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Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von gewo » Di 9. Jun 2015, 12:58

Al3x hat geschrieben:Dann trägst du die 9mm als Waffe ein ...


hi

so herum geht es eigentlich eben nicht ...
der RRA ist nur als wechselupper eingestuft und nicht als waffe

eigentlich a buerokratisches nebenthema, kann aber von bedeutung sein

wenn man es genau nimmt brauchst du eine AR-clon komplettwaffe als basis

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oder eben den 22lr baby-chiappa
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Al3x » Di 9. Jun 2015, 15:38

gewo hat geschrieben:
Al3x hat geschrieben:Dann trägst du die 9mm als Waffe ein ...


hi

so herum geht es eigentlich eben nicht ...
der RRA ist nur als wechselupper eingestuft und nicht als waffe


Gut zu wissen, danke dir.
Auf den Polymer Lower vom 22.er Chiappa würde ich wie du oben schon sagtest keinen 9mm Upper draufbauen, falls der überhaupt mit dem 9mm Magazinadapter kompatibel wäre...kA.
Dann wäre es logischer eher gleich 2 Wechselsysteme zum AR-15 wenn man keine WBK Plätze mehr für eine ganze .22er hat.
Zuletzt geändert von Al3x am Di 9. Jun 2015, 15:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von BigBen » Di 9. Jun 2015, 15:41

Soweit ich weiss passt auf den Polymer-Lower von Chiappa auch weder ein 9mm noch ein .223 System - das hat Chiappa absichtlich so gemacht, weil in den USA Lower waffenrechtliche Teile sind, reine KK lower aber anderen Bestimmungen unterliegen als Großkaliber-Lower. Hab ich zumindest irgendwo so aufgeschnappt, kanns aktuell nicht verifizieren.
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Al3x » Di 9. Jun 2015, 15:47

Mich stört eher die Tatsache dass der RRA 9mm Upper durch die Einstufung als Wechselsystem legal keine eigenständige Waffe sein kann.

Frage zum Thema:

Warum keine M&P 15/22 wo liegt dort das Problem wenn man auch die Chiappa adaptieren kann? Kein Importeur, zu wenig Interesse?
Überseh ich was?
Dafür würde ich meine Walther M4 sofort am Misthaufen werfen..
Zuletzt geändert von Al3x am Di 9. Jun 2015, 15:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von gewo » Di 9. Jun 2015, 15:56

BigBen hat geschrieben:Soweit ich weiss passt auf den Polymer-Lower von Chiappa auch weder ein 9mm noch ein .223 System - das hat Chiappa absichtlich so gemacht, weil in den USA Lower waffenrechtliche Teile sind, reine KK lower aber anderen Bestimmungen unterliegen als Großkaliber-Lower. Hab ich zumindest irgendwo so aufgeschnappt, kanns aktuell nicht verifizieren.


hmmm

wie kann dann der chiappa upper auf einen standard AR lower passen?
muss doch vice-versa sein, oder?

wenn der upper auf einen standard lower passt muesste der lower auch auf einen standard upper passen

das es ned sinnvoll ist ist eh klar
der tupperware lower haelt a gscheite patrone sicher nicht lang aus
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von BigBen » Di 9. Jun 2015, 16:11

Passen wird er schon im Sinn von "man kann einen .223 Upper auf an .22lr" Lower montieren. Das heisst dann aber noch lange nicht dass der Abzug usw. zuverlässig funktionieren, weil Federspannungen ganz andere sein können...die Hammergeometrie kann Probleme machen (sieh auch Probleme mit manchen Hämmern und z.B. RRA Uppern) und dann wäre da noch das Thema Bufferspring und Buffertube...sowas hat der Chiappa Lower meines wissens ja garnicht....
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von gewo » Di 9. Jun 2015, 16:29

BigBen hat geschrieben:Passen wird er schon im Sinn von "man kann einen .223 Upper auf an .22lr" Lower montieren. ....


naja
damit kannst es als wechselsystem melden
mehr braucht man eh ned
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Al3x » Di 9. Jun 2015, 16:35

BigBen hat geschrieben:und dann wäre da noch das Thema Bufferspring und Buffertube...sowas hat der Chiappa Lower meines wissens ja garnicht....


Tube hat er schon, aber so wie ich das sehe fehlt dem Lower der Bufferspring Retainer mit Feder, bzw. ohnehin die Bohrung dazu und ich denke das ganze Gewinde für die Castlenut wird auch anders aufgebaut sein wie man unten sieht.

Bild
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von yoda » Di 9. Jun 2015, 17:25

Al3x hat geschrieben:Mich stört eher die Tatsache dass der RRA 9mm Upper durch die Einstufung als Wechselsystem legal keine eigenständige Waffe sein kann.

Frage zum Thema:

Warum keine M&P 15/22 wo liegt dort das Problem wenn man auch die Chiappa adaptieren kann? Kein Importeur, zu wenig Interesse?
Überseh ich was?
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von rupi » Di 9. Jun 2015, 17:26

Al3x hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:und dann wäre da noch das Thema Bufferspring und Buffertube...sowas hat der Chiappa Lower meines wissens ja garnicht....


Tube hat er schon, aber so wie ich das sehe fehlt dem Lower der Bufferspring Retainer mit Feder, bzw. ohnehin die Bohrung dazu und ich denke das ganze Gewinde für die Castlenut wird auch anders aufgebaut sein wie man unten sieht.

Bild

außerdem hat der Chiappa Lower (und der Upper wennst beides im Set kaufst) den Schmäh dass die vordere Haltenut schmaler ist als bei einem echten AR Receiver
Bild

jetzt kann man einen M4 Komplettset Upper auf einen AR15 Lower montieren und er wackelt ein wenig,
aber nicht umgekehrt ohne Wegfeilen am Chiappa Komplettset Lower

und wie schon bemerkt fehlt dem Chiappa Lower die Bohrung für den Bufferspring Retainer
und ohne dem kann man schlecht einen echten Buffer einsetzen
ob das Gewinde für die Buffertube an sich passen würde kann ich aber nicht sagen
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Evilcannibal79 » Di 28. Jul 2015, 11:06

Hallo, Ich würde auch noch gerne die Izmash Saiga 12/70 und FN FAL in die Runde schmeissen,...
weiß da jemand wie es damit aussieht?
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von MeanMachine » Di 28. Jul 2015, 11:11

Forensuche bemueht?

Aber ums dir zu erleichtern: FN FAL verboten.
SAIGA: erlaubt.
ACHTUNG! Zwang kann Spuren von Müssen enthalten.

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von GreaseMonkey » Di 28. Jul 2015, 11:15

Schau mal bitte den ersten Beitrag in diesem Thread an.
Da die PN deaktiviert wurden, kann man mich per willhaben.at erreichen
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von hasgunz » Di 28. Jul 2015, 12:35

Evilcannibal79 hat geschrieben:Hallo, Ich würde auch noch gerne die Izmash Saiga 12/70 und FN FAL in die Runde schmeissen,...
weiß da jemand wie es damit aussieht?

spoonfeeding:

Saiga 12 K ist ein nogo, es gibt nur die Version mit dem Gewehrkolben, wo die Abzugseinheit nach Hinten versetzt wurde.

Frag mal den gewo, der kann dir bestimmt weiterhelfen!

Lg
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

:violence-torch:

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Evilcannibal79 » Mi 16. Sep 2015, 13:28

Hi, ich weiß ist schon ein bissl her, trotzdem danke für die Antworten.
Bin in der Zwischenzeit auch schon etwas vertrauter mit selbiger Thematik.
Wobei schlau werden kann man da eh nicht.
Ich hab mich in letzter zeit öfter mal mit Kepplinger Hannes unterhalten in Punkto
dieser hier Izmash Tigr 05.
Soweit ich hier herausgefunden habe brauchts hier eine Einzelgenehmigung?
Er hat gemeint es wäre einen Versuch wert? Hat das schon wer gemacht?
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