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von granatapfel » Mi 13. Jan 2016, 17:09
Habe es schon auf Firearms United Österreich gepostet, aber für alle die nicht dort sind, hier noch einmal zur Info: die Antwort an mein letztes Schreiben an das Innenministerium:
Sehr geehrter Herr...,
Unter Bezugnahme auf Ihr neuerliches Schreiben vom 11. Dezember 2015 darf auf die Ausführungen in unserem E-Mail vom gleichen Tag verwiesen und um Verständnis ersucht werden, dass zum derzeitigen Zeitpunkt – mangels Abschluss des legistischen Prozesses auf EU-Ebene – der Inhalt und der Umfang einer allfälligen Änderung der Richtlinie 91/477/EG noch nicht fest steht und daher eine abschließende Beurteilung des Vorhabens nicht erfolgen kann.
Wir dürfen jedoch nochmals versichern, dass die österreichischen Vertreter bei den Verhandlungen weiterhin bestrebt sind, bei den laufenden Diskussionen alle Interessen für ein ausgewogenes Waffengesetz zu berücksichtigen.
Zu Ihrer Frage betreffend „Notwehr“ dürfen wir festhalten, dass das Waffengesetz keine Bestimmungen über das Verwenden von Waffen enthält. Es gelten diesbezüglich die allgemeinen Regelungen, insbesondere jene über Notwehr und Nothilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Firearms United Österreich auf Facebook: facebook.com/FirearmsUnitedAustria
Keine Notwehrfälle mit Schusswaffen? Oh doch:
notwehrfakten.at