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EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 2

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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buckshot

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 2

Beitrag von buckshot » Mi 23. Dez 2015, 12:28

Immerhin - der NÖLJV informiert dazu auch seine Mitglieder (Auszug aus dem heutigen Newsletter):

Die Europäische Kommission präsentierte eine Änderung der EU-Waffenrichtlinie, die jeglicher Sinnhaftigkeit entbehrt!

Die Terroranschläge von Paris haben dazu geführt, dass die EU heftig und laut über eine Verschärfung des Waffenrechts diskutiert und eine solche für 2016 ankündigt. Konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und des illegalen Waffenhandels sind wichtig, doch eine Verschärfung des Waffenrechts in Europa trifft die falschen Personen!

Unser Dachverband, die FACE, hat schon entsprechende Schritte in Brüssel im Europäischen Parlament und in den Arbeitsgruppen der Europäischen Kommission eingeleitet.

Die europäischen Jägerinnen und Jägers sind
gegen ein Verbot der Fernkommunikationstechniken für private Bürger, was Waffen betrifft;
gegen ein Verbot von bestimmten – bisher legalen – Feuerwaffen;
gegen ein automatisches „Ablaufen“ von Waffenberechtigungen nach maximal 5 Jahren;
gegen zwingend vorgeschriebene und periodisch wiederkehrende medizinische Untersuchungen mit „Standard-Tests“ ohne konkreten Anlassfall;
gegen eine Einschränkung des Waffenbesitzes für Jäger oder Schützen unter 18 Jahren;
gegen eine überschießende und unangemessene Anlassgesetzgebung die auch dem Subsidiaritätsprinzip widerspricht!

Europaweit hat sich sofort eine Plattform eingerichtet, die gegen eine unsinnige Verschärfung der EU-Waffenrichtlinie auftritt. Bei jedem einzelnen geplanten Punkt sollte sich die Politik im vereinten Europa fragen: „Treffen wir damit Terroristen ? Treffen wir damit organisierte Kriminalität ?“
Aus diesem Grunde wurde eine Petition ins Leben gerufen, die sich gegen unsinnige Verschärfungen des EU-Waffenrechts ausspricht und an den Rat der Europäischen Union gerichtet ist:
https://www.change.org/p/council-of-the ... m=copylink

Jeder Waffenbesitzer ist eingeladen, sich seine Meinung dazu zu bilden und auch „im Netz“ gegen eine unsinnige Verschärfung des Waffenrechts in Europa aufzutreten.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 2

Beitrag von hasgunz » Mi 23. Dez 2015, 12:59

Weil ichs gerade wieder sehe, warum ist die Petition SO ins Stocken geraten?

LG
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 2

Beitrag von hmg382 » Mi 23. Dez 2015, 13:19

hasgunz hat geschrieben:Weil ichs gerade wieder sehe, warum ist die Petition SO ins Stocken geraten?

LG


Naja, nach einer gewissen Zeit waren alle Kanäle via soziale Medien ausgelutscht und die Raten von 1k/Stunde war dann auch irgendwann weg. MMn gibt's eine Gruppe von sehr gut informierten LWB-Enthusiasten, die hier massiv forciert haben, andererseits die große Mehrheit (zumeist offline), der es entweder wurscht ist (wie kann die 5-Jahres-Sch**** jemandem wurscht sein :evil: ), oder die nicht informiert sind.

Jetzt muss man erstmal ein paar Wochen warten, bis vom Zugpferd Deutschland (von wo ja die meisten Unterschriften kommen) der (hoffentlich) nächste Schub kommt, denn jetzt sind die neuen Ausgaben von DWJ, Visier und Caliber im Handel ... und die haben im Editorial mehr oder weniger den Weltuntergang beschworen. Wenn die Leutz dann trotzdem nicht auf den Zug aufspringen, dann kann ich aber auch nicht weiter helfen.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 2

Beitrag von Noldi » Mi 23. Dez 2015, 14:46

In OÖ gab es ja in letzter Zeit ein paar HA Bewerbe bei denen auch SPÖ Politiker angetreten sind. Leider weiß ich nicht wie die heißen, aber vielleicht weiß ja wer wie die Herren geheißen haben und legt ihnen nahe mal an ihren Parteikollegen Weidenholzer heranzutreten. Das Problem ist nämlich dass bis auf die Blauen alle glauben in ihren Reihen gäbe es eh keine Großkalibersportschützen. Sobald sich jemand outet und offen redet schaut die Welt gleich ganz anders aus.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 2

Beitrag von Al3x » Mi 23. Dez 2015, 15:31

Frag den User manfred, siehe HAG Bewerb in OÖ im dementsprechenden BEWERBE Thread.
"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"

http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 2

Beitrag von savage3000 » Mi 23. Dez 2015, 18:08

Da gehts um die Deaktivierung DEKO (Verordnung) Datiert 15.12.2015

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32015R2403&from=DE

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 2

Beitrag von Stickhead » Mi 23. Dez 2015, 18:11

Musst eh nur die Ergebnisliste durchschauen und die Namen raussuchen.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 2

Beitrag von gewo » Mi 23. Dez 2015, 18:51

savage3000 hat geschrieben:Da gehts um die Deaktivierung DEKO (Verordnung) Datiert 15.12.2015

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32015R2403&from=DE



der wesentliche punkt:
2. Diese Verordnung gilt nicht für Feuerwaffen, die vor ihrem Geltungsbeginn deaktiviert wurden, es sei denn, diese Waffen werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht oder in Verkehr gebracht.

unerfreulich:
ab in kraft treten der bestimmungen im juni duerfen funktionsfaehige (schlitten ritsch-ratsch) pistolen nicht mehr gehandelt werden....
nach den neuen bestimmungen muss das alles fix verschweisst werden und darf nicht zerlegbar sein
Zuletzt geändert von gewo am Mi 23. Dez 2015, 19:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 2

Beitrag von hasgunz » Mi 23. Dez 2015, 18:54

savage3000 hat geschrieben:Da gehts um die Deaktivierung DEKO (Verordnung) Datiert 15.12.2015

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32015R2403&from=DE

ein Deaktivierungsverfahren auf Dauer unbrauchbar gemacht wurden, das verbürgt, dass alle wesentlichen Bestandteile der Feuerwaffe auf Dauer unbrauchbar sind und nicht mehr entfernt, ausgetauscht oder in einer Weise umgebaut werden können, die eine Reaktivierung der Feuerwaffe ermöglicht

OH GOTT BITTE NICHT
Ich denke gerade an die Deaktivierten Gewehre der Briten, da bekomme ich regelmäßig Albträume! :character-jason:
Die Union ist Vertragspartei des Protokolls gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition

Bedeutet das ein aus fürs Selberstopfen?
Die Kommission sollte regelmäßig die in dieser Verordnung festgelegten technischen Spezifikationen überprüfen und aktualisieren, um für ein höchstmögliches Sicherheitsniveau im Bereich der Deaktivierung von Feuerwaffen zu sorgen.

Alle Jahre wieder... (den restlichen Text kennt ihr).
In Anbetracht des Sicherheitsrisikos sollte diese Verordnung auch für vor dem Geltungsbeginn dieser Verordnung deaktivierte Feuerwaffen gelten, die nach diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht — was auch die unentgeltliche Übertragung, Handels- oder Tauschgeschäfte umfasst — oder in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden.

Jezt wirds schön langsam ungemütlich :?
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 8. April 2016.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 15. Dezember 2015

Also rann an die Tasten!
Zur Berücksichtigung der sich im Laufe der Zeit bei Feuerwaffen und bei Deaktivierungsmaßnahmen ergebenden technischen Entwicklungen werden diese technischen Spezifikationen regelmäßig — nämlich mindestens alle 2 Jahre — überprüft und aktualisiert.

Juhu, alle 2 Jahre wird das geltende Recht auf den Kopf gestellt!

Aber die Liste ist auch ordentlich, besonders bei Automaten!
Verschlussstück entweder entfernen, durch ein Stahlbauteil ersetzen und verschweißen oder um mindestens 50 % verkleinern und verschweißen, wobei die Verriegelungselemente vom Verschlusskopf abzutrennen sind.

Abzugsmechanismus — wenn möglich mit dem Rahmen — verschweißen. Ist ein Verschweißen im Rahmen nicht möglich, so ist der Schlussauslösemechanismus zu entfernen und die dabei freiwerdende Stelle entsprechend aufzufüllen (z. B. durch Einkleben eines passenden Teils oder Auffüllen mit Epoxidharz).

Zerlegen der Verriegelung des Griffs am Rahmen durch Verschweißen oder durch sonstige geeignete Maßnahmen, die ein Entfernen unmöglich machen, verhindern. Bei Waffen mit Munitionsgurt Zuführungsmechanismus sicher verschweißen.

Wie es ausschaut sind Magazine jetzt auch Waffenrechtlich "relevante Teile"!
Durch Punktverschweißung des Magazins am Rahmen oder am Griff (je nach Waffentyp) Entfernen des Magazins verhindern.

Bei fehlendem Magazin an dieser Stelle Schweißpunkte setzen oder das Einführen eines Magazins durch fixes Anbringen einer Sperre dauerhaft verhindern.

Gehärteten Stahlstift durch Magazin, Patronenlager und Rahmen treiben. Durch Verschweißen sichern.

Da werde ich mir sicher keine Deko mehr kaufen!
Da ist jede Softgun besser! :evil:

LG
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 2

Beitrag von Lexman1 » Mi 23. Dez 2015, 19:09

Nun kommt wenigstens auch schon auf Armamat.at in der Werbezeile ein Aufruf die Petition zu unterzeichnen. Wenn auch ein paar Wochen später, aber immerhin!

Bez. Dekos, ist ohnehin schon die Anschaffung sowie der Preis mittlerweile schon fast abschreckend genug, da braucht man keine weiteren Verschärfungen mehr...
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 2

Beitrag von gewo » Mi 23. Dez 2015, 19:13

hasgunz hat geschrieben:Wie es ausschaut sind Magazine jetzt auch Waffenrechtlich "relevante Teile"!
LG


nicht im waffenrechtlichen sinn

aber sehr wohl was die verbringung betrifft
ab 1.1.16 ist nun - nachdem ewig darueber hin und herdiskutiert wurde - auch fuer jede art von magazinen der ganze verbringungszirkus brim EXPORT notwendig

beim import aendert sich nichts
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 2

Beitrag von Thule » Mi 23. Dez 2015, 19:17

Moment. Heißt das jetzt ich muss jetzt noch Magazine aus Deutschland bestellen?

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 2

Beitrag von savage3000 » Mi 23. Dez 2015, 19:18

Darf ich trotzdem blöd fragen. Das ganz erste Horrorpapier wo die ganzen "Wünsche " der Kommission draufstehen, da ist ja ein Punkt die dauerhafte Deaktivierung oder? Wurde dieser Teil gleich mal hergenommen und zur Verordnung gemacht? Oder lieg ich da jetzt völlig daneben?

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 2

Beitrag von gewo » Mi 23. Dez 2015, 19:18

Thule hat geschrieben:Moment. Heißt das jetzt ich muss jetzt noch Magazine aus Deutschland bestellen?



NEIN

das betrifft nur den EXPORT
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 2

Beitrag von gewo » Mi 23. Dez 2015, 19:19

savage3000 hat geschrieben:Darf ich trotzdem blöd fragen. Das ganz erste Horrorpapier wo die ganzen "Wünsche " der Kommission draufstehen, da ist ja ein Punkt die dauerhafte Deaktivierung oder? Wurde dieser Teil gleich mal hergenommen und zur Verordnung gemacht? Oder lieg ich da jetzt völlig daneben?


nein

das wurde schon im oktober oder so beschlossen
es gab da keinen widerstand der betroffenen
daher 1:1 umgesetzt
feddich
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