Hallo,
mit dem Sicherheitsverwaltungs-Anpassungsgesetz 2015 – SVAG 2015 wurde das Waffengesetz geändert:
§ 33 wurde folgender Abs. 11 angefügt:
„(11) Nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten kann die Waffenregisterbescheinigung auch im Datenfernverkehr aus dem ZWR unter Verwendung der Funktion der Bürgerkarte (§§ 4 ff E-GovG) kostenfrei beantragt und ausgestellt werden.“
Nun meine Frage:
ist das schon umgesetzt, gibt's dazu einen link
LG
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Waffenrigister Bescheinigung - Bürgerkarte
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Waffenrigister Bescheinigung - Bürgerkarte
Ist die Kugel aus dem Lauf, hält kein Teufel sie mehr auf !!
Re: Waffenrigister Bescheinigung - Bürgerkarte
Ist noch nicht umgesetzt und es gibt meines Wissens auch kein konkretes Datum ab wann das funktionieren soll.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Waffenrigister Bescheinigung - Bürgerkarte
Danke ...
In der Hinsicht arbeiten die Gebetsmühlen einfach langsam
In der Hinsicht arbeiten die Gebetsmühlen einfach langsam
Ist die Kugel aus dem Lauf, hält kein Teufel sie mehr auf !!
Re: Waffenrigister Bescheinigung - Bürgerkarte
...ich hab vor kurzem noch 24,50 gelöhnt- hat sich aber ausgezahlt weil mein 357er 3x bei den Vorbesitzern gemeldet war... 
ps.: hab' ihn jedoch vom Händler gekauft...

ps.: hab' ihn jedoch vom Händler gekauft...

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