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Frage WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Ayco1973
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Frage WBK

Beitrag von Ayco1973 » Sa 31. Okt 2015, 21:29

Hallo
Die forumsuche gab nichts her bezüglich der Frage.
Falls mal der Antrag auf WBK abgelehnt wird ,nur weil man SS statt SV als Begründung angegeben hat. Und alle anderen anferdorungen erfüllt wurden,
Was kann man dann tun ?
erneut Antrag stellen mit SV ?
was passiert mit dem Gutachten etc. nochmal ?
Ist mir nämlich bei meinem Antrag jetzt passiert, das Ich mich von der Dam überreden hab lassen SS als Grund anzuführen.
Wollte auch nicht ungut auffallen. Danach durfte Ich gleich die 74.40€ einzahlen, und Sie sagte das dauert jetzt ca. 1-2 Wochen dann wird per Post zugestellt.
Sollte Ich mir jetzt sorgen machen ? oder sollte doch alles glatt laufen.
mfg

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rupi
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Re: Frage WBK

Beitrag von rupi » Sa 31. Okt 2015, 21:40

warum sollte er abgelehnt werden wennst das Geld gleich einzahlen durftest ?
und was heißt "überreden lassen" ? entweder du wolltest die WBK für Selbstverteidigung, den Sport, Sammeln, Erben oder was auch immer
und mit der Begründung bist ja auch hingegangen oder ?


ich nehme mal an dass SS Sportschießen heißen soll und nicht das andere...
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sixtwentynine
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Re: Frage WBK

Beitrag von sixtwentynine » Sa 31. Okt 2015, 21:53

Bei mir wars so ,dass ich einen Erlagschein ohne eingetragenem Geldbetrag mitbekommen habe.
Paar Tage später kam ein Anruf mit dem OK vom Waffenreferat und dem Betrag den ich ins Feld eintragen und dann einzahlen soll.
Weitere 2 Wochen später war die Karte im Postkastl.
M.m.n. hast du quasi schon das OK.
Kein Versand , Übergabe nur an seriöse Personen mit Lichtbildausweis und Kaufvertrag.

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Re: Frage WBK

Beitrag von Ayco1973 » Sa 31. Okt 2015, 22:09

*Überreden lassen in dem Sinn, Sie meinte man will ja nicht Paragraphen reiten etc. und Sie könne eh nur 1 eintragen.
*Ich muste den Betrag gleich bezahlen, mit Bancomat.
*Ja natürlich bedeutet SS Sportschütze :D :lol:
Was meint Ihr , falls abgelehnt werden sollte welche möglichkeiten hat man ?
mfg

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Re: Frage WBK

Beitrag von bino71 » Sa 31. Okt 2015, 23:44

Da wird nichts mehr abgelehnt.
Du hast bezahlt und Du bekommst in einigen Wochen die WBK.

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Re: Frage WBK

Beitrag von Ayco1973 » So 1. Nov 2015, 02:36

bino71 hat geschrieben:Da wird nichts mehr abgelehnt.
Du hast bezahlt und Du bekommst in einigen Wochen die WBK.


Hoffentlich, und die Zeit vergeht mal wieder überhaupt nicht wenn man auf etwas wartet!
Mfg

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Re: Frage WBK

Beitrag von Centershot » So 1. Nov 2015, 02:37

Sorry...aber da stellt sich schon eine Frage:

...und Sie könne eh nur 1 eintragen....

Wenn man, wie das häufig geschieht, die WBK für 2 Waffen beantragt...und daher SS UND (!) SV angibt...wird dann eine der beiden Begründungen gestrichen...und die WBK folglich nur für eine Waffe ausgestellt?
Ist es eine Ermessensentscheidung der Behörde eine der beiden angegebenen Begründungen streichen zu dürfen?
Oder sind die Behörden neuerdings angewiesen nur eine Begründung bei der Antragstellung zu akzeptieren...und folglich die WBK nur für eine Waffe auszustellen?
Ist es rechtlich in Ordnung bei der Antragstellung zu sagen dass nur ein Platz in der WBK eingetragen werden kann...und wenn ja...wo kann man das nachlesen?

Das wären interessante Fragen...die vielleicht ein kompetenter Insider beantworten könnte.

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Re: Frage WBK

Beitrag von gewo » So 1. Nov 2015, 02:58

Centershot hat geschrieben:Sorry...aber da stellt sich schon eine Frage:

...und Sie könne eh nur 1 eintragen....

Wenn man, wie das häufig geschieht, die WBK für 2 Waffen beantragt...und daher SS UND (!) SV angibt...wird dann eine der beiden Begründungen gestrichen...und die WBK folglich nur für eine Waffe ausgestellt?
Ist es eine Ermessensentscheidung der Behörde eine der beiden angegebenen Begründungen streichen zu dürfen?
Oder sind die Behörden neuerdings angewiesen nur eine Begründung bei der Antragstellung zu akzeptieren...und folglich die WBK nur für eine Waffe auszustellen?
Ist es rechtlich in Ordnung bei der Antragstellung zu sagen dass nur ein Platz in der WBK eingetragen werden kann...und wenn ja...wo kann man das nachlesen?

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seit der umstellung aufs ZWR gibt es keine antragsformulare mehr wie frueher.
der bearbeiter am amt ( bh, magistrat, polizeikommisariat) gibt die daten online ein.
die begruendung wird aus einem menue ausgewaehlt
es ist aus technischen gruenden daher nur eine begruendung pro antrag moeglich
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Re: Frage WBK

Beitrag von outlet » Mo 2. Nov 2015, 13:54

gewo hat geschrieben:
Centershot hat geschrieben:Sorry...aber da stellt sich schon eine Frage:

...und Sie könne eh nur 1 eintragen....

Wenn man, wie das häufig geschieht, die WBK für 2 Waffen beantragt...und daher SS UND (!) SV angibt...wird dann eine der beiden Begründungen gestrichen...und die WBK folglich nur für eine Waffe ausgestellt?
Ist es eine Ermessensentscheidung der Behörde eine der beiden angegebenen Begründungen streichen zu dürfen?
Oder sind die Behörden neuerdings angewiesen nur eine Begründung bei der Antragstellung zu akzeptieren...und folglich die WBK nur für eine Waffe auszustellen?
Ist es rechtlich in Ordnung bei der Antragstellung zu sagen dass nur ein Platz in der WBK eingetragen werden kann...und wenn ja...wo kann man das nachlesen?

Das wären interessante Fragen...die vielleicht ein kompetenter Insider beantworten könnte.


seit der umstellung aufs ZWR gibt es keine antragsformulare mehr wie frueher.
der bearbeiter am amt ( bh, magistrat, polizeikommisariat) gibt die daten online ein.
die begruendung wird aus einem menue ausgewaehlt
es ist aus technischen gruenden daher nur eine begruendung pro antrag moeglich



Ich weiß ja jetzt nicht, ob das von BL zu BL verschieden ist, aber die Sachbearbeiterin hat bei mir beides eingetragen, weil sie noch extra gefragt hat. Vielleicht hat sich das ja schon wieder geändert.

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Re: Frage WBK

Beitrag von kraeutersalz » Mo 2. Nov 2015, 18:08

bei mir wiederum wurde überhaupt nicht nach einer Begründung gefragt - ob der Sachbearbeiter einfach irgendwas eingetragen hat weiß ich natürlich nicht.

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Re: Frage WBK

Beitrag von Ayco1973 » Mo 2. Nov 2015, 23:56

Also bei mir hat Sie gleich 2 Plätze angekreutzt ohne etwas zu sagen.
Und als Begründung Sportschiessen.

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Re: Frage WBK

Beitrag von Sodastream » Fr 6. Nov 2015, 00:22

Ich wollte eigentlich die Begründung Erbschaft angeben, da mein Vater 5 Plätze mit Sport- und Sammelwaffen belegt hat. Da er noch lebt hat der Sachbearbeiter Sportschießen eingetragen :lol: :lol: :lol:
Hatte auch im Psych. Gutachten die Erbschaft angegeben, hat niemanden Interessiert
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Re: Frage WBK

Beitrag von austria_fighter7 » Fr 6. Nov 2015, 02:25

Beim Antrag würde ich mich aber lieber durchsetzen und auf das Eintragen der Selbstverteidigung als Rechtfertigung beharren... hat man ein Risiko weniger
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Re: Frage WBK

Beitrag von redstorm » Fr 6. Nov 2015, 18:28

ich war die woche beantragen.
hab sportschiessen angegeben worauf die sachbearbeiterin (ausgesprochen nette dame) meinte dass das nicht geht, ich bin ja in keinen schützenverein.
selbstverteidigung wäre das zauberwort, so haben wir das dann gemacht.
bezahlt hab ich auch gleich. antrag geht nun zur örtlichen polizei zur prüfung.

eingetragen wurden 2 plätze.
zubehör eintragen war nicht möglich.
„Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ Benjamin Franklin

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Re: Frage WBK

Beitrag von Chris K » Fr 6. Nov 2015, 18:40

Hallo wertes Forum
bin auch neu hier, lese zwar schon länger mit. Ich glaube das hängt von den Beamten in der zuständigen Behörde ab. Mein Kollege auf der BH HL bekam ohne weiteres als Sportschütze die WBK, bei mir in HO musste ich auch auf SV umsteigen, hoffe nächste Woche bekomm ich sie.
Was soll sich Anfänger für FFW zulegen?, eigentlich nur zur SV gedacht, aber meine Arbeitskollegen fahren 1-2/Monat in den Schiesskeller, da muss ich auch mit.
übrigens heiße Christian, 44 Jahre, Bez. HO.

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