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Verkauf Kat. C

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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redstorm
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Re: Verkauf Kat. C

Beitrag von redstorm » Do 26. Nov 2015, 20:09

wenn ich 2 plätze auf der wbk habe und beide mit kat b belegt sind, kann ich dann eine/mehrere kat c oder d dazukaufen ohne die zuverlässigkeit zu verlieren ?
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Re: Verkauf Kat. C

Beitrag von rupi » Do 26. Nov 2015, 20:16

redstorm hat geschrieben:wenn ich 2 plätze auf der wbk habe und beide mit kat b belegt sind, kann ich dann eine/mehrere kat c oder d dazukaufen ohne die zuverlässigkeit zu verlieren ?

du kannst auch ohne WBK Kat C+D kaufen falls das an dir vorbeigegangen ist beim Waffenführerschein
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Re: Verkauf Kat. C

Beitrag von redstorm » Fr 27. Nov 2015, 18:08

rupi hat geschrieben:
redstorm hat geschrieben:wenn ich 2 plätze auf der wbk habe und beide mit kat b belegt sind, kann ich dann eine/mehrere kat c oder d dazukaufen ohne die zuverlässigkeit zu verlieren ?

du kannst auch ohne WBK Kat C+D kaufen falls das an dir vorbeigegangen ist beim Waffenführerschein


das ist mir schon klar aber meine frage war eine andere
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Re: Verkauf Kat. C

Beitrag von McMonkey » Fr 27. Nov 2015, 18:53

Mit was hättest du die WBK anders belegen können, als mit Kat B ??? Was hat ein Kauf von Kat C und D mit der WBK zu tun?

Welche andere Frage hast Du?
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Re: Verkauf Kat. C

Beitrag von redstorm » Fr 27. Nov 2015, 19:20

die frage ist wenn ich die 2 wbk plätze belegt hab, ob ich dann eine c dazukaufen kann. sollte doch möglich sein oder ?
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Re: Verkauf Kat. C

Beitrag von karl255 » Fr 27. Nov 2015, 19:30

@ redstorm:
du hast den dezenten hinweis von McMonkey wohl nicht verstanden.

Kat C und D bekommst auch ohne WBK -> die kann jeder erwerben der über 18 ist und gegen den kein waffenverbot
vorliegt - du bekommst sie 3 tage (abkühlphase) nach dem kauf vom händler ausgehändigt.
vorteilig ist, wennst a wbk hast kannst das gleich einpacken und mitnehmen.

auf der WBK steht ja nur die anzahl an Kat. B waffen,

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Re: Verkauf Kat. C

Beitrag von spareribs » Fr 27. Nov 2015, 19:44

Und so einer bekommt eine Wbk.....erschreckend :whistle:
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind ! :mrgreen:

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Re: Verkauf Kat. C

Beitrag von rhodium » Fr 27. Nov 2015, 20:02

Er meint wohl ob die Rechtfertigung SV flöten geht, so man eine FFW, die man auf eine auf der vorherigen Rechtfertigung basierende WBK eingetragen hat, besitzt und dann eine zur SV brauchbare Kat. C D kauft. Der Satz ist ja wie ein Patent-Absatz zum lesen ;-)

Nein verliert man nicht ... das nebenbei

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Re: Verkauf Kat. C

Beitrag von redstorm » Fr 27. Nov 2015, 20:21

rhodium hat geschrieben:Er meint wohl ob die Rechtfertigung SV flöten geht, so man eine FFW, die man auf eine auf der vorherigen Rechtfertigung basierende WBK eingetragen hat, besitzt und dann eine zur SV brauchbare Kat. C D kauft. Der Satz ist ja wie ein Patent-Absatz zum lesen ;-)

Nein verliert man nicht ... das nebenbei


danke
lieber einmal mehr fragen ....
mein führerschein kurs war leider wenig informativ.
das sollte man vielmehr ankreiden und nicht warum ich das trotz wbk nicht weiß. ich versuche zumindest das ich die infos bekomme ....
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