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Kat. C ohne Staatbsürgerschaft
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- >Michael<
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Kat. C ohne Staatbsürgerschaft
Ich bräuchte hier mal schnell Auskunft, Jemand aus Deutschland mit fixem Wohnsitz in Österreich aber ohne Österr. Staatsbürgerschaft will eine Kat. C Waffe erwerben. Ist das möglich?
God smiles on results.
-
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Re: Kat. C ohne Staatbsürgerschaft
Reicht es nicht wenn er EU Bürger ist?
Re: Kat. C ohne Staatbsürgerschaft
Ja, möglich. Muss nicht mal EWR-Bürger sein.
Re: Kat. C ohne Staatbsürgerschaft
Ja geht, praktisches Beispiel: Eine Freundin von mir ist nicht mal aus dem EWR und hat eine Kat. D.
"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"
http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/
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- >Michael<
- Supporter 8x57IS
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Re: Kat. C ohne Staatbsürgerschaft
Ok, danke. Da wird sich aber heute Jemand freuen.
God smiles on results.
Re: Kat. C ohne Staatbsürgerschaft
wichtig is halt dass er einen Platz zum verwahren hat
das kann ein Wohnsitz in Ö sein oder bei einem Freund/Familienmitglied
weiters kann die BH bei EWR/nicht-EWR Bürgern zusätzlich Unterlagen anfordern dass die Person waffenrechtlich unbescholten ist
dann musst aus der Heimat einen Wisch besorgen der dir das bestätigt
das kann ein Wohnsitz in Ö sein oder bei einem Freund/Familienmitglied
weiters kann die BH bei EWR/nicht-EWR Bürgern zusätzlich Unterlagen anfordern dass die Person waffenrechtlich unbescholten ist
dann musst aus der Heimat einen Wisch besorgen der dir das bestätigt
member the old PD design ? oh I member
Re: Kat. C ohne Staatbsürgerschaft
er kann sogar ein WBK beantragen wohnsitz in Ö ist pflicht. wie lange aber weis ich net..
Re: Kat. C ohne Staatbsürgerschaft
Longchamp hat geschrieben:er kann sogar ein WBK beantragen wohnsitz in Ö ist pflicht. wie lange aber weis ich net..
Ist kein Problem, bin ja auch kein EU Bürger, Wbk war nach ca 3 Wochen im Briefkasten
Hauptwohnsitz ist bei mir in Österreich
Bei mir wollte niemand irgend etwas aus dem Ausland haben. Musste/durfte das gleiche Prozedere wie ein At Staatsbürger durchlaufen
.22lr, .38Auto, 9mm, .45ACP, .357 Magnum, .44 Magnum, .45 Colt, 12/76, 5.56, 7,62*39; 7,62*54R, 45-70 GovT.
Re: Kat. C ohne Staatbsürgerschaft
Das mit den zusätzlichen Unterlagen für EWR /Nicht-EWR Bürger ist mir auch etwas schleierhaft.
Wie meine Freundin (Nicht Ö aber EU Bürgerin) die WBK beantragt hat meinte so eine nette Dame bei der Polizei auch, dass sie Nachweise über Wohnsitz und Strafregisterauszüge der letzten 5 Jahre nachbringen müsse. Nach nem kurzen Anruf bei der LPD wurde mir gasagt, dass das nicht so ist sondern ganz normales Prozedere wie für jeden Österreicher auch.
Wie meine Freundin (Nicht Ö aber EU Bürgerin) die WBK beantragt hat meinte so eine nette Dame bei der Polizei auch, dass sie Nachweise über Wohnsitz und Strafregisterauszüge der letzten 5 Jahre nachbringen müsse. Nach nem kurzen Anruf bei der LPD wurde mir gasagt, dass das nicht so ist sondern ganz normales Prozedere wie für jeden Österreicher auch.