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wie am besten absichern beim vererben von waffen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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wie am besten absichern beim vererben von waffen

Beitrag von sniffer » Fr 4. Dez 2015, 14:42

servus freunde!

keine sorge, erfreue mich mit mitte 30 bester gesundheit, dennoch möchte ich für alle fälle gerüstet sein und zu dem thema "vererben von waffen" hätte ich ein paar fragen.

.... für den einen lächerlich für den anderen eine prall gefüllte WBK ..... sagen wir es so, ich hab doch einige nette sportgeräte die auch nach meinem tot nicht eingeschmozen werden sollten.
mein sohn, mittlerweile 18 jahre alt wird das erbe antreten und soweit ist das ganze auch geklärt, aber ......

ich habe mein testament, was meine waffen angeht nicht mit der hand geschrieben, sondern mit dem PC und dann unterschrieben.
jetzt meinte letztens wieder jemand "wenn das nicht mit der hand geschrieben ist dann nützt das überhaupt nichts und dein sohn bekommt die dinger nicht!" ?!?!?

extra dafür zum notar laufen wollte ich bisher auch nicht, aber stimmt die aussage und bleibt mir wirklich nichts anderes als 1000% auf nummer sicher zu gehen und den notar aufzusuchen?

wie handhabt ihr das thema? ist es euch egal was damit passiert? muss man überhaupt was machen oder gehen die waffen automatisch in die verlassenschaft?

klärt mich bitte auf, denn da hat sich mittlerweile doch eine ordentliche summe angesammelt.

dank euch
sniffer
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Re: wie am besten absichern beim vererben von waffen

Beitrag von Al3x » Fr 4. Dez 2015, 14:57

Geh zum Notar.
"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"

http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/

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Re: wie am besten absichern beim vererben von waffen

Beitrag von Lindenwirt » Fr 4. Dez 2015, 15:03

Testament eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist grundsätzlich gültig und zwar so lange es keine neuere Version gibt.
Ich habe auch so was, das ist auch mit meinem Notar abgestimmt. Und beim Notar war ich viel (Hausbau, Trennung, jetzige Freundin wieder angeschrieben, etc.)

Aber Alex hat natürlich recht, es gibt vieles zu beachten und da es sich hier um mehr als ein "Ich überlasse mein gesamtes Vermögen, bla bla bla" geht würde ich zumindest beim Notar anfragen was er sagt. In deinem Fall spielt ja das Waffengesetz etc. dann auch mit.

lg

Centershot
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Re: wie am besten absichern beim vererben von waffen

Beitrag von Centershot » Fr 4. Dez 2015, 15:07

"Rechtlich" werden dir sicher kompetentere User Ratschläge geben können...
Wenn du sicher gehen willst was mit deinen Waffen nach deinem Tod passieren wird ist meiner Meinung nach ein hinterlegtes Testament die beste Lösung.
Errichtet wird es von einem Notar, dabei wird der Punkt "Waffen" berücksichtigt.
Dabei genügt es testamentarisch zu verfügen dass die Person "A" alle in deinem Besitz befindlichen Waffen erbt.
Wenn die erbberechtigte Person noch keine WBK hat bekommt sie (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind) nach Beantragung eine WBK für die Zahl der geerbten Waffen.
Somit wäre gesichert dass deine Waffen deinen Wünschen entsprechend weitergegeben werden...

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Re: wie am besten absichern beim vererben von waffen

Beitrag von sniffer » Fr 4. Dez 2015, 15:14

ich habe es fast befürchtet dass ich hier noch mehr machen und dafür auch noch geld hinlegen muss, aber gut ......

wenn ich nichts mache, (und ich habe nur einen sohn) gehen die waffen dann automatisch an ihm (im rahmen des dann gültigen waffengesetzes)?
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Re: wie am besten absichern beim vererben von waffen

Beitrag von Lindenwirt » Fr 4. Dez 2015, 15:51

Bei meinem Freund wars so, inkl. autom. WBK Erweiterung. Normalerweise kein Problem.
Lg

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Re: wie am besten absichern beim vererben von waffen

Beitrag von johnbond01 » Fr 4. Dez 2015, 16:28

Also zivilrechtlich ist das kein Problem mit einem handschriftlichen Testament mit Unterschrift (und bitte auch mit Datum). Ein Ausdruck der unterschrieben wurde ist demgegenüber rechtlich NICHT relevant außer er wurde vor Zeugen unterfertigt (da gibts dann regeln wieviele Zeugen und welche Eigenschaft die haben müssen zb Notar sein = mühsamer als selbst schreiben)

sollte Gefahr sein dass dein Testament gefälscht wird, verschwindet etc bietet sich eine Hinterlegung bei Gericht oder einem Notar an. Wenn nicht ist das ein unnötiger Kostenfaktor.

Prinzipiell Erben die gesetzlichen Erben sowieso alles, gleichrangig mit einem Kind ist noch die Frau, insofern macht ein Legat/Vermächtniss (=Testamentsbestandteil der ein bestimmtes Ding einem Erben zuordnet) dann natürlich Sinn wenn es eine gibt.
Die Rechtsgrundlage zum Erbe ist leider wild im jahrhunderte alten ABGB verstreut wodurch sich Beratung durch einen Profi auszahlt wenn die Sachlage auch nur geringfügig komplizierter wird, hier sehe ich das allerdings anhand der oben ersichtlichen Sachlage nicht gegeben.

Problematisch könnte es natürlich sein wenn der Sohn keine WBK hat bzw. keine Plätze. Dazu einfach mal ins WaffG schauen worin steht:
§ 43. (1) Befinden sich im Nachlaß eines Verstorbenen Schusswaffen der Kategorie B, Kriegsmaterial oder verbotene Waffen, so hat derjenige, in dessen Obhut sich die Gegenstände im Erbfall befinden, dies unverzüglich der Behörde oder - sofern es sich um Kriegsmaterial handelt - der nächsten Militär- oder Sicherheitsdienststelle anzuzeigen. Die Behörde hat gegebenenfalls die Sicherstellung oder vorläufige Beschlagnahme dieser Gegenstände zu veranlassen oder die zur sicheren Verwahrung erforderlichen Anordnungen zu treffen.

(2) Gemäß Abs. 1 sichergestellte oder beschlagnahmte Gegenstände sind
1.
an den Erben oder Vermächtnisnehmer, wenn dieser innerhalb von sechs Monaten
, gerechnet ab dem Erwerb des Eigentums, die erforderliche Berechtigung zum Besitz dieser Gegenstände nachzuweisen vermag oder


2.an eine andere vom Erben oder Vermächtnisnehmer namhaft gemachte Person, wenn diese zum Besitz dieser Gegenstände berechtigt ist, auszufolgen. Anzeige- und Meldepflichten gemäß § 28 treffen in diesen Fällen die ausfolgende Behörde.


(3) Sind Schusswaffen der Kategorie B, Kriegsmaterial oder verbotene Waffen keinem Berechtigten auszufolgen oder war die Vernichtung des Kriegsmaterials erforderlich, geht das Eigentum daran auf den Bund über. Dem Erben oder Vermächtnisnehmer ist eine angemessene Entschädigung zu gewähren, wenn es dieser binnen sechs Monaten ab Eigentumsübergang verlangt und der Erblasser zum Besitz dieser Gegenstände befugt war. Für Kriegsmaterial leistet diese Entschädigung der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport.

(4) Der Antrag eines Erben oder Vermächtnisnehmers auf Erteilung der Berechtigung oder auf Erweiterung einer bestehenden Berechtigung, die für den Besitz eines gemäß Abs. 1 sichergestellten Gegenstandes erforderlich ist, bedarf keiner weiteren Rechtfertigung, sofern es sich nicht um Kriegsmaterial oder verbotene Waffen handelt. Die Frist des Abs. 2 Z 1 läuft jedenfalls bis zur Entscheidung über diesen Antrag.

(5) Wurden die Gegenstände nicht sichergestellt oder vernichtet und dem Erben oder Vermächtnisnehmer keine Bewilligung zum Besitz erteilt, hat er die noch in seiner Obhut befindlichen Gegenstände der Behörde binnen zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft der behördlichen Entscheidung spätestens binnen sechs Monaten abzuliefern oder einem zum Erwerb solcher Waffen Befugten zu überlassen. Bis zum Ablauf dieser Frist ist der Besitz der Gegenstände in diesen Fällen erlaubt.

(6) Sind in Abs. 1 genannte Gegenstände im Erbfalle in der Obhut eines Menschen, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, trifft die Anzeigepflicht dessen gesetzlichen Vertreter. § 11 Abs. 2 gilt.

(7) Erben oder Vermächtnisnehmer einer Schusswaffe der Kategorie C oder D trifft die Registrierungspflicht gemäß § 33 mit dem Erwerb des Eigentums. Die Registrierung bedarf keiner weiteren Begründung.
Link: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
Zuletzt geändert von johnbond01 am Fr 4. Dez 2015, 16:45, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: wie am besten absichern beim vererben von waffen

Beitrag von Hailwood » Fr 4. Dez 2015, 16:37

ich bin kein Rechtexperte ich spreche aber aus Erfahrung da ich leider bereits Waffen und andere Dinge geerbt habe. Grundsätzlich reich ein handeschriebenes Testament, ein Ausdruck nur mit Unterschrift reicht nicht. Es muß auch im Original sein, eine Kopie ist laut meines Notars nicht gültig. Grob umrissen muß in dem Testament stehen WER WEM WAS vererbt, das Ganze muß mit Ort und Datum unterschrieben werden. Sollten Streitereien zu erwarten sein, oder man will auf Nummer sicher gehen dann sollte man trotzdem einen Notar einschalten. Für den Erben ist es wichtig sich schon im Vorfeld mit dem Gesetzt § 43 Erbschaft oder Vermächtnis https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10006016 auseinanderzusetzen damit keine Fristen, Formalitäten etc. übersehen werden.

Für Kat.B Waffen ist es von Vorteil wenn der Erbe schon eine WBK hat, Erbschaft ist ein Grund für Erweiterung aber auch für Ausstellung einer WBK der nicht abgelehnt wird wenn alle anderen Bedingungen Erfüllt werden. Freie Plätze werden auf der Karte des Erben belegt. Hat er 2 Plätze frei, und 1 Glock und bekommt er 2 Waffen vererbt, dann wird die WBK um 1 Platz erweitert.

Auch muß man der zuständigen Behöre auch noch ausdrücklich mitteilen das man die Waffen übernehmen will, bei mir wurde erweitert aber nicht automatisch übertragen bevor ich nicht gesagt habe ja ich will die Dinger.
Zuletzt geändert von Hailwood am Fr 4. Dez 2015, 16:47, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: wie am besten absichern beim vererben von waffen

Beitrag von johnbond01 » Fr 4. Dez 2015, 16:44

fast richtig. ort ist egal und datum muss auch nicht sein (kann aber probleme geben wenn man mal ein anderes testament schreibt welches das erste ersetzen soll und es zum streit kommt welches das aktuelle testament ist)

wie gesagt bei einem einzelnen erben brauchst keinen aufstand machen sondern einfach das umsetzen was bereits oben steht. gibts auch in einer version die von der österr. notariatskammer abgenommen wurde: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 91031.html

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Re: wie am besten absichern beim vererben von waffen

Beitrag von Al3x » Fr 4. Dez 2015, 16:49

sniffer hat geschrieben:wenn ich nichts mache, (und ich habe nur einen sohn) gehen die waffen dann automatisch an ihm (im rahmen des dann gültigen waffengesetzes)?


Sichere dich bitte gegen deine EX ab, geh zum Notar und schreib explizit nur deinen Sohn rein.
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Re: wie am besten absichern beim vererben von waffen

Beitrag von Hailwood » Fr 4. Dez 2015, 17:03

Al3x hat geschrieben:
sniffer hat geschrieben:wenn ich nichts mache, (und ich habe nur einen sohn) gehen die waffen dann automatisch an ihm (im rahmen des dann gültigen waffengesetzes)?


Sichere dich bitte gegen deine EX ab, geh zum Notar und schreib explizit nur deinen Sohn rein.



Sollte nur der allerkleinste Zweifel bestehen daß es zu Streiterein bei der Erbschaft kommt dann umbedingt zum Notar gehen.

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Re: wie am besten absichern beim vererben von waffen

Beitrag von arch enemy » Sa 5. Dez 2015, 01:14

...hatte auch so was:

Handschriftlich verfasstes Testament mit Unterschrift - ok....solange kein Einspruch dagegen erhoben wird. Am besten noch 3 unbeteiligte Zeugen hinzufügen und passt. Vor allem kurz und bündig fassen - kein Schnick Schnack etc...ein Testament mit Maschine oder auf dem PC verfasst - nicht so ganz ideal.

Aber auf der sicheren Seite bist mit einem Testament beim Notar - kostet alles in allem 115 € (klingt viel, ist aber wirklich gut investiert) und die rechtlichen Feinheiten kannst auch Ausarbeiten lassen. Vor allem wird es im zentralen Testamentsregister erfasst...

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Re: wie am besten absichern beim vererben von waffen

Beitrag von razorback » Sa 5. Dez 2015, 06:50

gegen die EX brauchst garnix unternehmen - geschiedene Ehepartner haben kein Erbrecht.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 92043.html

Wenn Du also nur einen Sohn hast, brauchst überhaupt nichts zu machen, da er Alleinerbe ist und all Dein Besitz, also auch die Waffen auf ihn übergeht.
Er muß nur wie vorstehend schon zitiert wurde die Auflagen des WaffG rechtzeitig erfüllen und das Erbe auch annehmen.
quid quid agis, prudenter agas et respice finem.

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Re: wie am besten absichern beim vererben von waffen

Beitrag von Al3x » Sa 5. Dez 2015, 14:57

Trotzdem kannst du ihm um 120 Euro Ärger ersparen wenn doch irgendwem einfällt Einspruch zu erheben.
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Re: wie am besten absichern beim vererben von waffen

Beitrag von arch enemy » Sa 5. Dez 2015, 15:44

Al3x hat geschrieben:Trotzdem kannst du ihm um 120 Euro Ärger ersparen wenn doch irgendwem einfällt Einspruch zu erheben.


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