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Überprüfung der Verwahrung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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lalaton
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Überprüfung der Verwahrung

Beitrag von lalaton » So 6. Dez 2015, 16:17

Nachdem ich den Waffenführerschein und das positive psychologische Gutachten nun habe werde ich meinen Antrag fuer die WBK bei der Behoerde abgeben. Eine Frage habe ich noch zum Sachverhalt der 'Überprüfung der Verwahrung'. Die Polizei kommt dann zu einem nach Hause, an den Hauptwohnsitz, richtig?

Was genau machen die dabei bzw was wird kontrolliert oder auf was wird besonderes Augenmerk gelegt?

Eine weitere Frage ist der Nebenwohnsitz, dort wird die Waffe sein, auch ich bin dort. Am Hauptwohnsitz wohnen Vater und Mutter, bringt also nichts wenn die dort hin fahren. Kann man den Wunsch aussprechen das die Polizei am Nebenwohnsitz vorbeikommen soll? Hauptwohnsitz ummelden will ich nicht den dann muss ich auch KFZ & Co wieder ummelden was nur Zeit und Geld kostet...

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troglodyte
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Re: Überprüfung der Verwahrung

Beitrag von troglodyte » So 6. Dez 2015, 16:49

lalaton hat geschrieben:Was genau machen die dabei bzw was wird kontrolliert oder auf was wird besonderes Augenmerk gelegt?

ups, wo den Waffenführerschein gemacht, oder dabei eingenickt?

"Wenn keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass ein Mensch Waffen nicht sorgfältig verwahren wird, ist er nach § 8 Abs 1 Z 2 2. Fall WaffG als verlässlich im waffenrechtlichen Sinn anzusehen."
mehr dazu unbedingt hier nachlesen, Quelle: http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_OeffentlicheSicherheit/2003/09_10/Artikel_11.aspx
Dort steht, was 'die' dann machen werden :(

lalaton hat geschrieben:Eine weitere Frage ist der Nebenwohnsitz, dort wird die Waffe sein, auch ich bin dort. Am Hauptwohnsitz wohnen Vater und Mutter, bringt also nichts wenn die dort hin fahren.

Das könnte zu einem Problem werden:
"Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt."
Wenn dort nur Vater & Mutter wohnen und Du nicht an dieser Adresse wohnst, dann ist das auch nicht Dein Hauptwohnsitz. Ob das Auto dort mal gemeldet wurde oder nicht,
ist dafür nicht relevant. :? Quelle: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.990076.html
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Wildc8
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Re: Überprüfung der Verwahrung

Beitrag von Wildc8 » So 6. Dez 2015, 17:36

Ich hatte eine ähnliche Frage beim Kurs zur WBK, dort hieß es, dass dann die Überprüfung durch die Behörden am Zweitwohnsitz erfolgen würden. Warum sollte ich meine Waffen nicht einfach am Zweitwohnsitz verwahren können, wenn die Voraussetzungen dafür den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Denkt euch hier einfach nen coolen Status rein ...

gewo
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Re: Überprüfung der Verwahrung

Beitrag von gewo » So 6. Dez 2015, 17:42

Wildc8 hat geschrieben:Ich hatte eine ähnliche Frage beim Kurs zur WBK, dort hieß es, dass dann die Überprüfung durch die Behörden am Zweitwohnsitz erfolgen würden. Warum sollte ich meine Waffen nicht einfach am Zweitwohnsitz verwahren können, wenn die Voraussetzungen dafür den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.



nix spricht dagegen

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Re: Überprüfung der Verwahrung

Beitrag von -MHK- » So 6. Dez 2015, 18:01

Überprüft wird zuerst immer am Hauptwohnsitz, auch wenn die Waffen woanders sind.
Wirst du dort mehrere male nicht angetroffen, hinterlässt die Polizei evt einen Brief bzw mich haben sie angerufen.
Du machst dir dann entweder einen Termin aus oder sagst denen wo die Waffen grade sind. Die leiten das weiter und die Polizei vor Ort kontrolliert dann.
Es gibt (anscheinend) auch keine Möglichkeit vorab bescheid zu sagen dass die Waffen beispielsweise am Nebenwohnsitz verwahrt werden.

So wurde mir das von der Polizei bzw von der netten Dame bei der BH erklärt.

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Re: Überprüfung der Verwahrung

Beitrag von BigBen » So 6. Dez 2015, 18:02

Die Frage haben wir hier im Forum aber auch mind. 100 Mal beantwortet...bitte zuerst die Suchfunktion verwenden bevor ihr andere Leute bemüht ihre Zeit für euch zu investieren - danke.
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Re: Überprüfung der Verwahrung

Beitrag von troglodyte » So 6. Dez 2015, 18:10

gewo hat geschrieben:nix spricht dagegen

du kannst verwahren wo immer du willst
soferne die verwahrung dort sicher ist

So ist es! Fest versperrt und nur der WBK Inhaber kann ran.
Aber so wie eingangs erwähnt, am 'Hauptwohnsitz wohnt nur Papa & Mama' und ich wohne immer da
'am Zweitwohnsitz' könnte in neue Fragen der Überprüfer enden. Aber das ist eine andere Geschichte ;-)
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