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Langwaffe AUSTRAGEN
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- JägerausSalzburg
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Langwaffe AUSTRAGEN
Leute ich bitte um eine verbindliche Auskunft. Ich habe ein Gewehr (.22lr) verkauft. Natürlich im ZWR gemeldet. Jetzt hat der Käufer das Gewehr über einen Händler angemeldet. Jetzt scheint es bei mir und beim Käufer auf???? Anruf bei der Bezirkshauptmannschaft:" Des is hoit so...!"...was soll das bitte? Wie kann ich das Gewehr aus meiner Meldung rausnehmen? Die Doppelmeldung führt doch das ZWR ad absurdum
Re: Langwaffe AUSTRAGEN
Mit dem Kaufvertrag zur Behörde hingehen und sagen, dass sie jetzt bei beiden eingetragen ist. Die können eh nachschauen.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
- Whit3Tig3r
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- Wohnort: Iuvavum
Re: Langwaffe AUSTRAGEN
JägerausSalzburg hat geschrieben:Leute ich bitte um eine verbindliche Auskunft. Ich habe ein Gewehr (.22lr) verkauft. Natürlich im ZWR gemeldet. Jetzt hat der Käufer das Gewehr über einen Händler angemeldet. Jetzt scheint es bei mir und beim Käufer auf???? Anruf bei der Bezirkshauptmannschaft:" Des is hoit so...!"...was soll das bitte? Wie kann ich das Gewehr aus meiner Meldung rausnehmen? Die Doppelmeldung führt doch das ZWR ad absurdum
auch schon das österreichische waffG durchschaut?
"Erzähl mir nur nicht du seist unschuldig..... Denn das beleidigt meine Intelligenz und macht mich sehr zornig... " -Michael Corleone
Re: Langwaffe AUSTRAGEN
Stickhead hat geschrieben:Mit dem Kaufvertrag zur Behörde hingehen und sagen, dass sie jetzt bei beiden eingetragen ist. Die können eh nachschauen.
Machens aber nicht
"Sie sind nicht verpflichtet als Privatperson Nachforschungen anzustellen und er (der SA) sowieso net da der Käufer verpflichtet ist die Waffe binnen 6 Wochen zu melden"
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Langwaffe AUSTRAGEN
JägerausSalzburg hat geschrieben:Leute ich bitte um eine verbindliche Auskunft. Ich habe ein Gewehr (.22lr) verkauft. Natürlich im ZWR gemeldet. Jetzt hat der Käufer das Gewehr über einen Händler angemeldet. Jetzt scheint es bei mir und beim Käufer auf???? Anruf bei der Bezirkshauptmannschaft:" Des is hoit so...!"...was soll das bitte? Wie kann ich das Gewehr aus meiner Meldung rausnehmen? Die Doppelmeldung führt doch das ZWR ad absurdum
hi
hast du dem kauefer die meldebestaetigung mitgegeben?
hat der kaeufer dem haendler die meldebestaetigung (oder zumindesten die registrierungsnummer) gegeben?
wenn ja -> haendler schuld, er soll das ueber die clearingstelle in ordnung bringen
is a bisserl a aufwand weils nur schriftlich geht
aber muss er machen
ist seine schuld
wenn du ihm nicht die notwendogen daten zur verfuegung gestellt hast, konnte er moeglicherweise den richtigen altbesitzer im ZWR nicht finden (zb wegen doppelt im ZWR vorhandener seriennummern). dann kann der haenlder nur hergehen und sie nochmal neu anlegen.
du kannst aber mit dem kaufvertrag zur behoerde gehen und die loeschung verlangen.
Zuletzt geändert von gewo am Di 22. Dez 2015, 16:19, insgesamt 1-mal geändert.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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- JägerausSalzburg
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- Registriert: Do 26. Nov 2015, 10:03
Re: Langwaffe AUSTRAGEN
gewo hat geschrieben:JägerausSalzburg hat geschrieben:Leute ich bitte um eine verbindliche Auskunft. Ich habe ein Gewehr (.22lr) verkauft. Natürlich im ZWR gemeldet. Jetzt hat der Käufer das Gewehr über einen Händler angemeldet. Jetzt scheint es bei mir und beim Käufer auf???? Anruf bei der Bezirkshauptmannschaft:" Des is hoit so...!"...was soll das bitte? Wie kann ich das Gewehr aus meiner Meldung rausnehmen? Die Doppelmeldung führt doch das ZWR ad absurdum
hi
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aber muss er machen
ist seine schuld
Ich habe dem Käufer einen Kaufvertrag (Formular über Waffenverkauf aus dem I-Net) gegeben, wo alle Daten genau erfasst sind. Käfer/Verkäufer/Waffe (Nr., Kaliber, etc)
- Charles
- Supporter Mr. Blackpowder
- Beiträge: 6786
- Registriert: So 9. Mai 2010, 13:24
- Wohnort: Hoch droben in den Bergen
Re: Langwaffe AUSTRAGEN
Ist bei privatem Kauf und Verkauf von Kat.C Waffen ein Kaufvertrag Pflicht?
Re: Langwaffe AUSTRAGEN
Nein, aber zumindest die Daten des Käufers sollte man sich schon vermerken. Sonst hat man in so einem Fall die schlechtest möglichen Karten.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Langwaffe AUSTRAGEN
JägerausSalzburg hat geschrieben:gewo hat geschrieben:JägerausSalzburg hat geschrieben:Leute ich bitte um eine verbindliche Auskunft. Ich habe ein Gewehr (.22lr) verkauft. Natürlich im ZWR gemeldet. Jetzt hat der Käufer das Gewehr über einen Händler angemeldet. Jetzt scheint es bei mir und beim Käufer auf???? Anruf bei der Bezirkshauptmannschaft:" Des is hoit so...!"...was soll das bitte? Wie kann ich das Gewehr aus meiner Meldung rausnehmen? Die Doppelmeldung führt doch das ZWR ad absurdum
hi
hast du dem kauefer die meldebestaetigung mitgegeben?
hat der kaeufer dem haendler die meldebestaetigung (oder zumindesten die registrierungsnummer) gegeben?
wenn ja -> haendler schuld, er soll das ueber die clearingstelle in ordnung bringen
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Ich habe dem Käufer einen Kaufvertrag (Formular über Waffenverkauf aus dem I-Net) gegeben, wo alle Daten genau erfasst sind. Käfer/Verkäufer/Waffe (Nr., Kaliber, etc)
hi
verkaeuferdaten alleine kann halt auch ein problem sein
auch da kann es noch unerwartete doppelte geben
ideal ist die registrierungsnummer oder eine kopie der registrierungsbestaetigung
da kann dann nix schief gehen
wenn es da zu einer irrtuemlichen verdoppelung kommt dann hat der haendler den schwarzen peter
in allen anderen faellen kannst nur die behoerde zur amtsseitigen loeschung auffordern
a haufen papierkrieg ...
@charles:
es gibt keine verpflichtung zur errichtung eines kaufvertrages bei kat C/D (bei kat B schon)
wenn du aber keinen machst dann hast du in solchen faellen eben keine moeglichkeit auf loeschung der verkauften waffe aus dem ZWR
doubleaction OG, Wien
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Re: Langwaffe AUSTRAGEN
Wenn sich die Behörde weigert, dann schildere den Sachverhalt dem Bundesministerium für Inneres. Und zwar der Rechtsabteilung. Schreib in dein Mail auch hinein, dass sich die Behörde weigert, die Waffe auszutragen. Dann wird sich das Problem sehr schnell lösen lassen.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
- JägerausSalzburg
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Re: Langwaffe AUSTRAGEN
Naja, das Problem liegt wohl darin, dass bei Meldung ans BMI mein Sachbearbeiter einen auf den Deckel bekommt, was ich tunlichst vermeiden möchte, da bei uns ein sehr "entspanntes" Verhältnis mit der Behörde vorliegt, was ich mir nicht unbedingt verscherzen will...Ich probiers wohl bei einem persönlichen Gespräch
Re: Langwaffe AUSTRAGEN
Naja wenns so entspannt ist, dann wird er es dir auch austragen, oder ned?! Meiner würds tun.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Langwaffe AUSTRAGEN
Mir gefällts wenn die Daten ned stimmen - sind doch selbst Schuld wenns des ned gscheiter machen
Ich halte mich genau an die gesetzlichen Vorgaben und basta
lg sepp
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lg sepp
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- .50 BMG
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- Registriert: Mo 8. Dez 2014, 19:41
Re: Langwaffe AUSTRAGEN
sepp hat geschrieben:Mir gefällts wenn die Daten ned stimmen - sind doch selbst Schuld wenns des ned gscheiter machen
Ich halte mich genau an die gesetzlichen Vorgaben und basta
lg sepp
seh ich genauso. ein falsches System dem keiner mehr trauen kann ist kein System....
- JägerausSalzburg
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Re: Langwaffe AUSTRAGEN
sepp hat geschrieben:Mir gefällts wenn die Daten ned stimmen - sind doch selbst Schuld wenns des ned gscheiter machen
Ich halte mich genau an die gesetzlichen Vorgaben und basta
lg sepp
Habe nur Bedenken, dass in 25 Jahren ein Kripo-Beamter vor der Türe steht, weil mit der Waffe "was passiert" ist...