


Der Beamte war sehr nett und es war in 10 Minuten erledigt.
Hans Horst hat geschrieben: Begründung: Eine Vereinsmitgliedschaft, Trainingsbestätigungen, Kampfrichterausbildung und Waffenführerschein reichen nicht aus um zu beweißen, dass man Sportschütze ist.
Wir Wiener haben es mit unserem zuständigem Herrn Magister nicht leicht.
Geht um § 5 Abs. 5 ZDG - Ausnahme vom Waffenverbot für Zivildiener!sc70 hat geschrieben:Beim Waffen FS haben sie uns gesagt das nur mehr die Rechtfertigung Selbstschutz/Selbstverteidigung als Grund nicht abgelehnt werden kann. Also auf Nummer Sicher gehn!
Hast ne PNjohnbond01 hat geschrieben:Is das ein spezieller Typ? Ist der bei allen zuständig?
Kopien bringen nix. Hatte ich,- dürfen Sie aber net verwenden. Alles neu kopiert und zB Psychologe brauchens das Original.mr400watt hat geschrieben: Freundliches Auftreten, alles dabei haben (nach Möglichkeit schon Kopien von allen Unterlagen mitnehmen - spart den Sachbearbeitern den Weg zum Kopierer) und einfach den Amtsweg erledigen.
Auch wenn es bei mir schon länger her ist (Niederösterreich), aber meine Kopien haben sie auch genommen. Nur das Psycho gutachten wollten sie im Original (was ja auch irgendwie logisch ist).mr400watt hat geschrieben:Dann wird das wohl auch nach 'Ermessen' gehandhabt. Kopien habe ich mitgebracht und man hat sich darüber gefreut.