ceno hat geschrieben:gewo hat geschrieben:johnbond01 hat geschrieben:vielleicht irre ich mich. aber das Bsp beim Waffenführerschein war der Safe in der fremden Wohnung gilt nicht weil man nicht immer hin kann.... aber ignorier das mal, bin mir gerade echt nicht mehr sicher....
der gilt eben schon
es muss aber geregelten zugriff darauf geben
nicht unbedingt unmittelbar aber kurzfristig
was nicht zulaessig ist, ist die verwahrung bei zb einem bekannten der grad auf weltreise ist und erst in drei monaten wieder zurueckkommt, wenn du dadurch auch erst sann wieder an die waffe kommst
ok und wie kann man sich dann eine überprüfung durch die polizei vorstellen?
Ich frag mich grad wie die reagieren wenn sie vor der tür stehen und man sagt die waffe liegt im banksafe.
wie sollen sie reagieren?
so wie sie bei jedem reagieren der seine waffe wo anders aufbewahrt
nachfragen wo sie sind
dann entweder neuen termin dort ausmachen oder den kontrollauftrag an die dort oertlich zustaendige behoered weiterleiten
machen sie bei mir auch jedes mal
ich hab keine waffen zuhause ....