätte er die Waffe nicht benützt, hätte halt der Hund B den Hund A togebissen,

Na servas :at1:

Ah du warst dabei dast das so genau weißt, na servas.

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Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Beitrag von BigBen » Mo 23. Feb 2015, 16:31

Freitag hat geschrieben:
WolfgangM hat geschrieben:Andererseits, hätte er die Waffe nicht benützt, hätte halt der Hund B den Hund A togebissen,

Na servas :at1:

Ah du warst dabei dast das so genau weißt, na servas.


Glaubst du ein Polizist erschiesst rein aus Spass einen anderen Hund?
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Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Beitrag von Freitag » Mo 23. Feb 2015, 16:37

Polizisten sind auch nur Menschen.

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Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Beitrag von Hellboy » Mo 23. Feb 2015, 17:06

Freitag hat geschrieben:Polizisten sind auch nur Menschen.


Und unparteiisch ist ein mensch möglicherweise auch nicht, wenn der hund der mutter also auch die mutter involviert ist


Festzustellen ist der hergang, ob notweniger schuss oder nicht. Das ist glücklicherweise nicht aufgabe des forums ;-)

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Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Beitrag von craexxn » Mo 23. Feb 2015, 17:11

Für viele, die vielleicht auch selbst Hunde haben (mich eingeschlossen), ein höchst emotionales Thema.
Wie es wirklich abgelaufen ist und ob es die einzige Möglichkeit war die Hunde zu trennen (worüber ich mal keine Mutmaßungen anstellen will) bzw. das Leben des Dackels zu retten, wissen, wenn überhaupt, nur die drei Beteiligten. Daher macht es keinen Sinn sich deswegen zu streiten.

Sehr kontraproduktiv ist allerdings die Berichterstattung des ORF bezüglich Waffenbesitz und Waffenpass, das fällt uns wieder allen auf den Kopf.

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Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Beitrag von Dude72 » Mo 23. Feb 2015, 17:28

Habe selbst einen Labrador ( 40 KG). Der ist auch schon ein paar mal gebissen worden, weil er kein Verteidigungsverhalten hat.
Das muss ich dann übernehmen. Ein Tritt und der andere Hund rennt jaulend davon.
Einen Hund in, wahrscheinlich, unmittelbarer meherer Personen zu erschießen ist mMn Allgemeingefährdung.

Sollte der wildgewordene Retriever auf die Mutter los gegangen sein mMn nach OK.

Wenn Hund auf Hund losgeht tritt, meist nicht einmal, ein Versicherungsfall ein. Dann mMn kein begründeter
FFW Gebrauch
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Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Beitrag von piefke » Mo 23. Feb 2015, 17:32

Wie ist das eigentlich in Österreich? Dienstwaffe darf außer Dienst nicht geführt werden?
Natürlich ist eine kleine Waffe ein Vorteil und sie behindert nicht so wie die g 17 im Privatleben.
In Deutschland darf der Polizist nur im Urlaub bzw. Kur nicht führen und bräuchte dann einen WP. Den gibt es aber nur in Bayern ohne Begründung

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Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Beitrag von Kapselpracker » Mo 23. Feb 2015, 17:49

piefke hat geschrieben:... Dienstwaffe darf außer Dienst nicht geführt werden?
....

Nein dazu benötigst du einen WP, sonst bist drann wie in Meier sein Hund...
Bild

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Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Beitrag von craexxn » Mo 23. Feb 2015, 17:52

Dude72 hat geschrieben:Habe selbst einen Labrador ( 40 KG). Der ist auch schon ein paar mal gebissen worden, weil er kein Verteidigungsverhalten hat.
Das muss ich dann übernehmen. Ein Tritt und der andere Hund rennt jaulend davon.
Einen Hund in, wahrscheinlich, unmittelbarer meherer Personen zu erschießen ist mMn Allgemeingefährdung.

Sollte der wildgewordene Retriever auf die Mutter los gegangen sein mMn nach OK.

Wenn Hund auf Hund losgeht tritt, meist nicht einmal, ein Versicherungsfall ein. Dann mMn kein begründeter
FFW Gebrauch


Hab selbst einen dt. Schäfer (auch im 40kg Bereich). Wurde früher öfter gebissen, mittlerweile weiß er sich zu verteidigen. Problem daran, der große ist meiner Erfahrung nach immer der Böse, daher bin ich selbst recht aufmerksam unterwegs und im Fall des Falles greif ich auch rein, bzw. geh selbst dazwischen um die Situation schnell und sauber zu klären. Hat bisher immer ohne große Probleme funktioniert (kommt zum Glück nur sehr selten mal vor, meiner ist ohnehin angeleint, wenn mir Fremde entgegenkommen).

Ich finde den FFW-Gebrauch in diesem Fall, vor allem aufgrund meiner eigenen Erfahrung, auch nicht gut. Allerdings kenne ich die genauen Details nicht, weshalb ich ihn nicht als definitiv ungerechtfertigt bezeichnen kann/will (kenne die Statur des Polizisten nicht, und ob er den Golden Retriever nicht einfach mal aushebeln hätte können. Außerdem ist es ja, wie schon erwähnt worden ist, zum Glück nicht unsere Arbeit dies zu beurteilen). Mir ging es im Grunde nur darum, obwohl's eh nicht soweit war, möglichen Streitereien über den genauen, uns unbekannten Hergang, etwas den Nährboden zu nehmen und das Thema bei der unvorteilhaften Berichterstattung des ORF zu halten.

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Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Beitrag von piefke » Mo 23. Feb 2015, 18:08

Kapselpracker hat geschrieben:
piefke hat geschrieben:... Dienstwaffe darf außer Dienst nicht geführt werden?
....

Nein dazu benötigst du einen WP, sonst bist drann wie in Meier sein Hund...

Komische Gesetzeslage. Dann darf man die Waffe ja auch quasi gar nicht mit nach Hause nehmen. Na ja wer nennt WP hat will wohl kaum die g17 mit schleppen sondern kauft such einen snubbi oder ne g 26

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Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Beitrag von IT Guy » Mo 23. Feb 2015, 18:13

Hellboy hat geschrieben:... Festzustellen ist der hergang, ob notweniger schuss oder nicht. Das ist glücklicherweise nicht aufgabe des forums ;-)

:clap: :clap: :clap: :clap: :clap:

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