Promo hat geschrieben:...und Waffenhändler, für Waffentransporte.
aechz ....
Promo hat geschrieben:...und Waffenhändler, für Waffentransporte.
IT Guy hat geschrieben:Mir fallen da spontan noch ein:
Leistungssportler, die Profis sind und damit ihr Geld verdienen. -> Pistolenschütze etc.
Galvaniseur der Waffen veredelt (darf da das ein Nicht-Büchsenmacher?)
Tierpfleger für Raubtiere, Riesenschlangen etc. (ja, klingt jetzt ungewöhnlich, ist aber möglich )
Wie schauts mit "Gewerbliche Munitionserzeugung" aus? Muss man dafür Büchsenmacher sein? Gilt da dann auch die "Gewerblichen" Regelung?
gewo hat geschrieben:Promo hat geschrieben:...und Waffenhändler, für Waffentransporte.
aechz ....
IT Guy hat geschrieben:Also Tierpfleger/Dompteure haben schon oft scharfe Waffen. Besonders wenns um große Katzen oder sehr große Schlangen geht.
Dann fällt mir noch ein: Erzeugung von Waffenzubehör (Holster etc. ). Da brauchst ja auch oft Waffen für die Formen.
Aber egal. Es gibt berufliche Tätigkeiten wo es erforderlich ist, also hätten wir das geklärt.
Promo hat geschrieben:Daysta hat geschrieben:Das mit der Ausnahmeregelung für 18-Jährige könnte möglicherweise deswegen entstanden sein, weil der Sohn eines einflussreichen Politikers eine WBK haben wollte... Ist zwar nur eine Vermutung von mir, aber sonst würd mir auch nichts plausibles einfallen.
Und deshalb braucht er diese beruflich, falls er das Volk vor seinem Vater schützen ...
Hane hat geschrieben:Bei der Feuerwehr kenne ich nur die Armbrüste mit den nicht funkenschlagenden Pfeilspitzen.
gewo hat geschrieben:IT Guy hat geschrieben:feuerwehr hat waffen
zb zum aufschiessen von azetylengasflaschen
die haben die aber auch im rahmen irgendeiner sonderbestimmung, brauchen keine WBK