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Gemeinsamer Waffenschrank mit Freundin

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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GSchoenbauer
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Re: Gemeinsamer Waffenschrank mit Freundin

Beitrag von GSchoenbauer » Sa 5. Dez 2015, 20:57

najo wennst den Spruch aber genau lest, dann steht da aber auch:

Weiters hat der VwGH im Erkenntnis vom 22. April 1981, Zahl 2978/80 ausgeführt, dass gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohner hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen keine „überspitzten Anforderung zu stellen“ sind.


und:
Unter Zugrundelegung der obgenannten Judikatur des VwGH, erscheint es zulässig, wenn die genehmigungspflichtigen Schusswaffen gemeinsam in einem Tresor verwahrt werden.

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Re: Gemeinsamer Waffenschrank mit Freundin

Beitrag von Stickhead » Sa 5. Dez 2015, 21:33

Übrigens, die Forensuche spuckt dazu sicher Massen an Threads aus.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Gemeinsamer Waffenschrank mit Freundin

Beitrag von Herbayx » So 6. Dez 2015, 10:08

Danke für eure Antworten, ja die Forensuche hab ich benutzt, allerdings gehen die Meinungen wie hier unterschiedlich auseinander! Am besten werde ich die Waffen getrennt verwahren!

Lg

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Re: Gemeinsamer Waffenschrank mit Freundin

Beitrag von McMonkey » So 6. Dez 2015, 10:37

Eine kluge "Idee". Wie ein Gummiband gespannt werden kann, ist hier nachzulesen http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=17&t=28689&hilit=Amtsmissbrauch.
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.

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Re: Gemeinsamer Waffenschrank mit Freundin

Beitrag von bino71 » So 6. Dez 2015, 13:32

Herbayx hat geschrieben:Danke für eure Antworten, ja die Forensuche hab ich benutzt, allerdings gehen die Meinungen wie hier unterschiedlich auseinander! Am besten werde ich die Waffen getrennt verwahren! Lg


Die Meinungen gehen auseinander, aber das Resultat ist absolut klar, vorallem bei Dir
Mann - Frau, verheiratet >> keine Probleme, gemeinsame Verwahrung möglich

Mann - Frau, zusammen, aber unverheiratet, Wohnen nicht durchgehend zusammen (daher auch nicht Hauptwohnsitz) >> viele Probleme, getrennte Verwahrung notwendig.


Zum Thema Mitbewohner: Ein Mitbewohner hat ja den Hauptwohnsitz meistens in der gleichen Wohnung angemeldet.

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Re: Gemeinsamer Waffenschrank mit Freundin

Beitrag von Herbayx » So 6. Dez 2015, 19:09

Ok, werd ich so machen! (getrennt)

Schade dass bei diesem Thema die Waffenhändler auch nicht so den Durchblick haben, die meisten meinen dies wäre mit Nebenwohnsitz und Partnerschaft ohne Ehe kein Problem!

Wenn man da blind auf die Aussagen vertraut sind beide die WBK bei der ersten Verwahrkontrolle los :-/

Danke an alle!
LG

johnbond01
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Re: Gemeinsamer Waffenschrank mit Freundin

Beitrag von johnbond01 » So 6. Dez 2015, 19:26

eine Option könnte vielleicht sowas sein: http://www.burg.biz/html/default/8a8581 ... b8.de.html

damit hat jede Waffe ggf noch einen individuellen Code....

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Stickhead
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Re: Gemeinsamer Waffenschrank mit Freundin

Beitrag von Stickhead » So 6. Dez 2015, 19:39

Ist unnötig. Wenn es um Schutz geht, geht es immer um unbefugte Wegnahme UND unbefugte Verwendung.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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