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Kat. C ohne Staatbsürgerschaft

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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>Michael<
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Kat. C ohne Staatbsürgerschaft

Beitrag von >Michael< » So 2. Aug 2015, 15:46

Ich bräuchte hier mal schnell Auskunft, Jemand aus Deutschland mit fixem Wohnsitz in Österreich aber ohne Österr. Staatsbürgerschaft will eine Kat. C Waffe erwerben. Ist das möglich? :think:
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WüstenAdler
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Re: Kat. C ohne Staatbsürgerschaft

Beitrag von WüstenAdler » So 2. Aug 2015, 15:49

Reicht es nicht wenn er EU Bürger ist?

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Re: Kat. C ohne Staatbsürgerschaft

Beitrag von >Michael< » So 2. Aug 2015, 15:49

Das ist die Frage! :think:
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Thule
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Re: Kat. C ohne Staatbsürgerschaft

Beitrag von Thule » So 2. Aug 2015, 16:10

Ja, möglich. Muss nicht mal EWR-Bürger sein.

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Re: Kat. C ohne Staatbsürgerschaft

Beitrag von Al3x » So 2. Aug 2015, 16:29

Ja geht, praktisches Beispiel: Eine Freundin von mir ist nicht mal aus dem EWR und hat eine Kat. D.
"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"

http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/

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Re: Kat. C ohne Staatbsürgerschaft

Beitrag von >Michael< » So 2. Aug 2015, 16:53

Ok, danke. Da wird sich aber heute Jemand freuen. :D
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Re: Kat. C ohne Staatbsürgerschaft

Beitrag von rupi » So 2. Aug 2015, 17:58

wichtig is halt dass er einen Platz zum verwahren hat

das kann ein Wohnsitz in Ö sein oder bei einem Freund/Familienmitglied


weiters kann die BH bei EWR/nicht-EWR Bürgern zusätzlich Unterlagen anfordern dass die Person waffenrechtlich unbescholten ist
dann musst aus der Heimat einen Wisch besorgen der dir das bestätigt
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Longchamp
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Re: Kat. C ohne Staatbsürgerschaft

Beitrag von Longchamp » Mo 3. Aug 2015, 07:51

er kann sogar ein WBK beantragen wohnsitz in Ö ist pflicht. wie lange aber weis ich net..

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Flubber
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Re: Kat. C ohne Staatbsürgerschaft

Beitrag von Flubber » Di 4. Aug 2015, 14:28

Longchamp hat geschrieben:er kann sogar ein WBK beantragen wohnsitz in Ö ist pflicht. wie lange aber weis ich net..


Ist kein Problem, bin ja auch kein EU Bürger, Wbk war nach ca 3 Wochen im Briefkasten :)
Hauptwohnsitz ist bei mir in Österreich

Bei mir wollte niemand irgend etwas aus dem Ausland haben. Musste/durfte das gleiche Prozedere wie ein At Staatsbürger durchlaufen
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Re: Kat. C ohne Staatbsürgerschaft

Beitrag von -MHK- » Mo 10. Aug 2015, 10:29

Das mit den zusätzlichen Unterlagen für EWR /Nicht-EWR Bürger ist mir auch etwas schleierhaft.

Wie meine Freundin (Nicht Ö aber EU Bürgerin) die WBK beantragt hat meinte so eine nette Dame bei der Polizei auch, dass sie Nachweise über Wohnsitz und Strafregisterauszüge der letzten 5 Jahre nachbringen müsse. Nach nem kurzen Anruf bei der LPD wurde mir gasagt, dass das nicht so ist sondern ganz normales Prozedere wie für jeden Österreicher auch.

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