IT Guy hat geschrieben:http://www.regionews.at/newsdetail/Bad_Goisern_Moebeltresor_aus_Wohnhaus_gestohlen-124591
nur so zum Nachdenken.

zum wiederholten mal:
es gibt MINDESTSTANDARDS welche die behoerde verlangt
im gesetz steht dazu nichts detailiertes
diese mindestanforderungen ergeben sich aus erlaessen und OGH urteilen betreffend vermeintlicher oder tatsaechlicher verwahrungsmaengel
es ergeben sich zwei verpflichtungen fuer den legalwaffenbesitzer
1.) schuetz der wegnahme der waffe vor einem kriminellen taeter
2.) schutz vor dem zugriff durch sich legal in der wohnung aufhaltende personen weöche jedoch nicht ueber ein waffenrechtliches dokument verfuegen
BEIDE anforderungen sind zu erfuellen
bei einer durchschnittlich geschuetzen wohnung (ordentliche tuere, keine gekippten erdgeschossfenster, keine dachflaechenfenster) wuerde (wenn man nur den punkt 1.) beruecksichtigt) eigentlich ueberhaupt keine verwahrunsgverpflichtung ergeben soferne man alleine wohnt, nie jemand mitnimmt und keiner einen wohnungschluessel hat
in der praxis haelt das aber NICHT (auch wenn es vor kurzem im burgenland ein hoechstgerichtliches urteil gab wo einem waffenbesitzer recht gegeben wurde obwohl der die knarre im nachtkasterl hat liegen gehabt in seiner abwesenheit, oder so ... meiner meinung nach ein klassisches fehlurteil) weil die anwesenheit von sich legal in der wohnung aufhaltigen personen nicht grundsaetzlich verhinderbar ist.
DAHER muss eine waffe in der wohnung in abwesenheit des waffenbesitzers immer eingesperrt werden
dieses versperren ist AUSSCHLIESSLICH gegen den zugriff durch personen gerichtet welche sich LEGAL in der wohnung aufhalten.
denn den schutz gegen den kriminellen taeter stellt ja bereits die aussensicherung des hauses oder der wohnung dar (ordentliche eingangstuere, geschlossene fenster in abwesenheit ect)
fazit:
niemand wird daran gehindert sich einen hochsicherheitstresor fuer seine waffen anzuschaffen. im gegenteil. finde ich gut!
oder eine massiven stahlschrank, warum nicht? wer platz hat und das so will... der wille des menschen ist sein himmelreich!
vorwuerfe oder moralkritik an waffenbesitzern die ihre waffen "nur" dem gesetz entsprechend ordnungsgemaess verwahren laufen aber meiner meinung nach voellig ins leere.
nur deshalb weil die einen fuer sich "das allerbeste, ueberdurchschnittliche" wollen duerfen nicht anderere die sich nur "das ordentliche, gesetzlich noetige" leisten koennen oder wollen ins eck gestellt werden. das ist nicht in ordnung finde ich.
wir haben gesetze
die sind eh relativ streng
wer seine waffen behalten will der haelt sich dran
sonst muss er sie abgeben
aber es gibt keinen grund ANDERE zu einer uebererfuellung von gesetzlichen bestimmungen zu draengen
so quasi moralisch erzwungene 90km/h freiwillig auf der autobahn statt der erlaubten 130 km/h