ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Kampfrichterausbildung für WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
ifoundnoname
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 277
Registriert: Mo 19. Jul 2010, 11:50
Wohnort: 80°19´00" Nord 57°55´00" Ost

Re: Kampfrichterausbildung für WBK

Beitrag von ifoundnoname » Fr 6. Mär 2015, 13:34

gewo hat geschrieben:
ifoundnoname hat geschrieben: ....... wenn man den Prozess gewinnt - gibt´s die Kohle retour ......


wer sollte dir die prozesskosten retour geben?

kostenerstattung gibt es erst beim VWGH
da kriegst pauschal 2000,- oder so
das ist rund ein drittel der tatsaechlich auflaufenden kosten
im wesentlichen die gerichtsgebuehren und a bisserl was dazu ...

... es wird wohl oder übel auf eine Klage beim VwGH und/oder VfGH hinauslaufen (müssen) um dem Schildbürgertum Einhalt zu gebieten ....
Ehrlich wenn´s einem was Wert ist dann muss man es auch durchziehen, ich hab 3 Prozesse bei den beiden Institutionen druchgefochten und 3x recht bekommen, und ausser Zeit und den "Einsatz" hat´s mich nicht mehr gekostet....
"The man to protect you is you. Not the state, not the agent of the state, and not your hired hand. YOU!"
Jeff Cooper 1920-2006

Benutzeravatar
Ithrael
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 81
Registriert: Fr 27. Feb 2015, 18:20

Re: Kampfrichterausbildung für WBK

Beitrag von Ithrael » Fr 6. Mär 2015, 14:37

Echt spannend was man da so erfährt heute hat mir jemand von ASL (wo ich mich wahrscheinlich anmelden werde wegen den 300 Meter), dass das sogar Verfassungswidrig sei.. ich könnte mir vorstellen deshalb hat man dir auch in jeder Instanz recht gegeben.

Wenn ich mir hier das jetzt Objektiv anschaue habe ich so den Eindruck dadurch dass das Gesetz Spielraum hat genau so wie bei diesen Kinox.to Seiten.. dass sie einerseits das verlangen .. aber das verlangen des KR an sich selbst verfassungswidrig ist da es 1.) indirekt etwas damit zu tun hat und es mein recht auf Freiheit und Selbstverteidigung beschneidet..

Achhh Politiker, Gesetze da ist eh überall der Hund drin (meine Meinung)


Heute habe ich mit dem Herrn gesprochen der den Kurs abhält nächste Woche Freitag.

Gebühr 20 € und wenn möglich soll ich das Kurshandbuch Ro 1 lernen..

Jetzt wird es spannend, ich natürlich vorher schon im Internet recherchiert und so ein Handbuch leider nicht auffinden können. Da habe ich nachgehakt leider hat er mich dann nur auf die sass austria Seite verweisen können. Dort gibt es ein Link der tatsächlich ROI l Kurshandbuch heißt.

Jetzt ratet mal der Link funktioniert nicht. .. hab ich ein Glück Wahnsinn hehe.

Weiß jemand von euch was das RO l Kurshandbuch ist um es mir aus dem Internet woanders zu besorgen?

Hier der Original Link hoffentlich nicht verboten ist ja keine Schleichwerbung oder so;: http://www.sass-austria.at/regeln.htm
Jeder 2. Schweizer besitzt eine Waffe
Kriminalitätsrate: 1/3 von anderen Ländern


Weniger Gesetze für Waffen in ÖSTERREICH UND DEUTSCHLAND

GSchoenbauer
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 609
Registriert: Mo 28. Mär 2011, 16:17

Re: Kampfrichterausbildung für WBK

Beitrag von GSchoenbauer » Fr 6. Mär 2015, 16:25

hmmm ---- möcht' Dich ja nicht desillusionieren, aber der SASS RO I ist keine Kampfrichterausbildung,
also nicht "Range Officer" sondern "Range Operation", also im Prinzip ein Basis- und Regelkurs.

"Range Operations Basic Safety Course (Level I)"


erst der RO II ist dann der Kampfrichter, also "Range Officer"

"Range Officer Training Course (Level II)"



http://www.sassnet.com/Shooters-Handbook-001A.php


bauli

steveolino
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 107
Registriert: Di 18. Mär 2014, 22:01

Re: Kampfrichterausbildung für WBK

Beitrag von steveolino » Fr 6. Mär 2015, 17:42

Servus,

Wo findet denn der kurs statt ?
Bin auch Zivi und hab das selbe problem.

Gerne auch per Pn.

LG

Benutzeravatar
Ithrael
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 81
Registriert: Fr 27. Feb 2015, 18:20

Re: Kampfrichterausbildung für WBK

Beitrag von Ithrael » Fr 6. Mär 2015, 18:28

Ich könnt auszucken^^

Der sollte doch für die Behörde wien auch reichen oder?
Jeder 2. Schweizer besitzt eine Waffe
Kriminalitätsrate: 1/3 von anderen Ländern


Weniger Gesetze für Waffen in ÖSTERREICH UND DEUTSCHLAND

GSchoenbauer
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 609
Registriert: Mo 28. Mär 2011, 16:17

Re: Kampfrichterausbildung für WBK

Beitrag von GSchoenbauer » Fr 6. Mär 2015, 18:43

..weiss net ?! probiern!

.. mach'n jedenfalls, weil der is Grundvoraussetzung, daß't frühestens nach 6 Monate den RO II machen kannst.
Ach ja ... SASS Mitglied musst für den RO II dann auch sein. :idea: :!:

Benutzeravatar
Kehnra
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 671
Registriert: Do 15. Mai 2014, 20:22

Re: Kampfrichterausbildung für WBK

Beitrag von Kehnra » Fr 6. Mär 2015, 19:08

Dann würd ich aber mim psych. Gutachten warten, das ist nur 6 Monate gültig..

Sags euch ganz ehrlich, müsste ich in Wien die 15 Jahres Sperre aufheben lassen würd ich die Jagdprüfung machen, ersparst dir dadurch schonmal die ~300€ fürs Gutachten, den Waffenführerschein ebenso und außerdem hat man damit auch die Möglichkeit einen WP zu beantragen..

Plinkster
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 229
Registriert: Di 23. Dez 2014, 01:32

Re: Kampfrichterausbildung für WBK

Beitrag von Plinkster » Fr 6. Mär 2015, 21:34

Ithrael hat geschrieben:Wenn ich mir hier das jetzt Objektiv anschaue habe ich so den Eindruck dadurch dass das Gesetz Spielraum hat genau so wie bei diesen Kinox.to Seiten.. dass sie einerseits das verlangen .. aber das verlangen des KR an sich selbst verfassungswidrig ist da es 1.) indirekt etwas damit zu tun hat und es mein recht auf Freiheit und Selbstverteidigung beschneidet..

Achhh Politiker, Gesetze da ist eh überall der Hund drin (meine Meinung)


Im Grunde ist das "Ziviverbot" auf 15 Jahre auch durch keinerlei Rechtfertigung gedeckt. Jeder Zivi unterschreibt, dass er es von Fällen der Notwehr und Nothilfe abgesehen ablehnt, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden.
Wenn er also eine WBK mit der Begründung "Sportschiessen" beantragt verstößt er in keiner Weise gegen diese Gewissensklausel, oder kennt jemand eine Disziplin in der man auf Menschen schießen müsste? Auch wenn er eine mit der Begründung "Selbstverteidigung" beantragt, dürfte er nicht mit der Klausel in Konflikt geraten, da Selbstverteidigung üblicherweise in Notwehr erfolgt.

Was den Kurs angeht, so sollte der Problemlos akzeptiert werden, war zumindest bei Kollegen von mir so. Die Behörde legt sich hier auf "Kampfrichterkurs" fest, nicht auf irgendwelche Anforderungen für diesen. Die Intention wird hier wohl sein, dass sie das "ernsthafte Interesse" überprüfen wollen. Dass jemand ohne eigene FFW also der Wahrscheinlichkeit nach ohne viel praktische Erfahrung als wirklicher RO auftritt muss selbst der LPD unwahrscheinlich erscheinen.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36573
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Kampfrichterausbildung für WBK

Beitrag von gewo » Di 14. Apr 2015, 22:57

hi

weil hier ein paar kollegen danach gefragt haben:

wenn ich da richtig quergelesen habe scheint es im juli in wien einen sgkp kampfrichter kurs des ÖSB in wien zu geben

termin ist so wie es aussieht schon fix
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

sf77
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 350
Registriert: Mi 12. Mai 2010, 21:16

Re: Kampfrichterausbildung für WBK

Beitrag von sf77 » Mi 15. Apr 2015, 21:35

UPDATE:
Es ist fix:

Voraussetztung zur Teilnahme ist die Mitgliedschaft in einem Verein, welcher über den jeweiligen Landesverband Mitglied im ÖSB ist.

Hier auszugsweise die Ausschreibung:

Kampfrichteraus- und Fortbildungskurs FFWGK
in Zusammenarbeit mit dem Landesverband Wien

Ausschreibung
Termin : Samstag, 11.07.2015
Ort: Sportzentrum Siemens
Heinrich von Buolgasse 3, 1210 Wien

Programm
11.07.2015
bis 09.00 Uhr Anreise der Teilnehmer
09.00 Uhr bis 09.30 Uhr Administration
09.30 Uhr bis 10.00 Uhr NADA Austria
10.00 Uhr bis 11.30 Uhr Regelwerk Öster. Schießordnung
11.30 Uhr bis 13.00 Uhr Mittagspause
13.00 Uhr bis 15.15 Uhr Regelwerk FFWGK
15.15 Uhr bis 15.30 Uhr Pause
15.30 Uhr bis 17.00 Uhr schriftliche Prüfung ÖSCHO + FFWGK
17.00 Uhr bis 18.30 Uhr mündliche Prüfung mit Praktikum
ÖSCHO + FFWGK
19.00 Uhr Abschluss

Kursleiter: Christian SCHARF, Ausbildungsreferent ÖSB
Ausbildner u. Prüfer: Österr: Schießordnung – Christian SCHARF
NADA Austria - Christian SCHARF
FFWGK, Manfred EINRAHMHOF

Nennungen: Die Landesschützenverbände nennen ihre Teilnehmer schriftlich
unter Angabe des vollen Namens, Geb. Datum, Wohnort mit
Postleitzahl,
Bezeichnung FFWGK – Wiederholer oder Prüfling an Christian Scharf.

Kursanmeldungen für den "Wiener Landesverband" sind an Daniel Falb - d.falb@gmx.at - zu richten.

Nennungsschluss 05. Juli 2015

Unterkunft: Selbstbeschaffung der Quartiere durch die Kursteilnehmer.
Schulungsunterlagen: Jeder Kursteilnehmer beschafft sich die notwendigen Regeln in
der jeweils letztgültigen Fassung selbständig (Homepage des
ÖSB)
Die Regeln sind so zeitgerecht zu beschaffen, dass der Teilnehmer
in der Lage ist, sich diese Regeln auch anzueignen. Das Erlernen
der Regeln während des Kurses erscheint unmöglich, ein
negativer Test wäre die Folge
Mitzubringen ist das gesamte Regelwerk, sowie das notwendige
Schreibzeug und ein Passbild.

Aufenthaltskosten gehen zu Lasten der Kursteilnehmer.
Kursbeitrag € 30,- (auch für Wiederholer)
wird bei Kursbeginn eingehoben.

Antworten