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Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Wie lange hats gedauert (von der Unterschrift am Antrag bis zum Empfang im Postkastl/zur Übergabe)?

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21%
bis 2 Wochen
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27%
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22%
bis 1 Monat, 2 Wochen
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9%
bis 2 Monate
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5%
bis 4 Monate
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länger als 6 Monate
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Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag

Beitrag von Sukram » Fr 18. Dez 2015, 12:07

Ich habs eh auch schon im Ärger Thread gepostet.



Ich wollte heut meine WBK erweitern da dies ja nach nunmehr 6 Jahren problemlos gehen sollte. Denkste!

"Sie sind bei keinem Verein, haben keine Ergebnisslisten und keinen guten Grund für die Erweiterung? Nein,so einfach erweitern wir nicht!"

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Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag

Beitrag von rupi » Fr 18. Dez 2015, 12:15

Sukram hat geschrieben:Ich habs eh auch schon im Ärger Thread gepostet.



Ich wollte heut meine WBK erweitern da dies ja nach nunmehr 6 Jahren problemlos gehen sollte. Denkste!

"Sie sind bei keinem Verein, haben keine Ergebnisslisten und keinen guten Grund für die Erweiterung? Nein,so einfach erweitern wir nicht!"

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nach welchem § wolltest erweitern ?
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Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag

Beitrag von Stickhead » Fr 18. Dez 2015, 12:21

Ohne Verein oder Ergebnislisten geht's auch nicht, wenn man mit Schießsport argumentiert. Steht alles im § 23 WaffG. Forensuche spuckt dazu eh einiges aus.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag

Beitrag von Heinzelmaennchen » Fr 18. Dez 2015, 12:23

Hallo,
Vor knapp 2 Wochen Erweiterung auf BH beantragt - und siehe da: Heute noch immer nix im Postkasten
Wird wohl doch keine AR15 untern Baum liegen...

Erweiterung selbst problemlos (mehr als 5 Jahre); allerdings war das Schreiben vom Verein recht wichtig. Ergebnislisten haben keinen interessiert.

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Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag

Beitrag von Thule » Fr 18. Dez 2015, 12:24

Habs dir eh im Frust-Ärger thread auch geschrieben.
Beim 23 2b werden sie den Verein wollen.

BMI hat geschrieben:Für den Nachweis der Ausübung des Schießsportes wird im Anwendungsbereich des Abs. 2b im Regelfall der Nachweis der Mitgliedschaft bei einem Schießsportverein ausreichend sein.

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Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag

Beitrag von Sukram » Fr 18. Dez 2015, 12:29

Dann muß ich mir wohl einen Verein suchen. In der Umgebung gibt's halt meines wissens nach nix ausser Luftgewehr. Bezirk Hartberg.

Beim Amt meinten sie auch: "Auch wenn sie jetzt einem Verein beitreten erweitern wir nicht sofort deswegen"
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Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag

Beitrag von Thule » Fr 18. Dez 2015, 13:48

BMI hat geschrieben:Am 1. August 2013 ist u.a. der (neu geschaffene) § 23 Abs. 2b WaffG in Kraft getreten.

In Ergänzung zum Informationsschreiben vom 2. August 2013, GZ BMI-VA1900/0173-III/3/2013 wird dazu nachstehende Rechtsansicht mitgeteilt:

Mit dem neu eingeführten § 23 Abs. 2b WaffG wurde die Möglichkeit eröffnet, für die Ausübung des Schießsports unter den Voraussetzungen, dass
• seit der letzten Festsetzung der erlaubten Anzahl mindestens 5 Jahre vergangen
sind,
• keine Übertretung des Waffengesetzes vorliegt und
• glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung, der größeren
Anzahl von Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde,
eine um zwei größere, aber insgesamt fünf nicht übersteigende, Anzahl zu bewilligen.

Für den Nachweis der Ausübung des Schießsportes wird im Anwendungsbereich des Abs. 2b im Regelfall der Nachweis der Mitgliedschaft bei einem Schießsportverein ausreichend sein.

Eine Prüfung nach Abs. 2 ist bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs. 2b nicht erforderlich. Liegen jedoch die Voraussetzungen für eine Erweiterung nach Abs. 2b nicht vor, nämlich wenn ein Sportschütze insbesondere
• eine Erweiterung seiner Waffenbesitzkarte vor Ablauf von fünf Jahren seit der
Ausstellung bzw. letzten Erweiterung, oder
• eine Erweiterung um mehr als zwei, oder
• eine Erweiterung, die zu einer Berechtigung von insgesamt mehr als fünf
Schusswaffen der Kat. B führen würde
beantragt, kann nur eine Erweiterung oder Ausstellung gemäß Abs. 2 in Betracht kommen und muss eine solche Rechtfertigung glaubhaft gemacht werden.

Im Anwendungsbereich des Abs. 2 ergeben sich hinsichtlich des Nachweises der Rechtfertigung - Ausübung des Schießsports - keine Änderungen (vgl. insb. VwGH vom 21.9.2000, Zl. 99/20/0558; vom 6.9.2005, Zl. 2005/03/0067 und vom 28.3.2006, Z. 2005/03/0168).


Auszug aus dem Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten (2547 der Beilagen, XXIV GP)

„Die Praxis hat gezeigt, dass es den Behörden schwer fällt, eine einheitliche Vorgangsweise zu finden, will der Besitzer von Schusswaffen der Kategorie B eine Erhöhung der ihm erlaubten Anzahl erlangen. Dieses Problem tritt in erster Linie im Bereich der Sportschützen auf. Zur Selbstverteidigung oder für die Ausübung der Jagd besteht dieser Bedarf in weit geringerem Umfang. Um nun für den überwiegenden Teil jener Fälle eine einheitliche Vorgangsweise zu ermöglichen, soll diese Regelung eben auf die Sportschützen abstellen. Vor diesem Hintergrund wird auch deutlich, warum die Bestimmung nur auf die Waffenbesitzkarte abstellt; Waffenbesitz für die Ausübung des Schießsports kann wohl kaum den Bedarf zum Führen von Schusswaffen begründen.
Diese Regelung schließt aber keinesfalls aus, dass nach den bestehenden Regelungen weiterhin andere Gruppen auch eine höhere Anzahl bewilligt erhalten.
Die vorgeschlagene Bestimmung trägt sowohl der Verwaltungsvereinfachung Rechnung, als auch dem Bedürfnis nach klaren Vorgaben bei der Klärung, ob im spezifischen Fall der Sportschützen eine höhere Anzahl als zwei Stück bewilligt werden darf. Sowohl die Behörden als auch die Betroffenen würden mehr Rechtssicherheit in dieser Frage erlangen.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass künftig alle Schusswaffen in einem zentralen, computergestützten Register gespeichert werden, scheint es vertretbar, Personen für die Ausübung des Schießsports, die über einen längeren Zeitraum keinen Anhaltspunkt für einen nicht verantwortungsvollen Umgang mit Schusswaffen boten, zu gestatten, weitere Schusswaffen in einem überschaubaren Ausmaß besitzen zu dürfen.
Die Ausübung des Schießsports wird dabei in der Regel durch die Mitgliedschaft in einem Verein, zu dessen Tätigkeitsbereich die Ausübung des Schießsports gehört, glaubhaft gemacht werden können.
Überdies zieht ein solcher Antrag nach sich, dass der Antragsteller einer, außerhalb der sonst alle fünf Jahre notwendigen Überprüfung seiner Verlässlichkeit, kurzen Überprüfung unterzogen wird, ob er sich im Hinblick auf das Waffengesetz wohlverhalten hat.
Die Beschränkung, dass dieser Anspruch nur dann besteht, wenn der Betroffene noch nicht mehr als 5 Schusswaffen der Kategorie B besitzen darf, gründet darauf, dass eine deutliche Abgrenzung hin zu Waffensammlern, für die ein eigenes Regime greift, getroffen werden soll.
Neben dem Zeitablauf von fünf Jahren darf der Antragsteller bislang keine Übertretungen des Waffengesetzes begangen haben, wie etwa eine Bestrafung wegen nicht ordnungsgemäßer Verwahrung.“

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Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag

Beitrag von bruderw » Sa 19. Dez 2015, 18:25

Hallo zusammen!

Hier mein bisheriger Erfahrungsbericht:
Psychologisches Gutachten in Wien 4 nähe Hauptbahnhof in weniger als 45min absolviert (infos gerne per pn), Waffen-Fs am kommenden Mittwoch, danach wird die BH (gleich vis a vis) besucht....
stay tuned und lg,
werner

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Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag

Beitrag von karl255 » Sa 19. Dez 2015, 20:04

... echt so lang hat der computertest bei dir gedauert?

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Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag

Beitrag von bruderw » Sa 19. Dez 2015, 20:32

...nix computer; Papier und Kuli.... Reingehen, ausfüllen, (in der Gruppe) (sehr) kurzes Gespräch, zahlen und 2d später das gutachten im postkasten...
das wurde in knapp 40min absolviert...

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Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag

Beitrag von karl255 » So 20. Dez 2015, 09:43

wow das ist ja echt lange.
inkl. bezahlen, gespräch, computertest, gutachten ausstellen
hats bei mir vom autoaussteigen bis autoeinsteigen knapp 35min gedauert.

so einen stundensatz wie die onkel docs hätt ich auch gern, wennst wirklich 2 patienten pro stunde machst bist bei 560,- €/h

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Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag

Beitrag von bruderw » So 20. Dez 2015, 14:53

Wir waren eine Gruppe von 10 Personen. Alle gleichzeitig quasi als Gruppenarbeit den Fragebogen mit ca. 2x 70 Fragen ausgefüllt.
Dann jeder max. 5min Gespräch.
In ca. 4h (inkl. Auswertung und Verfassen der Gutachten) knapp 2.900 Eier eingenommen. Wenn das 2x pro Tag stattfindet.......
Ich glaube wir müssen keine Kollekte für Psychologen organisieren.
Trotzdem kann ich den Südtirolerplatz uneingeschränkt weiterempfehlen...

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Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag

Beitrag von Al3x » So 20. Dez 2015, 14:55

Mit dem derzeitigen Andrang für waffenrechtliche Dokumente gehts aber gar nicht mehr anders als mit 'Gruppentherapien'. :lol:

Ich find's hervorragend, je mehr desto besser!
"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"

http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/

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Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag

Beitrag von bruderw » So 20. Dez 2015, 16:10

Gruppentherapie war auch mein erster Gedanke...
Im Übrigen stimme ich Dir zu 100% zu. Das Ganze war sehr entspannt, ohne Stress und 2 Tage später war das Gutachten im Postkastl...

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Erfahrungsbericht WBK Erwerb

Beitrag von Gerald M » Mi 30. Dez 2015, 21:06

Hallo
Habe Anfang Oktober beschlossen, mir endlich eine Waffe zu beschaffen. Auslöser waren ein paar YT-Videos von IPSC Veranstaltungen, eine latente Midlife-Crisis, der Verlust von ein "paar" Kilos und der Vorsatz sie nie wieder zu finden ;)

Gesagt getan schneine ich beim Schwandner rein und bin bei einem WFS in Süßenbrunn angemeldet. Kostenpunkt 55€, ca. 3 Stunden Zeitaufwand, je 8 Schuß mit einem Revolver und einer Pistole im Kaliber .22. Die empfohlene Psychologin auf der äußeren Mariahilfer Straße, eine nette ältere Dame die sich ca. eine Stunde für das Gespräch Zeit genommen hat, gewährt, wenn man sagt das man vom Schwandner kommt einen Nachlaß. Kostenpunkt 236€. Nachdem ich das Gutachten, alle Unterlagen, Foto usw. beisammen hatte bin ich aufs Kommisariat 1080 gestiefelt und habe dort meinen Antrag gestellt. Wortlaut der Rechtfertigung: Bereithalten einer Waffe zur SV in der Wohnung, sowie Sportschießen. 2 Plätze für die WBK hat die Dame vom Amt selber vorgeschlagen. Eine Woche später kam der Anruf wieviel ich überweisen soll, 74,40€, und etwas über 14 Tage später hatte ich sie dann im Postkasten. Etwas später kam dann noch ein Brieferl von der LPD Wien, ob ich meine WBK auch erhalten habe.

Vielleicht hilft der Bericht, ja dem einen oder anderen.

LG
Gerald

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