gewo hat geschrieben:kann man ueberhaupt ein amtliches dokument ohne ablaufdatum nachtraeglich befristen?
das ging doch beim fuehrerschein - ein meiner meinung nach sehr vergleichbarer fall - auch nur mit einer frist von ich glaube 25jahren
Den Ansatz verfolge ich auch ... versuche daher noch in meher näheren Umgebung prinzipiell interessierte Leute dazu zu bringen, noch schnell die WBK zu machen
Andererseits: Wenn die EU diesen perfiden Plan verfolgt, dann ist es nach aktueller Lage ok, wenn die 5 Jahre im Raum stehen, wo sich Widerstand formiert. Wie gesagt, ich hoffe, dass die "Regelüberprüfung" ohne Ablaufdaten der w-rechtlichen Dokumente kommt. Wenn die aber von Vornherein die Frist auf 10, 15 Jahre hochgesetzt hätten, wäre wahrscheinlich deutlich weniger Widerstand gekommen ...
Gedankenspiel: Wenn die "Überprüfungsperiode" mit der Anzahl der Vergehen/Unfälle korreliert wäre, müsste man ja auch den Führerschein alle paar Jahre erneuern ... man stelle sich dann vor, was los wäre