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Taschenmesser führen trotz Waffenverbot

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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aragorn
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Re: Taschenmesser führen trotz Waffenverbot

Beitrag von aragorn » So 12. Jul 2015, 16:43

Das Wesen ergibt sich aus Beschaffenheit, durch Attribute gegebenen Verwendungszweck und teils auch aus der Bewerbung des Objekts. Als was ein Messer verkauft wird, schafft einen Anhaltspunkt, aber noch kein abschliessendes Urteil. Das Kuechenmesser, dass als Kampfmesser verkauft wird, bleibt einn Kuechenmesser. Das Rescuemesser mit Gurtschneider etc ist ebenfalls nicht als Waffe konzipiert. Abschliessend und endgueltig laesst sich das bei manchen Messern einfach sagen und bei manchen schwieriger.

Was man immer machen sollte ist, wie Promo es schreibt, das WaffG sinnerfassend lesen und so auf Sachverhalte anwenden, dass es dem normal denkendem Menschen halbwegs einleuchtend erscheint.

philzlaus
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Re: Taschenmesser führen trotz Waffenverbot

Beitrag von philzlaus » Fr 17. Jul 2015, 18:26

Hallo,

Hab mich mal bei der BH gemeldet wie das speziell in meinen Fall aussieht, hab jedoch bis jetzt noch keine Antwort bekommen.
By the way, würde dieses Messer auch noch als Taschenmesser durch gehen?
http://www.amazon.de/Walther-Taktisches-Messer-TacKnife-50715/dp/B001OBOCD0/ref=sr_1_7?s=sports&ie=UTF8&qid=1437148749&sr=1-7&keywords=b%C3%B6ker

Sieht schon etwas brutal aus wenn ihr mich fragt...

lg

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Dauerfeuer
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Re: Taschenmesser führen trotz Waffenverbot

Beitrag von Dauerfeuer » Fr 17. Jul 2015, 22:44

Warum willst überhaupt mit einem Messer rumrennen, wennst a Waffenverbot hast?
Is a "taktisches Messer" das selbe wie a "Brotmesser"?
Wozu bitte? Fühlt man sich mit einem Messer sicherer auf der Strasse?
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rupi
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Re: Taschenmesser führen trotz Waffenverbot

Beitrag von rupi » Fr 17. Jul 2015, 22:53

Dauerfeuer hat geschrieben:Warum willst überhaupt mit einem Messer rumrennen, wennst a Waffenverbot hast?
Is a "taktisches Messer" das selbe wie a "Brotmesser"?
Wozu bitte? Fühlt man sich mit einem Messer sicherer auf der Strasse?

lasst ihm halt seinen Taschenfeitl....


du nennst dich ja auch Dauerfeuer obwohls nicht erlaubt ist für Zivilisten ;)
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Re: Taschenmesser führen trotz Waffenverbot

Beitrag von Dauerfeuer » Fr 17. Jul 2015, 23:48

rupi hat geschrieben:...du nennst dich ja auch Dauerfeuer obwohls nicht erlaubt ist für Zivilisten ;)

na du machst Vergleiche...jessas ;-)
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Re: Taschenmesser führen trotz Waffenverbot

Beitrag von Styrax » Sa 18. Jul 2015, 05:59

Was alle hier vergessen haben zu erwähnen:

Auch der Ort an dem ein Messer getragen wird, entscheidet ob ein Werkzeug, oder eine Waffe geführt wird.

Auf einer Demonstration wird einem sogar ein Schraubendreher bei einer Perlustration zum Verhängnis. In ausgewiesenen Suchtgiftszenen (Karlsplatz, Schottenring ...) wird ein Stanleymesser oder gar ein Multitool zu einer Waffe umformuliert, welche bei "Kauf und Verkaufhandlungen" eingesetzt werden könnte ...

Es gibt dazu noch etliche Beispiele bei denen es angeraten wäre selbst ohne Waffenverbot keine Gegenstände mit sich zu führen, welche als Waffe eingesetzt werden kann.

Nur weil ein Messer nicht dezidiert als Waffe (doppelseitig geschliffen, Parierelemente,...) deklariert ist, heißt das nicht das du keine Probleme bei einer Kontrolle bekommen kannst.
"Damit das Böse Erfolg hat, braucht es nur eine handvoll guter Menschen. Denn die schaffen mit lauter guten Absichten eine furchtbare Katastrophe."

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Re: Taschenmesser führen trotz Waffenverbot

Beitrag von BigBen » Sa 18. Jul 2015, 08:12

Styrax hat geschrieben:Was alle hier vergessen haben zu erwähnen:

Auch der Ort an dem ein Messer getragen wird, entscheidet ob ein Werkzeug, oder eine Waffe geführt wird.

Auf einer Demonstration wird einem sogar ein Schraubendreher bei einer Perlustration zum Verhängnis. In ausgewiesenen Suchtgiftszenen (Karlsplatz, Schottenring ...) wird ein Stanleymesser oder gar ein Multitool zu einer Waffe umformuliert, welche bei "Kauf und Verkaufhandlungen" eingesetzt werden könnte ...

Es gibt dazu noch etliche Beispiele bei denen es angeraten wäre selbst ohne Waffenverbot keine Gegenstände mit sich zu führen, welche als Waffe eingesetzt werden kann.

Nur weil ein Messer nicht dezidiert als Waffe (doppelseitig geschliffen, Parierelemente,...) deklariert ist, heißt das nicht das du keine Probleme bei einer Kontrolle bekommen kannst.


Wo hast du diese "Info" her? Rechtliche Quellen bitte.
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Re: Taschenmesser führen trotz Waffenverbot

Beitrag von Styrax » Sa 18. Jul 2015, 08:21

Dazu kann ich dir keine Quellen liefern, dass ist einfach der übliche Alltag.

Frag doch dir bekannte Polizisten wie dies in Wien gehandhabt wird.

Ich kenne einfach ein paar Fälle wo es genau so ablief.
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Re: Taschenmesser führen trotz Waffenverbot

Beitrag von SecondAmendment » Sa 18. Jul 2015, 10:44

Das glaube ich nicht. Dann konnte man ja so weit gehen, dass eine Bierflasche am Karlsplatz eine Waffe ist, da wenn man sie bricht... Karlsplatz ist kein GB-Territorium. In England ist es tatsächlich so, dass man good reason haben muss. Aber in Österreich? Dann konnte man andersum interpretieren, dass Barrett M107 eh nur ein Sportgerät ist und keine Waffe. KM auf keinem Fall, es gibt ja am Karlsplatz kein Krieg. :lol: Also wenn es in Waffengesetz nicht als Waffe definiert wurde und nicht als Waffe eingesetzt wurde... warum sollte es eine Waffe sein und eine Banane keine Waffe?
Und der Polizist ist schon sicherlich keine Rechtquelle. Nicht mal Bücher, die von Rechtsprofessoren geschrieben wurden sind Rechtsquellen. Einzige Rechtsquellen sind Gesetze. Punkt. Das, was man im RIS findet. Sonst gar nichts. Und schon sicherlich nicht das, was ein Polizist sagt, der oft keine Ahnung hat, da er keine (juristische) Ausbildung hat. Darüber hinaus gibt es Gewaltentrennung und ein Polizist ist wirklich der letzte, der Rechtsquelle sein sollte.
Zuletzt geändert von SecondAmendment am Sa 18. Jul 2015, 11:36, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Taschenmesser führen trotz Waffenverbot

Beitrag von RR1000 » Sa 18. Jul 2015, 11:26

Barrett M107....*seufz*

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Re: Taschenmesser führen trotz Waffenverbot

Beitrag von bino71 » Sa 18. Jul 2015, 13:22

OT:

Ich finde die Entwicklung interessant:
von einem Taschenmesser/Rettungsmesser für Tätigkeit im Lager
zu einem Taktischen Messer.

Bei mir Läuten alle Alarmglocken.

---------------
Barrett M107 ... *mitseufz*

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Re: Taschenmesser führen trotz Waffenverbot

Beitrag von BigBen » Sa 18. Jul 2015, 13:41

Ja, bei dem ganzen Marketingblabla diverser Hersteller läuten bei mir auch immer die Alarmglocken. Ein Taschenmesser ist ein Taschenmesser, eine feststellbare Klinge ist ein Sicherheitsfeature und diverse Klingenformen sind Geschmackssache.
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Re: Taschenmesser führen trotz Waffenverbot

Beitrag von lyhrenz » Sa 18. Jul 2015, 15:57

SecondAmendment hat geschrieben:Das glaube ich nicht. Dann konnte man ja so weit gehen, dass eine Bierflasche am Karlsplatz eine Waffe ist, da wenn man sie bricht... Karlsplatz ist kein GB-Territorium. In England ist es tatsächlich so, dass man good reason haben muss. Aber in Österreich? Dann konnte man andersum interpretieren, dass Barrett M107 eh nur ein Sportgerät ist und keine Waffe. KM auf keinem Fall, es gibt ja am Karlsplatz kein Krieg. [emoji38] Also wenn es in Waffengesetz nicht als Waffe definiert wurde und nicht als Waffe eingesetzt wurde... warum sollte es eine Waffe sein und eine Banane keine Waffe?
Und der Polizist ist schon sicherlich keine Rechtquelle. Nicht mal Bücher, die von Rechtsprofessoren geschrieben wurden sind Rechtsquellen. Einzige Rechtsquellen sind Gesetze. Punkt. Das, was man im RIS findet. Sonst gar nichts. Und schon sicherlich nicht das, was ein Polizist sagt, der oft keine Ahnung hat, da er keine (juristische) Ausbildung hat. Darüber hinaus gibt es Gewaltentrennung und ein Polizist ist wirklich der letzte, der Rechtsquelle sein sollte.

Interessant, da du die Bierflasche ansprichst, fällt mir dazu eine OGH Entscheidung aus den 90ern ein: Zwei Männer treiben Fesselspielchen (Ja, das gabs schon vor shades of grey). Doch als der eine gefesselt ist, nutzt der andere die Situation aus, um ihn zu berauben. Das Opfer will schreien und der Täter nimmt einen Bierkrug, schlägt ihn ab und hält ihn in die Nähe des Halses des Opfers und sagt sinngemäß "wennst net still bist fahr ich dir übern Hals". Durch die Instanzen stellte sich die Frage, ob dieser Bierkrug eine Waffe ist (wegen der Qualifikation als schwerer Raub) oder nicht.
Der OGH hat den Bierkrug dann wegen der potentiellen Gefährlichkeit und der Drohung mit einer schweren Verletzung als Waffe eingestuft. Also so weit ist das nicht hergeholt, was oben geschrieben wurde von wegen der Umgebung und der tatsächlichen Verwendung.

Thule
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Re: Taschenmesser führen trotz Waffenverbot

Beitrag von Thule » Sa 18. Jul 2015, 16:29

Die verschiedenen Gesetze darf man halt auch nicht zusammenwürfeln. Waffe im strafrechtlichen Sinn können viele Gegenstände sein. Der vielbemühte Baseballschläger und eben auch ein abgebrochener Flaschenhals, Bierkrug etc...
Ein Schraubenzieher der von einem Teilnehmer einer Demonstration mitgeführt wird, kann "zum Verhängnis werden", weil:
Versammlungsgesetz 1953 hat geschrieben:§ 9a. An den im § 2 erwähnten Versammlungen dürfen Bewaffnete nicht teilnehmen; ebenso dürfen Personen nicht teilnehmen, die Gegenstände bei sich haben, die geeignet sind und den Umständen nach nur dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben.

Ändert alles nichts daran das aus einem Schraubenzieher nie ein Waffe iSd Waffg 1996 wird und man einen Schraubenzieher ganz unbeschwert überall mit sich herumtragen kann. Sogar mit Waffenverbot. Vielleicht nicht gerade bei der Demo wo man im schwarzen Block mitlaufen möchte oder einem (geplanten) Diebstahl wenn man nicht einen §129 Abs 4 riskieren möchte. Bei einem echten Gelegenheitsdiebstahl wird aber auch der mitgeführte Schraubenzieher des Hobbybastlers wohl nicht zur Qualifizierung führen. Jetzt sind wir plötzlich doch wieder im Strafrecht und dem dortigen Waffenbegriff gelandet. :mrgreen:
Zuletzt geändert von Thule am Sa 18. Jul 2015, 16:55, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Taschenmesser führen trotz Waffenverbot

Beitrag von Thule » Sa 18. Jul 2015, 16:44

SecondAmendment hat geschrieben:da er keine (juristische) Ausbildung hat.

Was ihn mit der tatsächlich gebotenen Ausbildung in der Regel befähigt in der weit überwiegenden Mehrheit der Fälle richtig einzuschreiten ohne sich stundenlang in akademische Elfenbeinturmreflexionen zu versteigen.
Wenn styrax empfiehlt einen Polizisten zu fragen dann wage ich zu behaupten, dass man sehr gute Chancen hat, das mit dem Waffenbegriff im Strafrecht, dem Waffengesetz und die Sache mit dem Schraubenzieher im Zusammenhang mit dem Versammlungsgesetz ganz gut erklärt zu bekommen.

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