SchwarzerMann hat geschrieben:hmm...
heist das
man darf sich seiner haut doch noch wehren?
..ja, man darf sich wehren. Das Zauberwort ist die "Verhältnismäßigkeit" - sprich ein ungezielter Schuss in einer nachvollziehbaren Stress- und Angstsituation ist rechtlich noch ok, wenn´st das ganze Magazin auf einen unbewaffneten Täter entleerst oder ihn bei der Flucht in den Rücken schießt, wird die Argumentation schon etwas schwieriger....im Übrigen tun sich Privatpersonen in einer solchen Situation (egal ob Hausbesitzer, der vom Einbrecher heimgesucht wird oder der Juwelier der überfallen wird) leichter als Exekutivbeamte, die sind an das Waffengebrauchsgesetz 1969 gebunden.