IT Guy hat geschrieben:raptor hat geschrieben:...Auf einem behördlich abgenommenen Schießstand, wo somit das WaffG nicht gilt, ...
Entschuldige, aber wenn ich sowas lese könnte ich kotzen. Auch auf Schießständen GILT das Waffengesetz!
Solche Klugscheißerei ist momentan das wichtigste. Bitte sofort immer aus der Haut fahren, wenn ein anderer Post etwas schreibt, das formell nicht 100% richtig ist! Jetzt ist Rabulistik unter Waffenbesitzern, wie gesagt, ganz wichtig und Kern der Sache!
Natürlich gilt das Waffengesetz per se, aber viele seiner Bestimmungen gelten am behördlich genehmigten Schießstand eben nicht. Deshalb dürfen dort u. a. Kinder schießen, wenn der Betreiber einverstanden ist.
Aber danke für Deinen wichtigen Beitrag. Vielleicht hilft das Übergeben wegen eines Internetpostings ja beim Abnehmen.