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Verkauf Kat. C
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Verkauf Kat. C
Da ich einem Freund meinen Marlin UHR verkaufen will habe ich mir einmal das Gesetz bezüglich der Bestimmungen für die Überlassung von Kat C Waffen angesehen. Wenn ich das richtig verstanden habe bräucht ich eigentlich nur feststellen ob derjenige dem ich die Waffe überlasse 18 Jahre alt ist? Kein Kaufvertrag, keine Ausweiskopie, keine Meldung von mir an die Behörde etc?
Da mir das zu unsicher ist habe ich mir überlegt einen Kaufvertrag wie beim Autokauf aufzusetzen.
Herr X ,Ausweisnummer XXXX verkauft Herrn Y Ausweisnummer YYYY die Waffe Z Seriennummer ZZZZ Kaliber ZxZZ
Privatverkauf keine Gewährleistung
Ich weise darauf hin, daß die Waffe innerhalb von 6 Wochen nach Kauf vom Käufer ins ZWR gemeldet werden muss.
Wien,am 26.11.2015 Unterschrift X Unterschrift Y
Fehlt da noch was?
LG
Da mir das zu unsicher ist habe ich mir überlegt einen Kaufvertrag wie beim Autokauf aufzusetzen.
Herr X ,Ausweisnummer XXXX verkauft Herrn Y Ausweisnummer YYYY die Waffe Z Seriennummer ZZZZ Kaliber ZxZZ
Privatverkauf keine Gewährleistung
Ich weise darauf hin, daß die Waffe innerhalb von 6 Wochen nach Kauf vom Käufer ins ZWR gemeldet werden muss.
Wien,am 26.11.2015 Unterschrift X Unterschrift Y
Fehlt da noch was?
LG
Zuletzt geändert von Hailwood am Do 26. Nov 2015, 10:23, insgesamt 4-mal geändert.
Re: Verkauf Kat. C
Ergänzt Danke
- Heisenberg
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- Wohnort: walddorf
Re: Verkauf Kat. C
Ich würde noch Kaliber anführen und den Passus "[...] da Privatverkauf keine [...]" kannst du rein rechtlich aus weglassen.
LG
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I´m the one who knocks!
Re: Verkauf Kat. C
Ergänzt Danke
Privatverkauf werd ich drinnen lassen schaden kann es ja nicht.
Gibt es nach dem Verkauf eigentlich eine Möglichkeit das ich die Waffe aus dem ZWR austragen lasse?
Privatverkauf werd ich drinnen lassen schaden kann es ja nicht.
Gibt es nach dem Verkauf eigentlich eine Möglichkeit das ich die Waffe aus dem ZWR austragen lasse?
Re: Verkauf Kat. C
Die Waffe ist (wenn nicht vor was ich wann gekauft) schon im ZWR auf Herrn X gemeldet.
Muss Herr X jetzt irgendwas machen, um diesen Eintrag löschen zu lassen?
Oder passiert das automatisch, wenn Herr Y die Waffe meldet?
Muss Herr X jetzt irgendwas machen, um diesen Eintrag löschen zu lassen?
Oder passiert das automatisch, wenn Herr Y die Waffe meldet?
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- Registriert: Mo 8. Dez 2014, 19:41
Re: Verkauf Kat. C
Heisenberg hat geschrieben:den Passus "[...] da Privatverkauf keine [...]" kannst du rein rechtlich aus weglassen.
wie kommst du darauf?
- Heisenberg
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- Registriert: Mi 6. Nov 2013, 10:07
- Wohnort: walddorf
Re: Verkauf Kat. C
johnbond01 hat geschrieben:Heisenberg hat geschrieben:den Passus "[...] da Privatverkauf keine [...]" kannst du rein rechtlich aus weglassen.
wie kommst du darauf?
Naja da bei Verkauf unter Privatpersonen nicht das KSchG greift - musst du somit nicht extra die Gewährleistung ausschließen weil sie gar nicht auf dich greift.
I´m the one who knocks!
Re: Verkauf Kat. C
@Heisenberg: die Gewährleistung muss auch bei Privatverkäufen ausgeschlossen werden. (siehe Autoverkauf etc.). Da bist du auch nicht im KschG sondern im ABGB §922 ff?
du selbst hast nicht die Pflicht oder das Recht Nachforschungen anzustellen oder anstellen zu lassen. Mich hat nämlich auch eine Kat C Waffe aus dem ZWR angegrinst die ich verkauft habe (Gott sei Dank mit KV) und nicht bei mir ausgetragen wurde.
du selbst hast nicht die Pflicht oder das Recht Nachforschungen anzustellen oder anstellen zu lassen. Mich hat nämlich auch eine Kat C Waffe aus dem ZWR angegrinst die ich verkauft habe (Gott sei Dank mit KV) und nicht bei mir ausgetragen wurde.
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- Registriert: Mo 8. Dez 2014, 19:41
Re: Verkauf Kat. C
Heisenberg das ist leider falsch. Die Gewährleistung ergibt sich aus dem Vertragsrecht (ABGB siehe oben 922ff) nur die zwingende Anwendung ist im Konsumentenschutz normiert. (9 KSchG) -> das heißt der Unternehmer kann sie nicht einschränken, der Private schon. Sie gilt aber "von selbst" bei JEDEM Vertrag!
insofern bitte UNBEDINGT einen Satz wie "unter Ausschluss jeder Gewährleistung" drinnen lassen.
insofern bitte UNBEDINGT einen Satz wie "unter Ausschluss jeder Gewährleistung" drinnen lassen.
Re: Verkauf Kat. C
Wenn du google bemühst bekommst schon paar vorlagen von vereinen etc.
Das bissl abändern und schon läufts
Die pflicht zu meldung hat ser käufer, der muss das beim händler im zwr eintragen lassen.
Das bissl abändern und schon läufts
Die pflicht zu meldung hat ser käufer, der muss das beim händler im zwr eintragen lassen.
Re: Verkauf Kat. C
Incite hat geschrieben:@Heisenberg: die Gewährleistung muss auch bei Privatverkäufen ausgeschlossen werden. (siehe Autoverkauf etc.). Da bist du auch nicht im KschG sondern im ABGB §922 ff?
du selbst hast nicht die Pflicht oder das Recht Nachforschungen anzustellen oder anstellen zu lassen. Mich hat nämlich auch eine Kat C Waffe aus dem ZWR angegrinst die ich verkauft habe (Gott sei Dank mit KV) und nicht bei mir ausgetragen wurde.
Mit der betroffenen Person bin ich schon lange befreundet und vertraue dieser auch vollkommen, allerdings ist mit einem KV meiner Meinung nach eine Auswirkung auf ein etwaiges Fehlverhalten des Käufers auf mich ausgeschlossen. Da sollte man kein Risiko eingehen.
Re: Verkauf Kat. C
Heisenberg hat geschrieben:johnbond01 hat geschrieben:Heisenberg hat geschrieben:den Passus "[...] da Privatverkauf keine [...]" kannst du rein rechtlich aus weglassen.
wie kommst du darauf?
Naja da bei Verkauf unter Privatpersonen nicht das KSchG greift - musst du somit nicht extra die Gewährleistung ausschließen weil sie gar nicht auf dich greift.
auch bei privatverkaeufen gilt die gesetzliche gewaehrleistung
selbst wenn es ein hundert jahre alter ordonnanzrepetierer ist
jeder mangel der innerhalb von sechs monaten ab uebergabe der ware auftritt ist vom verkaeufer zu beheben (beweislastumkehr)
oder er hat die ware zurueck zu nehmen und den kaufpreis zurueck zu erstatten
ausser man schreibt in den kaufvertrag: gewaehrleistung ausgeschlossen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Verkauf Kat. C
ich würde sogar noch weitergehen und reinschreiben: "kein Rücktritts- und Wiederrufsrecht, eine Anfechtung aufgrund Irrtums wird ausgeschlossen" - dabei bin ich mir nicht 100% sicher ob das notwendig ist bzw. gerichtlich hält aber "kosts nix - schadts nix".
Re: Verkauf Kat. C
ein Ausschluss der Gewährleistung ist sinnvoll, am besten wie gesehen ohne jegliche Gewähr auf eigene Gefahr und Haftung, versteckte Mängel nicht ausgeschlossen !
Infidel