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Frage: Kat. C für Probeschiessen leihweise in meinem Besitz

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Nomad
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Frage: Kat. C für Probeschiessen leihweise in meinem Besitz

Beitrag von Nomad » Di 15. Dez 2015, 11:39

Tach Leute,

Lange hab ich nichts hören lassen, aber fleißig mitgelesen und jetzt mit dem ersten Post hätte ich wieder ne doofe Frage:
Ich hab eine Schöne Büchse in .22lr gesehen, die mir der Händler zum Probeschiessen mitgeben möchte. Stand zum schießen hätte ich schon gefunden. Darf ich das Teil leihweise mitnehmen für ein paar Tage? Wenn ja, müssen wir da was schriftlich aufsetzen? Wenn mir das Teil taugt behalt ich es eh gleich und lass es ins ZWR eintragen.

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BigBen
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Re: Frage: Kat. C für Probeschiessen leihweise in meinem Bes

Beitrag von BigBen » Di 15. Dez 2015, 11:49

Sollte überhaupt kein Problem sein solang du volljährig bist und kein Waffenverbot gegen dich besteht.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Re: Frage: Kat. C für Probeschiessen leihweise in meinem Bes

Beitrag von Nomad » Di 15. Dez 2015, 11:54

Meine WBK sagt, dass ich beides erfülle ;)
Spitze, danke Ben

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Re: Frage: Kat. C für Probeschiessen leihweise in meinem Bes

Beitrag von Stickhead » Di 15. Dez 2015, 11:55

§ 33 WaffG
(1) Schusswaffen der Kategorien C und D sind beim Erwerb durch Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet binnen sechs Wochen vom Erwerber (Registrierungspflichtigen) bei einem im Bundesgebiet niedergelassenen, dazu ermächtigten Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist, registrieren zu lassen. [...]

(8) Wird mit dem Erwerb nicht auch Eigentum an der Waffe erworben, besteht dennoch die Registrierungspflicht gemäß Abs. 1, wenn die Innehabung entweder gegen Entgelt oder länger als sechs Wochen eingeräumt wird.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bun ... 69888.html

Auf Deutsch: Wenn du sie dir länger als sechs Wochen ODER gegen Entgelt ausborgst, musst du sie auf dich registrieren.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Frage: Kat. C für Probeschiessen leihweise in meinem Bes

Beitrag von Nomad » Mi 16. Dez 2015, 07:25

Danke für die umfassende Beantwortung. Topservice wie immer im PD-Forum :)

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