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Verwahrung der Waffe

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Myon
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Re: Verwahrung der Waffe

Beitrag von Myon » Mo 9. Nov 2015, 20:10

Geht es hier jetzt über die Verwahrung der Waffe oder darum Wertgegenstände so im Haus zu Sichern das sie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch im Haus bleiben?
In meinen Augen sind das zwei verschiedene Paar Schuhe ;)
Klar kann man beides kombinieren, machen aber mit Sicherheit 95% hier nicht (mich eingeschlossen) weil da der Waffenschranke eben kein Waffenschrank sondern ein Safe ist.

gewo
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Re: Verwahrung der Waffe

Beitrag von gewo » Mo 9. Nov 2015, 20:32

Pedro hat geschrieben:Das ist natürlich Käse... ich darf aber anmerken das man unter "Lock Picking" im Netz jedes noch so namhafte Zylinderschloss in Videos sehr schnell geknackt bekommt.


irgendwie glaub ich ich bin im falschen film

die leut die bei dir zu besuch kommen ... die freundinnen von der gattin ... die kollegen aus dem fussballverein ... die eltern der klassenkameraden ... die tante gerti die am wochenende zum kaffe kommt .... oder wer sonst noch so als legal in der wohnung anwesend in frage kommt .....

die alle kommen bei euch mit bohrmaschine und lock picking werkzeug an?
echt jetzt?
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Counterstriker
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Re: Verwahrung der Waffe

Beitrag von Counterstriker » Mo 9. Nov 2015, 20:34

Pedro hat geschrieben:Geldkassette aus Blech mit Standardschlüssel die per Definition ja auch ausreichend wäre

Nur wenn sie gegen Wegnahme gesichert ist.
Wenn alle das täten was sie mich können, dann käme ich gar nicht mehr zum sitzen.

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Re: Verwahrung der Waffe

Beitrag von gewo » Mo 9. Nov 2015, 23:40

auf die palme eh nix

aber wie gesagt
sobald man das differenziert

aussenhuelle tuere fenster ..... die sind fuer den kriminellen taeter zu ueberwinden .... wenn die durchschnittlich gut sind in relation zur umgebung .... fann ist der schutz gehen wegnahme durch einen kriminellen taeter ausreichend

der safe in der wohnung ist nur mehr zum schutz gegen den zugriff von sich BERECHTIGT in der wohnung aufhaltenden personen welche keine waffenrechtlichen dokumente besitzen

und wenn ich da was von lock picking lese ....... das ist halt doch a bisserl weit hergeholt, oder ...?
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Re: Verwahrung der Waffe

Beitrag von Blaine » Di 10. Nov 2015, 09:23

man braucht bei den billigen elektronischen kein lock picking
wie im zweiten video von dauerfeuer reicht ein gezielter klaps und das teil is offen :o :shock: :o
https://www.youtube.com/watch?v=hcYB9ceiAiY

und nein, es is kein fake...

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Re: Verwahrung der Waffe

Beitrag von pointi2009 » Di 10. Nov 2015, 10:06

daher baut man einen Möbeltresor so ein, dass man von keiner Seite an die Wände schlagen kann :D
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sauersigi
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Re: Verwahrung der Waffe

Beitrag von sauersigi » Di 10. Nov 2015, 10:53

und wie geht der dann auf, wenn ALLE Seiten eingemauert sind... :whistle:

Nix für ungut. Manchmal sind so Diskussionen einfach müssig, wenn ich mir eine Waffe kaufe, muss auch das Geld vorhanden sein um für einen vernünftigen Lagerort, ob Tresor, Panzerschrank, ja da gibt es Unterschiede, sorgen zu können.
Es muss nicht immer die Minimalvariante einer Geldkassette sein. Unabhängig ob zulässig oder nicht.

Jeder der eine Waffe besitzt, damit sorgsam umzugehen weiß, kommt nicht auf die Idee einen € 39,90 Tresor für seine Waffe zu verwenden die meist ein Vielfaches davon wert sind.

und auf Argumente, ich wohne ja eh alleine und daher lasse ich immer alles rumliegen, Denen ist nicht zu helfen und die verstehen auch nicht dass es ,berechtigt Anwesende gibt, die eine fremde Wohnung betreten dürfen, ob einem das passt oder nicht!

Wäre interessant, wenn mal einer der beratungsresistenten zur Behörde geht und fragt, ich hab jetzt eine FFW , die darf ich eh so rumliegen lassen, oder? Würde mich wundern wenn er seine Waffen behalten darf....
„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
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Re: Verwahrung der Waffe

Beitrag von pointi2009 » Di 10. Nov 2015, 11:30

wer redet von ALLEN Seiten?

und wie schon gewo anführt, wenn der Aussenschutz vom Objekt gut ist sind die Anforderungen an den Innenschutz nicht mehr so hoch anzusetzen. Wenn der Täter mal im Objekt ist, speziell Haus, dann schafft er den Tresor auch noch, und wenn er den aus dem Möbel rausreissen muss und mitnehmen. Da ist mir ein Tresor, der weniger wiegt lieber, als wenn er einen schweren quer durch Haus wirft, weil er den nicht tragen kann/will (und ja auch das ist schon passiert und ich weiss auch bei wem) - der Schaden am Haus war um ein vielfaches höher, als der Verlust der Sachen im Tresor.

Und zwischen einem Tresor, egal welcher Schutzklasse und offen rumliegen lassen sind Welten!
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Re: Verwahrung der Waffe

Beitrag von bino71 » Di 10. Nov 2015, 11:45

+1 sauersigi

Wer für die Zukunft plant, sollte sich sowieso die Einmalinvestition eines Langwaffenschrankens leisten.

Ich habe zZ 2 ... einen 40 Euro Schrank für die Munition, einen 400 Euro feuerfesten Sentry Safe für die KW.
Jetzt, wo ich mich mit den Gedanken von Langwaffen spiele, sind beide Tresore fürn Mistkübel (von der Waffen-Lagerung her gesehen)

Daher macht Euch wirklich Gedanken darüber, genauso wie bei der Waffenwahl, weil man sehr die Falsche trifft (gleiches Kaliber, HA 22er statt 223 usw)

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Re: Verwahrung der Waffe

Beitrag von PKB » Di 10. Nov 2015, 12:27

Das ein einfaches Thema für eine Kaufempfehlung in regelrechter Diskussion ausartet hatte ich auch nicht gedacht.

Fakt ist ich habe den Fingerprint-Safe gekauft für 80 statt 130 der reicht mir völlig aus - Langwaffenschrank kommt für mich nicht in Frage da kein Platz in der Wohnung und kein Bedarf.

Wer hat den bitte das Argument des alleine Lebens und rumliegen lassens gebracht? :?

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Re: Verwahrung der Waffe

Beitrag von BigBen » Di 10. Nov 2015, 13:23

PKB hat geschrieben:Das ein einfaches Thema für eine Kaufempfehlung in regelrechter Diskussion ausartet hatte ich auch nicht gedacht.


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Re: Verwahrung der Waffe

Beitrag von PKB » Di 10. Nov 2015, 17:43

BigBen hat geschrieben:
PKB hat geschrieben:Das ein einfaches Thema für eine Kaufempfehlung in regelrechter Diskussion ausartet hatte ich auch nicht gedacht.


Willkommen auf Pulverdampf!


:lol:

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Re: Verwahrung der Waffe

Beitrag von IT Guy » Di 10. Nov 2015, 19:41


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Re: Verwahrung der Waffe

Beitrag von gewo » Di 10. Nov 2015, 20:02

IT Guy hat geschrieben:http://www.regionews.at/newsdetail/Bad_Goisern_Moebeltresor_aus_Wohnhaus_gestohlen-124591
nur so zum Nachdenken. ;-)


zum wiederholten mal:

es gibt MINDESTSTANDARDS welche die behoerde verlangt
im gesetz steht dazu nichts detailiertes
diese mindestanforderungen ergeben sich aus erlaessen und OGH urteilen betreffend vermeintlicher oder tatsaechlicher verwahrungsmaengel

es ergeben sich zwei verpflichtungen fuer den legalwaffenbesitzer
1.) schuetz der wegnahme der waffe vor einem kriminellen taeter
2.) schutz vor dem zugriff durch sich legal in der wohnung aufhaltende personen weöche jedoch nicht ueber ein waffenrechtliches dokument verfuegen

BEIDE anforderungen sind zu erfuellen

bei einer durchschnittlich geschuetzen wohnung (ordentliche tuere, keine gekippten erdgeschossfenster, keine dachflaechenfenster) wuerde (wenn man nur den punkt 1.) beruecksichtigt) eigentlich ueberhaupt keine verwahrunsgverpflichtung ergeben soferne man alleine wohnt, nie jemand mitnimmt und keiner einen wohnungschluessel hat

in der praxis haelt das aber NICHT (auch wenn es vor kurzem im burgenland ein hoechstgerichtliches urteil gab wo einem waffenbesitzer recht gegeben wurde obwohl der die knarre im nachtkasterl hat liegen gehabt in seiner abwesenheit, oder so ... meiner meinung nach ein klassisches fehlurteil) weil die anwesenheit von sich legal in der wohnung aufhaltigen personen nicht grundsaetzlich verhinderbar ist.

DAHER muss eine waffe in der wohnung in abwesenheit des waffenbesitzers immer eingesperrt werden
dieses versperren ist AUSSCHLIESSLICH gegen den zugriff durch personen gerichtet welche sich LEGAL in der wohnung aufhalten.
denn den schutz gegen den kriminellen taeter stellt ja bereits die aussensicherung des hauses oder der wohnung dar (ordentliche eingangstuere, geschlossene fenster in abwesenheit ect)

fazit:
niemand wird daran gehindert sich einen hochsicherheitstresor fuer seine waffen anzuschaffen. im gegenteil. finde ich gut!
oder eine massiven stahlschrank, warum nicht? wer platz hat und das so will... der wille des menschen ist sein himmelreich!

vorwuerfe oder moralkritik an waffenbesitzern die ihre waffen "nur" dem gesetz entsprechend ordnungsgemaess verwahren laufen aber meiner meinung nach voellig ins leere.

nur deshalb weil die einen fuer sich "das allerbeste, ueberdurchschnittliche" wollen duerfen nicht anderere die sich nur "das ordentliche, gesetzlich noetige" leisten koennen oder wollen ins eck gestellt werden. das ist nicht in ordnung finde ich.

wir haben gesetze
die sind eh relativ streng
wer seine waffen behalten will der haelt sich dran
sonst muss er sie abgeben

aber es gibt keinen grund ANDERE zu einer uebererfuellung von gesetzlichen bestimmungen zu draengen
so quasi moralisch erzwungene 90km/h freiwillig auf der autobahn statt der erlaubten 130 km/h
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GSchoenbauer
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Re: Verwahrung der Waffe

Beitrag von GSchoenbauer » Di 10. Nov 2015, 21:25

Danke für die klaren Worte !!!
:clap: :clap: :clap:

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