GSchoenbauer hat geschrieben:Nur um des net so im Raum stehen zu lassen:
ist ja auch net dasselbe
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011384
http://www.jusline.at/Strassenverkehrsordnung_%28StVO%29.html
ich versteh ned warum wir das alle paar monate wieder aufwaermen
in den jeweils alten threads dazu hab ich dir und anderen schon vielfach alle massgeblichen links und telefonnummern gepostet wo du das nachlesen oder erfragen koenntest - wenn du wollen wuerdest.
im oben zitierten kraftfahrgesetzfindest du gleich zu beginn eine entsprechende einschraenkung auf die normadressaten
§ 1. Anwendungsbereich
(1) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind, sofern im Abs. 2 nichts anderes festgesetzt ist, auf Kraftfahrzeuge und Anhänger, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr (§ 1 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO. 1960, BGBl. Nr. 159) verwendet werden, und auf den Verkehr mit diesen Fahrzeugen auf solchen Straßen anzuwenden
im gegensatz dazu findest du eine solche einschraenkung in den exportbeschraenkungen nicht. ist auch logisch. warum solltest du als privater mittelstreckenhaubitzen in den suedsudan schicken duerfen...?
die einschraenkung fuer die verbringung von militaerguetern und dual use guetern gilt fuer private ganz genauso
was sich auch an den jeweiligen formulierungen ganz leicht erkennen laesst
zb
Ausschließlich für den Fall, dass die elektronische Antragstellung nicht zumutbar ist und die technischen Voraussetzungen nicht vorhanden sind (eine entsprechende Stellungnahme ist abzugeben siehe § 53 AußWG 2011, BGBl. I Nr. 26 idgF) sind
Antragsformular (über die Eingabemaske für Papieranträge zu erstellen, auszudrucken und rechtsverbindlich zu unterfertigen)
Endverbleibserklärung IG ML
Rechnung (Proforma-Rechnung)
Signierter Stichtagsauszug des aktuellen Firmenbuchauszugs mit Gewerberegister-Daten im Original oder original beglaubigte Kopie nicht älter als drei Monate
Private Antragsteller legen bei der Antragstellung auf eine Einzelgenehmigung
- einen amtlichen Lichtbildausweis zur Legitimation und
- einen Waffenpass bzw. Waffenbesitzkarte
bei
per Post zu übermitteln
quelle ( wurde auch schon mind ein dutzend mal verlinkt):
http://www.bmwfw.gv.at/Aussenwirtschaft ... ngung.aspx
wenn du schreiben willst:
die wahrscheinlichkeit dass du als privater beim illegalen verbringen erwischt wirst ist gering, dann svhreib das halt, ist halt deine meinung
aber in einem durch zu trommeln dass ein gesetz dass dir ned passt einfach fuer private ned gilt ist einfach unverantwortlich