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Dekowaffen und Dekomunition Gesetzeslage

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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philzlaus
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Dekowaffen und Dekomunition Gesetzeslage

Beitrag von philzlaus » Di 15. Dez 2015, 19:27

Hallo,

ich melde mich hier wieder einmal mit einer juristischen Frage bezüglich dem Waffengesetz in Österreich.
Dieses mal beschäftige ich mich mit Dekowaffen bzw. Munition insbesondere mit einem Waffenverbot.

Ist es erlaubt Dekomunition - Waffen zu besitzen trotz Waffenverbots oder nicht, laut Gesetz habe ich lediglich das hier gefunden (auch wenn sie das vllt bald ändern kann, was ich so mitbekommen habe):

§ 2. (3) Schusswaffen, einschließlich der als Kriegsmaterial gemäß § 1 Art. I Z 1 lit. a und b der Verordnung der Bundesregierung vom 22. November 1977 betreffend Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 624/1977, anzusehenden Schusswaffen, die jeweils gemäß § 42b deaktiviert worden sind, sind keine Waffen im Sinne dieses Bundesgesetzes.

§ 5. (2) Abweichend von Abs. 1 sind nicht Kriegsmaterial im Sinne dieses Bundesgesetzes

1. Kartuschen verschossener Munition und

2. Läufe und Verschlüsse gemäß § 1 Art. I Z 1 lit. c der Verordnung betreffend Kriegsmaterial, die jeweils gemäß § 42b deaktiviert worden sind.

Für mich ist das wieder einmal etwas unklar, ist es jetzt einem Erlaubt ein MG42 ins Haus zustellen (nicht das ich das vor hab) oder gibt es da Unterschiede wie z. B. die typische Patrone mit Geschoss und Kette wie ihr sicher kennt, die man sich um den Hals hängt bzw. Schlüsselanhänger. Kann man jetzt sagen, ja eine Patrone ist ok aber ein Sturmgewehr ist zu viel? Schließlich kann sich jedes Kind solch eine Kette auf dem Kirta kaufen, was ich so in Erinnerung habe. Und wie sieht es mit leer geschossene Kartuschen aus (Platzpatronen etc.), mehr oder weniger ist das für mich Altmetall.

Könnte man also für ein paar Dekopartonen bzw. Kartuschen ärger bekommen? Bitte um Hilfe.

lg Philzlaus

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Re: Dekowaffen und Munition trotz Waffenverbot (Gesetzeslage

Beitrag von bino71 » Di 15. Dez 2015, 22:08

Gesetze von 1977 sind veraltet. Es gab einige neue Verordnungen 2010/2012/2015

Beispiel Verordnung 2013:
Demnach sind bei einer alten Waffe nicht nur Lauf und Verschluss zu zerstören, sondern auch das Gehäuse. Weiters muss ein Stempel von einem befugten Büchsenmacher angebracht werden, sonst bleibt es Kriegsmaterial.

Weitere Infos hier:
http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=19547

philzlaus
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Re: Dekowaffen und Munition trotz Waffenverbot (Gesetzeslage

Beitrag von philzlaus » Di 15. Dez 2015, 22:19

Soweit bin ich auch schon hier im Forum gekommen, jedoch interessieren mich die Waffen an sich nicht.
Sondern mehr die Platzpatronen, Kartuschen und oder Schlüsselanhänger, mag vielleicht etwas kleinlich sein aber immer besser als dann Blöd dastehen. ;)

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Re: Dekowaffen und Munition trotz Waffenverbot (Gesetzeslage

Beitrag von bino71 » Mi 16. Dez 2015, 09:08

Dekowaffen oder "MG42" war eine Frage, oder nicht?

Deine 2te Frage:
Könnte man also für ein paar Dekopartonen bzw. Kartuschen ärger bekommen?
Ja, wenn nicht ordnungsgemäß entschärft.

Verband schreibt: nur Hülsen sind keine Munition, Kartuschen sind kein Kriegsmaterial

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Re: Dekowaffen und Munition trotz Waffenverbot (Gesetzeslage

Beitrag von philzlaus » Mi 16. Dez 2015, 09:52

Was wäre dann in diesem Fall die ordnungsgemäße Entschärfung? Stempel vom Büchsenmacher etc.? Sind Hülsen und Kartuschen nicht mehr oder weniger das gleiche?

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Re: Dekowaffen und Munition trotz Waffenverbot (Gesetzeslage

Beitrag von hasgunz » Mi 16. Dez 2015, 22:52

philzlaus hat geschrieben:Was wäre dann in diesem Fall die ordnungsgemäße Entschärfung? Stempel vom Büchsenmacher etc.? Sind Hülsen und Kartuschen nicht mehr oder weniger das gleiche?

Am besten Patronen, wo man von außen erkennt, dass sie inert sind. (Abgeschlagenes Zündhütchen, angebohrte Hülse, usw.)

Platzpatronen sind kein KM, sie sind frei verkäuflich, siehe Schreckschusspistole!

Lg
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Re: Dekowaffen und Munition trotz Waffenverbot (Gesetzeslage

Beitrag von philzlaus » Do 17. Dez 2015, 22:14

Das heißt also das ich Dekopatronen und Hülsen mit bestehenden Waffenverbot besitzen darf, richtig?
Wie sieht es dann mit Deko bzw. delaborierte Granaten aus, verhält sich das gleich dann gleich?

Versteht mich nicht falsch, will nicht nervig oder aufdringlich sein, möchte mich nur im Rahmen des Gesetzes bewegen was dieses Thema betrift.

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Re: Dekowaffen und Munition trotz Waffenverbot (Gesetzeslage

Beitrag von Dauerfeuer » Fr 18. Dez 2015, 08:13

tolle öffentliche Diskussion, vor allem gerade zu dem Zeitpunkt.... :headslap:
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Re: Dekowaffen und Munition trotz Waffenverbot (Gesetzeslage

Beitrag von BigBen » Fr 18. Dez 2015, 09:16

Dauerfeuer du bist aber echt ein spezieller Kandidat und zu Recht auf unserer Watchlist...was genau ist jetzt dein Problem bei dieser Frage? Sollen wir jetzt, weil ein paar Kriminelle Idioten irgendwann vielleicht mit umgebauten Dekowaffen schreckliche Dinge getan haben, nicht mehr über die rechtliche Situation von Deko-Waffen und -Munition diskutieren dürfen? Österreichische und deutsche Dekos sind allesamt so modifiziert das ein Rückbau auf eine funktionierende Waffe unmöglich ist bzw. vom Aufwand her einem kompletten Neubau einer Waffe gleichkommen würde - abgesehen davon dass man vermutlich auch diverse waffenrelevante Teile brauchen würde die man sowieso nicht frei erwerben kann.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Re: Dekowaffen und Munition trotz Waffenverbot (Gesetzeslage

Beitrag von hasgunz » So 20. Dez 2015, 18:12

BigBen hat geschrieben:Dauerfeuer du bist aber echt ein spezieller Kandidat und zu Recht auf unserer Watchlist...was genau ist jetzt dein Problem bei dieser Frage? Sollen wir jetzt, weil ein paar Kriminelle Idioten irgendwann vielleicht mit umgebauten Dekowaffen schreckliche Dinge getan haben, nicht mehr über die rechtliche Situation von Deko-Waffen und -Munition diskutieren dürfen? Österreichische und deutsche Dekos sind allesamt so modifiziert das ein Rückbau auf eine funktionierende Waffe unmöglich ist bzw. vom Aufwand her einem kompletten Neubau einer Waffe gleichkommen würde - abgesehen davon dass man vermutlich auch diverse waffenrelevante Teile brauchen würde die man sowieso nicht frei erwerben kann.

Ein Video zur Verdeutlichung!

[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=nak1XbH1JTg[/youtube]

LG
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Re: Dekowaffen und Dekomunition Gesetzeslage

Beitrag von bino71 » So 20. Dez 2015, 23:18

Sein Vortrag sagt aber nichts aus.
Mir fehlt das Experiment (zB unter Polizeiaufsicht) wie er es versucht.
So kann ich ihm glauben oder eben nicht.

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Re: Dekowaffen und Dekomunition Gesetzeslage

Beitrag von philzlaus » Mi 27. Jan 2016, 22:05

Hallo,

hab mich bei der BH gemeldet und gefragt wie das aussieht, was ich nun alles haben darf. Die Dame war so nett und hat mir eine Auflistung gemacht, hier falls es jemanden Interessiert:

"Zur Ihrer Anfrage betreffend Waffenverbot kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

Das Waffenverbot umfasst Waffen und Munition.

Keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes sind zum Beispiel
1. Softguns sowie
2. Waffenimitate, die ausschließlich zu Dekorationszwecken hergestellt wurden. Davon zu unterscheiden sind mittelalterliche Waffen, die historisch als solche hergestellt wurden, aber nunmehr zu Dekozwecken gewidmet sind, diese sind nach wie vor Waffen.
3. Schusswaffenimitate
4. Sportgeräte wie Dart Pfeile, Baseballschläger
5. Handschellen, Eispickel, Hämmer, Holzhacke, Axt, Sense, Sichel.

Sehr wohl Waffen sind zum Beispiel:
1. Elektroschockgerät, Narkosegewehr, fernöstliche Nahkampfgeräte,
2. Degen, Dolche, Speere, , Schwert, Säbel
3. Pfefferspray

Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben."

Wäre das Thema Dekowaffen damit abgeschlossen, denke ich.

Jedoch stellt sich für mich die nächste Frage bezüglich Softguns (Airsoft). Laut der Dame und dem Internet fallen diese nicht unter das Waffengesetzt, also Manuelle und Elektrische Airsoftwaffen mit Kaliber 6mm Plastikkugel.

Gilt das aber auch für Airsoftwaffen die mit Gas oder CO2 betrieben, ebenfalls 6mm BB??

Laut dieser Seite fallen Airsoftwaffen mit Gas, CO2 Antrieb unter das Waffengesetz. Find ich etwas Komisch da Paintballmakierer ebenfalls mit Gas betrieben werden und nicht unter das Waffengesetz fallen. http://www.sasv.at/der-verein/rechtslage-oesterreich.html

Könnt ihr mir da vielleicht weiterhelfen?

lg philzlaus

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Re: Dekowaffen und Dekomunition Gesetzeslage

Beitrag von 2b4alk » Sa 30. Jan 2016, 00:33

paintballmarkierer gelten nicht als waffen, da es sportgeräte sind --> ich markiere damit eine andere Person.
diese haben NICHT die eigenschafft, die angriffs oder abwehrfähigkeit eines Menschen herabzusetzten, welche notwendig ist um eine Waffe isd Waffengesetzt zu sein.
und jetz gute nacht...

Waffengesetz hat geschrieben:
1. Abschnitt
Begriffsbestimmungen
Waffen
§ 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1.die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
2.bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.

und beides hat ein markierer ned...
wer rechtshcreibfheler findet, muss sie behalten

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