Borerider hat geschrieben:cyb hat geschrieben:Ich habe auch bereits bei der LPD angerufen bezüglich den Anforderungen für die Ausnahme. Leider nur schwammige Aussagen erhalten und richtig ungut geworden als ich meinte es müsse doch irgendwelche Mindestanforderungen geben um die Ausnahme zu erhalten. Der Herr meinte nur, dies sei gegen das Gesetz, da es keine klaren Richtlinien gibt was genau erforderlich ist. Dies liegt im ermessen des Beamten der den Antrag bearbeitet.
Tolle Sache, darf ich fragen woher du bist? Hast du das Formular bereits erhalten? Wie sieht dieses denn aus'?
Auf meine Frage ob es einen Vordruck eine Liste oder ein Formular gäbe wurde dies nur verneint.
Ich bin aus Niederösterreich. Das Formular habe ich erhalten aber wollte den Thread nicht extra hochholen sondern erst ein Update schreiben wenn ich den Bescheid bekommen habe.
Es ist ein ganz normaler Antrag, steht nichts Spezielles oder Aussergewöhnliches drinnen.
Dein Problem ist, bei Wohnort Wien, ganz sicher nicht die Form des Antrages
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Im Moment zirkuliert an Information zu Wien so Einiges, von RO+2Bewerben bis hin zu es wird generell nichtmehr aufgehoben.
johnbond01 hat geschrieben:Bis dahin ist es übrigens gar nicht so leicht an 2 Bewerben teilzunehmen....
Ich wäre schon froh wenn es einen Verein, natürlich mit behördl. genehmigtem Schiesstand, gäbe bei dem man ohne WBK mit Leihwaffe trainieren kann. Bewerbsteilnahme ist sicher nochmal schwerer.
Stimmt soweit, in Wien wollen´s Vereinsmitgliedschaft UND einen RO-Kurs (das ist so, wie wenn man als Fahrprüfer agiert, aber selber keinen Führerschein hat....) UND Trainingsbestätigungen UND Wettkampfergebnisse. In einem aktuellen Fall hat der Antragsteller, mit Ausnahme von Ergebnislisten alles beigebracht (Wettkampfergebnisse ODER Trainingsnachweis war die Devise, bis zu diesem Zeitpunkt). Nun bescheidet die Behörde,
Zitat: "Es kann jedoch nicht festgestellt werden, dass Sie Sportschütze sind und in Ihrem Fall ein derart begründeter Fall vorliegt, der es rechtfertigen würde eine Ausnahmebewilligung gem, § 5 Abs. 5 ZDG zu erteilen."
Der Fall liegt nun bei der Volksanwaltschaft!
Ich warte eigentlich nur darauf, dass irgendwann jemand vor die Gleichbehandlungskommission tritt und die Situation aus dieser Perspektive durchsetzt.... just my 2Cent
Zum Training und Wettkampf: Es gibt schon ein paar Schießstände, wo man Wettkampflisten Sammeln kann.
Seidler z.B. (ich bin nicht wirklich up2date) veranstaltet immer wieder Wettkämpfe (nimm einen Freund mit WBK und absolviere den Wettkampf unter dessen aufsicht und schon hast ein Ergebnis. Selbiges gilt für die Shooters Hall und andere ich weiss jetzt nicht ob die in Altmannsdorf abgenommen sind... aber prinzipiell kannst du auf jedem kommissionierten Schießstand unter Aufsicht Trainieren und Wettkämpfe bestreiten.
"The man to protect you is you. Not the state, not the agent of the state, and not your hired hand. YOU!"
Jeff Cooper 1920-2006