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2 Plätze sind zu wenig
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: 2 Plätze sind zu wenig
Ich kann mir nicht vorstellen, wie man mit Waffen für die Gesundheit seines sohnes sorgen könnte.
Hat man wirklich Angst, dass man sich an Zombies anstecken könnte, oder warum sollte er krank werden?
Und ein Selbstverteidigungszenario wo ein AR15 besser ist, als 2 Kurzwaffen, kann ich mir auch nicht vorstellen.
Aber ich bin da vermutlich zu kurzsichtig.
Für sportliche Zwecke, kann ich mir ein AR schon vorstellen.
Hat man wirklich Angst, dass man sich an Zombies anstecken könnte, oder warum sollte er krank werden?
Und ein Selbstverteidigungszenario wo ein AR15 besser ist, als 2 Kurzwaffen, kann ich mir auch nicht vorstellen.
Aber ich bin da vermutlich zu kurzsichtig.
Für sportliche Zwecke, kann ich mir ein AR schon vorstellen.
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- 9mm Para
- Beiträge: 19
- Registriert: So 6. Sep 2015, 15:03
Re: 2 Plätze sind zu wenig
Zombies eher nicht, nur da Bundesheer und Polizei zu Tode gespart werden, werden die Aussichten für die Zukunft nicht besser werden. Ich hoffe das es nie dazu kommen wird (Unruhen,Aufstand,....) aber wenn, möchte ich nicht nicht auf andere verlassen. wo bei einem Einbruch am Land Heute schon die Polizei 30 Minuten braucht. Vielleicht bin ich da übervorsichtig, aber jedem das seine
hatte mal ein Scheiß Erlebnis seit dem ist mein hunger nach Sicherheit nicht zu sättigen. ich verlange nicht das ihr mich versteht aber meine Ansichten respektiert.
Danke
hatte mal ein Scheiß Erlebnis seit dem ist mein hunger nach Sicherheit nicht zu sättigen. ich verlange nicht das ihr mich versteht aber meine Ansichten respektiert.
Danke
Nicht Waffen töten Menschen, sondern Menschen töten Menschen!
Re: 2 Plätze sind zu wenig
Hane hat geschrieben:Ich kann mir nicht vorstellen, wie man mit Waffen für die Gesundheit seines sohnes sorgen könnte.
Hat man wirklich Angst, dass man sich an Zombies anstecken könnte, oder warum sollte er krank werden?
Und ein Selbstverteidigungszenario wo ein AR15 besser ist, als 2 Kurzwaffen, kann ich mir auch nicht vorstellen.
Aber ich bin da vermutlich zu kurzsichtig.
Für sportliche Zwecke, kann ich mir ein AR schon vorstellen.
Naja, er heißt ja "Prepper", also verstehe ich seine Ansicht schon etwas.
Aber ich glaub nicht, dass man ein AR System zur SV in Wien benötigen würde.
Du hast ja schon 2 FFW, also (theoretisch) eine für dich und eine fürs Weibchen im SHTF Szenario.
Wenn der Bua auch eine brauchen würd, soll er selbst den Wisch machen, wenn er alt genug ist.
Und Kat. C und D sollte man nicht unterschätzen!
Also ich würde einfach mal zur Behörde maschieren und fragen was ich brauchen würd´ für eine WBK mit mehr als 2 Plätzen.
Dazu würde ich erwähnen, dass ich schon eine WP besitze.
Fragen schadet ja nicht.
LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.
-
- 9mm Para
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- Registriert: So 6. Sep 2015, 15:03
Re: 2 Plätze sind zu wenig
Danke für deine Antwort, wie gesagt ich war schon dort, ich muss einen SV beitreten um eine WBK zusätzlich zum WP zu bekommen. Meine frage war ja ob es reicht einem SV beizutreten, aber die dürfte hier untergegangen sein.
Nicht Waffen töten Menschen, sondern Menschen töten Menschen!
Re: 2 Plätze sind zu wenig
Wenn es so weit kommt dass du ein Ar15 zur SV brauchst wird dir Vater Staat deine Waffen vorher sowieso alle wegnehmen...aber wenn du "Glück" hast, drückt er dir dafür ein Stg77 in die Hand.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
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- 9mm Para
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Re: 2 Plätze sind zu wenig
wenn es so weit kommt werde ich nicht Zuhause sitzen
aber das STG hole ich mit vielleicht trotzdem
aber das STG hole ich mit vielleicht trotzdem
Nicht Waffen töten Menschen, sondern Menschen töten Menschen!
Re: 2 Plätze sind zu wenig
BigBen hat geschrieben:Wenn es so weit kommt dass du ein Ar15 zur SV brauchst wird dir Vater Staat deine Waffen vorher sowieso alle wegnehmen...aber wenn du "Glück" hast, drückt er dir dafür ein Stg77 in die Hand.
Also ich dann lieber das STG 58, aber UPS, die sind ja schon im Ammiland...
Es gibt viele SV in Wien, da wirst sicher den passenden finden.
Ich bin ja selber noch auf der Suche...
LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.
Re: 2 Plätze sind zu wenig
PrepperVienna hat geschrieben:Danke für deine Antwort, wie gesagt ich war schon dort, ich muss einen SV beitreten um eine WBK zusätzlich zum WP zu bekommen. Meine frage war ja ob es reicht einem SV beizutreten, aber die dürfte hier untergegangen sein.
Und wo ist dann das Problem? Das Geld?
Ich bin mir zu 100% sicher dass dein Dienstgeber dir nur 1 Waffe vorschreibt, nämlich die Glock 17 ,eventuell auch wegen den 50 Schuss in 3 Magazinen die der Auftraggeber vorschreibt.
Dann gib eben die 2. Waffe her, aus, oder kauf dir eine Vorderschaftrepetierbüchse bzw. eine Schrotflinte, dafür brauchst weder WP noch WBK weil Kat. C bzw. D.
Und ausserdem schickst sowieso erstmal DEINE FRAU für die WBK zur BH oder zum LPD, dann hast eh quasi 2 Plätze mehr und als guter Prepper weiss man dass jeder im Haushalt mit Waffen umgehen können sollte.
BigBen hat geschrieben:Wenn es so weit kommt dass du ein Ar15 zur SV brauchst wird dir Vater Staat deine Waffen vorher sowieso alle wegnehmen...aber wenn du "Glück" hast, drückt er dir dafür ein Stg77 in die Hand.
Das ist eine reale Theorie, in den ehemaligen Balkanländern hat man das Waffengesetz dahingehend geändert, sprich eine Entwaffnung der Bürger bei drohenden sozialen Konflikten, ins Gesetz geschrieben. Deren Enteignung scheint also gesetzlich gedeckt zu sein, nur ist den Behörden dort auch klar dass die meisten ohnehin ihre AKs und Zastavas mit entsprechender Munition für 1 Jahr 3-feet-under wasserfest in Öl gelagert haben.
Die andere Theorie besagt dass es in so einem Fall gar keine Behörden gibt die sowas exekutieren können, weil durch die sich dynamisch extrem schnell entwickelnden Situation komplett überfordert und somit mit Anderem beschäftigt.
Oder die Beamten werden gar nicht mehr zur Arbeit erscheinen weil sie lieber doch daheim bei Famile wie zB an Tag 3 nach einem Blackout oder Schlimmerem bleiben.
Eine Enteignung müsste man also schon vornehmen wenn der Bürger noch absolut keine Ahnung hat was auf ihn zukommt, was ich nach derzeitiger Situation und zukünftigen Veränderungen eher ausschliesse, aber wer bin ich schon.
Zuletzt geändert von Al3x am So 6. Sep 2015, 19:51, insgesamt 1-mal geändert.
"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"
http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/
http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/
Re: 2 Plätze sind zu wenig
Al3x hat geschrieben:PrepperVienna hat geschrieben:Danke für deine Antwort, wie gesagt ich war schon dort, ich muss einen SV beitreten um eine WBK zusätzlich zum WP zu bekommen. Meine frage war ja ob es reicht einem SV beizutreten, aber die dürfte hier untergegangen sein.
Und wo ist dann das Problem? Das Geld?
Ich bin mir zu 100% sicher dass dein Dienstgeber dir nur 1 Waffe vorschreibt, nämlich die Glock 17 ,eventuell auch wegen den 50 Schuss in 3 Magazinen die der Auftraggeber vorschreibt.
Dann gib eben die 2. Waffe her, aus, oder kauf dir eine [color=#800040]Vorderschaftrepetierflinte[/color] bzw. eine Schrotflinte, dafür brauchst weder WP noch WBK weil Kat. C bzw. D.
Und ausserdem schickst sowieso erstmal DEINE FRAU für die WBK zur BH oder zum LPD, dann hast eh quasi 2 Plätze mehr und als guter Prepper weiss man dass jeder im Haushalt mit Waffen umgehen können sollte.BigBen hat geschrieben:Wenn es so weit kommt dass du ein Ar15 zur SV brauchst wird dir Vater Staat deine Waffen vorher sowieso alle wegnehmen...aber wenn du "Glück" hast, drückt er dir dafür ein Stg77 in die Hand.
Das ist eine reale Theorie, in den ehemaligen Balkanländern hat man das Waffengesetz dahingehend geändert, sprich eine Entwaffnung der Bürger bei drohenden sozialen Konflikten, ins Gesetz geschrieben. Deren Enteignung scheint also gesetzlich gedeckt zu sein, nur ist den Behörden dort auch klar dass die meisten ohnehin ihre AKs und Zastavas mit entsprechender Munition für 1 Jahr 3-feet-under wasserfest in Öl gelagert haben.
Die andere Theorie besagt dass es in so einem Fall gar keine Behörden gibt die sowas exekutieren können, weil durch die ssich dynamisch extrem schenll entwickelte Situation komplett überfordert und somit mit Anderem beschäftigt, oder die Beamten gar nicht mehr zur Arbeit erscheinen weil lieber doch daheim bei Famile wie zB an Tag 3 nach einem Blackout oder Schlimmerem.
Was passiert wenn Politiker alles ignorieren was ihnen seit Jahren vonseiten Militärstrategen oder den Geheimdiensten geraten wird, sieht man ja derzeit hervorragend und dabei rennts noch alles so halbwegs friedlich ab.
ich nehme an du meinst VorderschaftrepetierBÜCHSE.
Re: 2 Plätze sind zu wenig
Danke für die Fehlersuche, natürlich meinte ich Büchse, habs editiert.
"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"
http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/
http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/
Re: 2 Plätze sind zu wenig
Der erste und entscheidende Fehler den du aus Prepper-Sicht machst: du wohnst offenbar in einer Großstadt
Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
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Re: 2 Plätze sind zu wenig
@ prepper
ich kenn deine situation ned genau. Aber ich war vor 2 Monaten in deiner situation, bezogen auf WP plus benötige mehr Plätze
lies mal da:
viewtopic.php?f=20&t=27557&start=30
2ter post und dann den nächsten post von mir
also ohne dementsprechende Listen, ansuchen und begründung wird das vmtl nix. auch wennst ned von 2 auf 7 aufstockst, sondern von 2 auf 4, genauer von 2 WP auf 2 WP und 2 WBK...
vll hilft dir das ein bissal.
aber um ergebnisse wirst mMn sowieso ned herumkommen. also sicher keine flotte geschichte, sondern wird dauern
lg Phil
ich kenn deine situation ned genau. Aber ich war vor 2 Monaten in deiner situation, bezogen auf WP plus benötige mehr Plätze
lies mal da:
viewtopic.php?f=20&t=27557&start=30
2ter post und dann den nächsten post von mir
also ohne dementsprechende Listen, ansuchen und begründung wird das vmtl nix. auch wennst ned von 2 auf 7 aufstockst, sondern von 2 auf 4, genauer von 2 WP auf 2 WP und 2 WBK...
vll hilft dir das ein bissal.
aber um ergebnisse wirst mMn sowieso ned herumkommen. also sicher keine flotte geschichte, sondern wird dauern
lg Phil
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Re: 2 Plätze sind zu wenig
eine kurze frage weils dazupasst:
ich hab mal einfach angefragt, was ich brauche, damit ich erweitern kann. nach 2 Wochen habe ich nun die antwort bekommen:
es geht nicht, da nach §23 absatz 2b nur alle 5 jahre 2plätze, max 5 dazukommen können. ok, ich hab mich dann auf den gesetzestext bezogen:
§ 23. (1) Im Waffenpaß und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festzusetzen.
(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist grundsätzlich mit nicht mehr als zwei festzusetzen. Eine größere Anzahl darf - außer in den Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports. Das Sammeln von Schusswaffen der Kategorie B kommt nur insoweit als Rechtfertigung in Betracht, als sich der Antragsteller mit dem Gegenstand der Sammlung und dem Umgang mit solchen Waffen vertraut erweist, und außerdem nachweist, daß er für die sichere Verwahrung der Schußwaffen vorgesorgt hat.
(2a) Schusswaffen der Kategorie B, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde, sind in die von der Behörde festgelegte Anzahl nicht einzurechnen.
(2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn......
ok, soweit so gut, als antwort habe ich folgendes bekommen:
Sehr geehrter Hr. X !!
Das ist richtig, dass Ihre Erweiterung nach § 23 erfolgen würde.
Wie Sie richtig übermittelt haben, steht im Abs. 2, dass die Anzahl der Schusswaffen grundsätzlich mit nicht mehr als 2 festzusetzen ist. Weiters steht auch im Abs. 2, wann eine größere Anzahl erlaubt werden kann. Und § 23 Abs. 2b konkretisiert seit dem 1.8.2013 die Erweiterung im Speziellen für den Schießsport !! Der Gesetzgeber sieht es als ausreichend an, wenn man für den Schießsport 2 Waffen besitzen darf.
Sonstige Möglichkeiten für eine Erweiterung nach Abs. 2 wären nur mehr die Jagd.
Was genau will er mir damit jetzt sagen? Das er folgendes Eine größere Anzahl darf - außer in den Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. ignoriert und das irgendwie mit §23 Abs2b kombiniert? Ich versteh das jetzt nicht so ganz.
ich hab mal einfach angefragt, was ich brauche, damit ich erweitern kann. nach 2 Wochen habe ich nun die antwort bekommen:
es geht nicht, da nach §23 absatz 2b nur alle 5 jahre 2plätze, max 5 dazukommen können. ok, ich hab mich dann auf den gesetzestext bezogen:
§ 23. (1) Im Waffenpaß und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festzusetzen.
(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist grundsätzlich mit nicht mehr als zwei festzusetzen. Eine größere Anzahl darf - außer in den Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports. Das Sammeln von Schusswaffen der Kategorie B kommt nur insoweit als Rechtfertigung in Betracht, als sich der Antragsteller mit dem Gegenstand der Sammlung und dem Umgang mit solchen Waffen vertraut erweist, und außerdem nachweist, daß er für die sichere Verwahrung der Schußwaffen vorgesorgt hat.
(2a) Schusswaffen der Kategorie B, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde, sind in die von der Behörde festgelegte Anzahl nicht einzurechnen.
(2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn......
ok, soweit so gut, als antwort habe ich folgendes bekommen:
Sehr geehrter Hr. X !!
Das ist richtig, dass Ihre Erweiterung nach § 23 erfolgen würde.
Wie Sie richtig übermittelt haben, steht im Abs. 2, dass die Anzahl der Schusswaffen grundsätzlich mit nicht mehr als 2 festzusetzen ist. Weiters steht auch im Abs. 2, wann eine größere Anzahl erlaubt werden kann. Und § 23 Abs. 2b konkretisiert seit dem 1.8.2013 die Erweiterung im Speziellen für den Schießsport !! Der Gesetzgeber sieht es als ausreichend an, wenn man für den Schießsport 2 Waffen besitzen darf.
Sonstige Möglichkeiten für eine Erweiterung nach Abs. 2 wären nur mehr die Jagd.
Was genau will er mir damit jetzt sagen? Das er folgendes Eine größere Anzahl darf - außer in den Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. ignoriert und das irgendwie mit §23 Abs2b kombiniert? Ich versteh das jetzt nicht so ganz.
"Erzähl mir nur nicht du seist unschuldig..... Denn das beleidigt meine Intelligenz und macht mich sehr zornig... " -Michael Corleone
Re: 2 Plätze sind zu wenig
ok
vll will der SB einfach ned, dass mehr waffen im umlauf sind..
also mei meinung dazu ist: stell einen antrag. entsprechend mit vereinsmitglidschaft, ergebnislisten und vll noch ner netten begründung deinerseits.
dann MUSS der antrag bearbeitete werden. und man kann es ned so einfach auf die unkomplizierte (formlose, m.m.n. aus der luftgegriffenen begründung) abschasln. sondern im ablehnungsfalle ordentlich begründen mittels bescheid.
ABER da ist wichtig dass DU entsprechen deinen antrag begründet einbringst (liste,...)
lg Phil
vll will der SB einfach ned, dass mehr waffen im umlauf sind..
also mei meinung dazu ist: stell einen antrag. entsprechend mit vereinsmitglidschaft, ergebnislisten und vll noch ner netten begründung deinerseits.
dann MUSS der antrag bearbeitete werden. und man kann es ned so einfach auf die unkomplizierte (formlose, m.m.n. aus der luftgegriffenen begründung) abschasln. sondern im ablehnungsfalle ordentlich begründen mittels bescheid.
ABER da ist wichtig dass DU entsprechen deinen antrag begründet einbringst (liste,...)
lg Phil
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Re: 2 Plätze sind zu wenig
Ich versteh halt ned warum er sich auf 23abs2b berufen will weil ja nach 23 Abs 2 eine Rechtfertigung vorlegen würde, und zwar der schiessport (inkl. Mitgliedschaft und wenn gefordert halt ergebnislisten)
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