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von fritzthemoose » Fr 20. Nov 2015, 21:16
So um mal wieder zu unterbrechen und für die die mehr tun wollen als nur hier schreiben. Eine Briefvorlage. Kommt nicht von mir sondern aus Dt daher bitte entsprechend abändern.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter / Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
Ihr Handeln gegen eine verfehlte und ungerechtfertigte EU-Richtlinie ist erforderlich. Es geht um das angedachte Verbot halbautomatischer Feuerwaffen für den zivilen Gebrauch sowie das Verbot von Schusswaffenverkäufen über das Internet. Das nämlich hat die EU-Kommission unter der Federführung von Jean-Claude Juncker und Elżbieta Bieńkowska vor dem Hintergrund der jüngsten Terrorattacken in Paris beschlossen [1, 2].
Der Entwurf ist aus folgenden Gründen nicht geeignet, den Schwarzmarkt auszutrocken, den Terrorismus zu stoppen und für mehr innere Sicherheit zu sorgen:
Terroristen scheren sich nicht um Gesetze, wohingegen Legalwaffenbesitzer kriminalistisch nicht in Erscheinung treten.
Sämtliche Kriminalstatistiken belegen eindrucksvoll, dass Schusswaffen in privater Hand kein Problem darstellen [3]. Der ehemalige Interpol-Chef Ronald Noble hat sogar empfohlen, die Bürger mit Waffen auszustatten, damit sie sich besser gegen Terrorismus zur Wehr setzen zu können [4].
Ein Verbot von halbautomatischen Gewehren bringt keinen Sicherheitsgewinn [5, 6].
Terroristen besitzen in der Regel vollautomatische Waffen, zumeist nach der Bauart einer Kalashnikov (AK47). Diese Waffen sind längst in der EU für Zivilisten verboten. Kriminelle beschaffen sie sich deshalb auf dem Schwarzmarkt.
Dieser Schwarzmarkt nährt sich nicht aus den Verkäufen oder dem "Verlieren" legaler Waffen, sondern aus Beständen von Armeen, die ihre Waffen zum Beispiel zum Ende des Balkankonflikts illegal veräußert haben.
Dank längst existierender EU-weiter Regelungen zum legalen Erwerb von Schusswaffen ist es für Sportschützen, Jäger und Waffensammler unmöglich, unbemerkt von den Behörden ihre Waffen Unbefugten zugänglich zu machen:
Kein behördlich autorisierter Händler verschickt Waffen, ohne dass er sich vorher gründlich davon überzeugt hat, dass der Empfänger tatsächlich zum Erwerb dieser Waffe berechtigt ist.
Jede Waffe hat eine Seriennummer, anhand derer sich ihre Herkunft leicht nachvollziehen lässt.
Händler und Privatleute sind dazu verpflichtet, jede Überlassung von Waffen an die zuständigen Behörden zu melden. Diese tragen die Daten von Waffe, Verkäufer und Käufer ins Nationale Waffenregister ein. Verkäufe in andere EU-Länder werden ans Bundeskriminalamt gemeldet, Verkäufe in Drittländer kontrolliert der Zoll.
Am Abend des 18.11.2015 hat ein belgischer Sportschütze eine Petition gegen den Entwurf der EU-Kommission gestartet, die stündlich mehr als 1000 Zeichner dazu gewinnt [7].
Diese Petition ist nicht nur aus obigen Gründen so erfolgreich: Würde der Entwurf zu nationalem Recht, wären davon 200 Millionen EU-Bürger betroffen, die völlig zu Unrecht kriminalisiert würden — noch dazu durch ein unwirksames Vorhaben. Der Entwurf der EU-Richtlinie unterstellt den gesetzestreuen und unbescholtenen Besitzern legaler Waffen, sie würden diese an Terroristen verkaufen. 200 Millionen EU-Bürger unter Generalverdacht zu stellen, ist für eine demokratische, freiheitliche Gesellschaft untragbar.
Ein Verbot von halbautomatischen Waffen führte zudem zur Enteignung Millionen gesetzestreuer EU-Bürger und das verstieße gegen Artikel 17 der Grundrechtecharta der EU. Darüber hinaus gefährdete ein solches Verbot die Existenzen zahlreicher kleiner und großer Waffenhersteller, Büchsenmacherbetriebe und Waffenhändler.
Als Abgeordneter liegt es in Ihren Händen, diesem Entwurf eine Absage zu erteilen. Das können Sie jetzt informiert und mit gutem Gewissen tun. Bitte machen Sie von Ihrem Veto-Recht Gebrauch.
Danke vielmals.
Freundliche Grüße,
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